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51 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 1446Belastungsnote von der US-Muttergesellschaft für eine Stock-Option-Ausübung nach Ausscheiden aus der Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 46/1-IV/4/9910.05.1999

Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns von der österreichischen Konzerngesellschaft Optionsrechte für den Erwerb von Aktien an der US-Muttergesellschaft eingeräumt und bewirkt diese Rechtseinräumung nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das…

EAS 1353Deutsche Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 226/4-IV/4/9812.10.1998

…Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8…

EAS 1320Deutsche Pensionsabfindung mit dem Rückkaufswert einer Pensionsversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 326/1-IV/4/9831.08.1998

…für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs…

EAS 1789Zinsenzahlungen an eine Bahamas-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 503/1-IV/4/0105.02.2001

…Grundstücke gehören, als Besicherung dient. Die Besicherung könnte im Ergebnis z.B. auch durch ein Veräußerungs- und ein unbegrenztes oder auch begrenztes Belastungsverbot erwirkt werden. Wird allerdings dem Darlehensgeber, der in einem als Steueroase bekannten Gebiet ansässig ist, keinerlei Sicherheit für die Darlehensvaluta gewährt, dann…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…eine japanische Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, sind daher berechtigt, auf der Grundlage des österreichisch-japanischen DBA die Rückerstattung der österreichischen KESt-Belastung ihrer österreichischen Dividendenerträge zu beantragen. Das DBA-Japan beschränkt diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht…

EAS 186Assistenzleistungen einer niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/8/1-IV/4/9202.11.1992

…Fragen, Finanzierungsfragen, Buchhaltung und Bilanzierung sowie Ausbildung gemäß Artikel 7 DBA-Niederlande keinem Quellensteuerabzug in Österreich. Findet keine Einzelabrechnung sondern eine Belastung der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege einer Kostenumlage statt, wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes…

EAS 620Antragsveranlagung für ein schweizerisches Tourneetheater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/59-IV/4/9519.04.1995

…von S 100.000,- dotiertes österreichisches Gastspiel einen Gewinn von lediglich S 14.000,-, so ist durchaus einzusehen, dass dieses Theater seine weitere kulturelle Betätigung in Österreich einstellt, wenn als zusätzliche Belastung eine österreichische Abzugssteuer von S 20.000,- (20% gemäß § 99 Abs. 1 Z…

EAS 784In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/103/1-IV/4/9531.01.1996

…nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich…

EAS 2387Offengelegte Treuhandschaftsbeteiligung an einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/0309.12.2003

…einer Schachtelbeteiligung durch den Treugeber bejaht. Damit wird die gleiche Wertung auch auf der Ebene des Abkommensrechtes anzustellen sein, sodass im gegebenen Zusammenhang die Herabsetzung der österreichischen KESt-Belastung auf 5% gerechtfertigt ist. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1562Kulturveranstaltung unter Vertragsabschluß mit deutscher Personengesellschafts-Agentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/1-IV/4/9922.11.1999

…Einzelfirma betrieben wird. Entscheidend ist, dass die Einkünfte einer oder mehreren in Deutschland ansässigen Personen zufließen und sonach der steuerlichen Entlastung in Österreich die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend gegenübersteht. Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste der Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht werden. Ob dann…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

…Voraussetzung, dass dieses Arbeitnehmergestellungsverhältnis auch steuerlich anzuerkennen ist (und nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet), kann aus der Belastung der österreichischen Gesellschaft mit der Gestellungsvergütung nicht gefolgert werden, dass der gesamte Gehaltsbezug des Dienstnehmers in Österreich der Einkommensbesteuerung unterliegt. Es…

EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich…

EAS 2654Keine Verwertbarkeit von Auslandsverlusten bei Verlust-Shopping
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0575-IV/4/200530.08.2005

…geltend zu machen. Denn damit wäre der Effekt einer internationalen Doppelbesteuerung verbunden, weil eine doppelte Nichtberücksichtigung von Aufwendungen das gleiche Belastungsergebnis zeitigt wie eine doppelte Besteuerung von Einnahmen. Aus dieser Perspektive betrachtet, wurde daher in EAS 2339 und 2365 zum Ausdruck gebracht, dass im gegebenen…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres zu erfassen (§ 67 Abs. 8 lit…

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

…Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich aufgrund der Belastung von 32 der insgesamt 49 Zahlungen mit effektiv rund 30% argentinischer Steuer bei einer jahresübergreifenden, auf sämtliche der 49 Zahlungen bezogenen Betrachtung eine Durchschnittsteuerbelastung von insgesamt mehr als 15% ergeben würde. Für die Kalenderjahre…

EAS 3045Vorlaufkosten eines inländischen Musicalgastspieles
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0670-IV/4/200924.03.2009

…AÖF Nr. 103/2000) die Belastung nach erfolgreicher Begründung der inländischen Betriebstätte zu erfolgen haben und nicht von einem "Vorbetriebstättenverlust" auszugehen sein. Der "fiktive österreichische Veranstalter" wird das Risiko einer Abweichung der tatsächlichen Aufführungsdauer von der prognostizierten Aufführungsdauer zu tragen haben. Der fiktive "Ankauf" der…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine wesentlich höhere Belastung zu tragen ist, als in Österreich. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…