…zu gewähren sein. Firmenpension: Die deutsche Firmenpension unterliegt gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens der ausschließlichen Besteuerung in Österreich und ist von der deutschen Besteuerung freizustellen. Beraterhonorar: Vergütungen für Beratungsleistungen, die dem ehemaligen deutschen Arbeitgeber bis Oktober 2000 auf freiberuflicher Basis erbracht werden, unterliegen…
Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien…
…als bei freiberuflicher Beratung. Im Übrigen ist für inländische Zahlstellen oft nicht mit der nötigen Sicherheit erkennbar, ob ein ausländischer Berater im Rahmen einer freiberuflichen oder einer gewerblichen Tätigkeit seine Beratungstätigkeit entfaltet. Das VwGH-Erkenntnis vom 20.09.2007, 2006/14/0051, mag auf den…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Beratungsvertrag ab, demzufolge die deutsche Gesellschaft sich zu Folgendem verpflichtet, a) Beratung in allen technischen und kaufmännischen Angelegenheiten; b) Beratung bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben; c) Beantwortung von Kunden- und Lieferantenanfragen…
…EStG. dem 20%igen Steuerabzug unterworfen. Eine Beratung wird nur insoweit "im Inland" erbracht, als sich der beratende Konsulent hiezu physisch auf österreichischem Staatsgebiet aufhält. Eine andere Betrachtung wäre allerdings dann anzustellen, wenn der Konsulent aus steuerlicher Sicht als Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens anzusehen wäre…
…Einkunftsart zuzuordnen ist, findet daher Artikel 14 DBA-Liechtenstein Anwendung. Übt daher ein in Österreich ansässiger Unternehmensberater seine Beratungstätigkeit in seinem in Liechtenstein gelegenen Büro (= "feste Einrichtung") aus, dann ist jener Teil seiner Beratereinkünfte, der der liechtensteinischen "festen Einrichtung" zuzurechnen ist, aus der österreichischen…
Übernimmt ein (in der Schweiz ansässiger) Schweizer Staatsbürger für ein österreichisches Unternehmen eine Unternehmens-Beratungstätigkeit in Ungarn (technische Beratung, Promotion und Produktverkauf in Ungarn), dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach der geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung : Unternehmensberatung ist den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen…
Hat ein liechtensteinisches Unternehmen, das durch Lizenzvergabe im Anlagenbau mitwirkt, einen in Österreich ansässigen Konsulenten unter Vertrag genommen, dessen Aufgabe darin besteht, die Tätigkeit des liechtensteinischen Unternehmens bei (potentiellen) Kunden in Deutschland zu unterstützen (Vorgespräche und Verhandlungen mit Kunden sowie mit Lieferanten von Anlageteilen, Verhandlungen…
Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
…Besteuerung. Sie sind nur insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen derart schwierig zu ermitteln sind, dass…
Entschließt sich ein in Österreich ansässiger selbständiger Unternehmensberater 10% der Anteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zu erwerben, die fortan als sein Auftraggeber fungiert, dann ist dieser Fall nicht geeignet im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene beurteilt zu werden, da in diesem Fall eine eingehendere…
Gemäß Artikel 14 des DBA-Türkei, BGBl. Nr. 595/1973, dürfen Vergütungen, die eine in Österreich ansässige Person aus einer in der Türkei ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit bezieht, nur in der Türkei besteuert werden. Nur dann, wenn die Aufenthalte auf türkischem Staatsgebiet 183 Tage im Kalenderjahr…
Erbringen ausländische Konzernunternehmen, die in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen errichtet sind, kaufmännische oder technische Beratungsleistungen an österreichische Konzerngesellschaften und geschieht dies ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 98 Z 3 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht…
Übernimmt ein in den USA ansässiger freiberuflich tätiger Unternehmensberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, für sie ein Marketingkonzept zu erarbeiten, wobei die notwendigen Arbeiten zu 2/3 in den USA und zu 1/3 in Österreich (Inlandsaufenthalt maximal 40 Tage pro Jahr) erbracht werden…
Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…
Hat der EDV-Berater eines österreichischen Unternehmens die Generalverantwortung für die Umstellung der EDV-Anlagen auf Eurotauglichkeit übernommen und beauftragt er in diesem Zusammenhang ein britisches Unternehmen damit, nach seinen Vorgaben EDV-Konzepte und "maßgeschneiderte" Softwarepakete anzufertigen, dann deutet viel darauf hin, dass die hiefür…
Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
Schließt ein österreichischer Unternehmer mit einem ausschließlich in Deutschland ansässigen Konsulenten einen Vertrag, auf Grund dessen dieser die ausländische Marktbeobachtung und ausländische Vertriebsberatung für das österreichische Unternehmen übernimmt, dann müsste für Belange des innerstaatlichen Steuerrechtes zunächst geklärt werden, ob dieser ausländische Konsulent Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…nur für Tätigkeiten bei juristischen Personen. Vergütungen, die ein nach Österreich zugezogenes Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser…