Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1139
Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/97vom 29.09.1997
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein österreichischer
Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen
Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den
Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich
zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater
tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als
unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen, doch werden die vor
Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu
besteuernden Arbeitslöhne hiebei nicht zum Progressionsvorbehalt
herangezogen; denn nach der derzeitigen Rechtsauslegung wird gegenüber
einem DBA-Partnerstaat der Progressionsvorbehalt nur für jene
Zeiträume geltend gemacht, in denen sich der Mittelpunkt der
Lebensinteressen des Steuerpflichtigen in Österreich befindet.
29.
September 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
WohnsitzwechselDienstverhältnisBeratungsleistungenWohnsitzunbeschränkte SteuerpflichtProgressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/16-IV/4/97
- Stammnummer
- 14121
- Gültig
- 29.09.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF