…Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung gem. Stand September 1992) von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach 10 jährigem Aufenthalt in Schweden seinen Wohnsitz nach Österreich zurück, wobei er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes…
…g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die…
…dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach Österreich zurückkehrt, dann könnte Rumänien während der bloß zweijährigen Beschäftigungszeit nicht als Ansässigkeitsstaat angesehen werden (EStR 2000…
…der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen…
…so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag einer ausländischen Konzerngesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der ausländischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische…
…beginnenden 12-Monatszeitraum der Aufenthalt in den USA 183 Tage überschreitet. Ist es nun so, dass sich die Dienstnehmerin bei fünf Entsendungen im Jahr 1999 nur 144 Tage in den USA aufgehalten hat, dass aber in dem mit der ersten Einreise (26.5.1999) beginnenden…
…EAS 3200). Hat daher eine italienische Gesellschaft am 1. August 2010 mit Tiefbohrungsarbeiten in Österreich begonnen und stellt sich in der Folge heraus, dass die Arbeiten erst Ende September 2011 beendet werden können, dann ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist…
…Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt…
…wird, sobald sie den Wert ihrer Gegenleistung übersteigt. Gegenleistung ist im gegebenen Zusammenhang jener Betrag, der zu Beginn der Pensionszahlungen als Einmalzahlung zum Erwerb des Rentenstammrechtes zu leisten wäre (idR der Endwert der Ansparphase; EStR 2000 Rz 7018 idF 2005; siehe auch EAS 2560). Die…
…einer Kundenstockübertragung mit einer Gesellschaftsliquidation nach einer exakten Abgrenzung dahingehend verlangt, ob diese Überlassung des Ostmarktes an die deutsche Schwestergesellschaft vor oder nach dem für steuerliche Belange maßgebenden Beginn der tatsächlichen Abwicklung erfolgt ist. Hat die deutsche Gesellschaft tatsächlich erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn…
…darnach wäre der Beginn einer Bauausführung erst mit dem "ersten Spatenstich" (Z. 1.1.4 AÖF Nr. 75/1994) gegeben. In EAS 357 wurde die Auffassung vertreten, dass dann, wenn nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten, also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt…
…stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von Ziffer 1.2 der Durchführungsrichtlinien zu Spekulationseinkünften (AÖF Nr. 162/1991) für den Beginn der 10jährigen Spekulationsfrist der Abschluss der für die Grundstücksübertragung maßgebenden Vereinbarung mit der Treuhandanstalt maßgebend; und zwar auch dann…
…wird verdeutlicht, dass es bei einer Auftragsvergabe in "Baulosen" nicht auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Bauloses ankommt, sondern dass einzig und allein auf die Summe der innerhalb der Baulose tatsächlich an der Baustelle zugebrachten Zeiten abgestellt werden…
…in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates" erst mit Beginn des auf die Wohnsitznahme folgenden Monates übergehen (1. Dezember 1994)…
…würde etwa bei Gebäudeerrichtungen, denen der Abbruch eines Altgebäudes vorangeht, erst mit dem Beginn der Neukonstruktion der Fristenlauf einsetzen; dies aber würde im gegebenen Zusammenhang zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, da in der Baubranche die inländische Steuerpflicht ausländischer Unternehmen an die Dauer ihrer inländischen Präsenz…
…Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien); in dieser Ansässigkeitsbescheinigung müßte aber unter den gegebenen Umständen ausdrücklich der Beginn der schweizerischen Ansässigkeit datumsmäßig angegeben werden. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…1999, BStBl. II, 1999,694), in dem er in Bezug auf den Beginn einer Montagebetriebstätte auf abkommensrechtliche Kriterien verweist und beifügt, dass "deren Übertragung auf das nationale Recht schon aus Gründen der Einheitlichkeit der Kriterien sachgerecht erscheint". Aus dieser Sicht kommt daher den OECD-Entwicklungen…
…vorliegenden Fall sonach Großbritanniens, ankommt. Da das britische Steuerjahr jeweils am 6. April beginnt, wird die maßgebende Frist in keinem der beiden betroffenen Steuerjahre überschritten, sodass Großbritannien diesfalls (bei Arbeitgebereigenschaft des entsendenden österreichischen Unternehmens) keine Besteuerung vornehmen darf. Allerdings ist zu beachten, dass nach dem…
…eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Nur in diesem Fall würde mit der weiteren Entsendung nach Polen ein neuer Fristenlauf beginnen. Besteht aber ein solcher innerer Zusammenhang, würde der Fristenlauf durch zwischenzeitige Österreichaufenthalte…