…maßgebend, weil sich aus dem Abkommen selbst keine bindende Aussage über die Anwendung des Transparenz- oder Trennprinzips ableiten lässt. Der durch die Beteiligung an der bulgarischen Tochtergesellschaft gebildete und in den Büchern der österreichischen Holdinggesellschaft erfasste (immaterielle) Vermögenswert wird als in Österreich belegen anzusehen sein…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…dieses Vermögen bei der ausländischen Bank und nicht im Inland belegen. Auch dann, wenn dieses Bankguthaben einer ausländischen Personengesellschaft gehört, an der die inländische Holdinggesellschaft beteiligt ist, erscheint angesichts des bei Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips die Auffassung vertretbar, dass kein in Österreich belegenes Vermögen vorliegt. 11…
…sicherzustellen, dass der Belegenheitsstaat im Fall der Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften nicht das Recht verlieren soll, Veräußerungsgewinne zu besteuern, die aus Wertzuwächsen im unbeweglichen Vermögen dieses Staates herrühren; diese Besteuerung im Belegenheitsstaat soll nicht dadurch umgangen werden können, dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer…
…Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende Definition des Begriffes "unbewegliches Vermögen" enthält, sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist. Hinweise zur steuerrechtlichen Qualifikation ergeben sich noch aus den EStR 1984 Abschnitt 55 Abs. 14…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…
Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100% aus unbeweglichem Vermögen - und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie - bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß…
Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten Schritt zu prüfen…
…abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene Wertpapiere verbrieft sind. Auch ein Sparbuch zählt…
…Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid) erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem…
…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…
…i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des…
…wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden können, dass den am Schenkungsfall beteiligten Personen ein Wahlrecht eingeräumt wird…
…Art. 23 die Last der Vermeidung der Doppelbesteuerung zu tragen hat. EAS 3201 weist darauf hin, dass eine Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn ausreichende Belege über das Vorliegen eines durch Art. 3 Abs. 2 gedeckten Qualifikationskonfliktes vorhanden sind…
…Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen. Mit dieser Regelung der DBA-EVO…
…das BM für Finanzen bereit, über Antrag mit der britischen Steuerverwaltung in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Dem Antrag müssten alle einschlägigen Belege (einschließlich der Äußerung der britischen Steuerbehörde) angeschlossen werden, die einen verlässlichen Rückschluss auf den Charakter des britischen Steuerabzuges zulassen. 22. Dezember 1998 Für den…
…dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich…
…deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: