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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1139

Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen, doch werden die vor Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu besteuernden Arbeitslöhne hiebei nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen; denn nach der derzeitigen Rechtsauslegung wird gegenüber einem DBA-Partnerstaat der Progressionsvorbehalt nur für jene Zeiträume geltend gemacht, in denen sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen in Österreich befindet.   29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselDienstverhältnisBeratungsleistungenWohnsitzunbeschränkte SteuerpflichtProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 13/16-IV/4/97
Stammnummer
14121
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF