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103 Treffer68 msnur geltende Fassungen
EAS 989Im Ausland ansässige Begünstigte inländischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/7-IV/4/9609.12.1996

… Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu gewähren. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 3106Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an französische und britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3156-IV/4/200925.11.2009

Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…

EAS 617Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/5/1-IV/4/9512.04.1995

…deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens verlangt. Dies hat nach den meisten Abkommen, die eine dem Artikel 21 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Vorschrift enthalten (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates…

EAS 1450Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/9910.05.1999

…Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des DBA-Ö/USA verlangt. Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 21 des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders…

EAS 1762Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an US-Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 325/1-IV/4/0005.12.2000

…Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine Zuordnung der Einkünfte unter Artikel 21 (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) stattzufinden, sodass die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Die gegenteilige Aussage…

EAS 3086Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an kanadische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2418-IV/4/200921.09.2009

…darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig …

EAS 1901Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0002-IV/4/0124.07.2001

…Anlagen) gehören zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte Anlagenmontagetätigkeit in Australien nicht einem fremden Kunden, sondern ihrer eigenen Tochtergesellschaft gegenüber erbringt, ist für die Steuerbefreiung unschädlich. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise eine Besteuerung in Australien eintreten könnte…

EAS 2074Österreichische Privatstiftung mit ungarischen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/1-IV/4/0217.06.2002

Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986…

EAS 1315Einbringung von US-Vermögen in österreichische Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/2-IV/4/9823.08.1998

…eine (eigennützige) Privatstiftung einzubringen, wobei er selbst auch Begünstigter dieser Privatstiftung ist, dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der…

EAS 1205Grenzgänger-Personalentsendung nach Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 250/1-IV/4/9819.01.1998

…in denen daher das Besteuerungsrecht an den Bezügen gemäß Art. 9 DBA-Ungarn Österreich zugewiesen ist, die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG in Anspruch genommen werden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob der Gegenstand der Assistenzleistung als "begünstigte Auslandstätigkeit" eingestuft…

EAS 2378Ausschüttungen aus britischem Ermessenstrust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 350/1-IV/4/0321.11.2003

…Rechtsansicht aufgegeben, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Diese…

EAS 2799Einkünfte aus US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0008-IV/4/200717.01.2007

…österreichischen Begünstigten einerseits und die verschiedenen Einkunftsquellen andererseits. Die aus den Einkunftsquellen fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen US-Quellensteuern keine Besteuerung der…

EAS 63US-Trustvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 759/39/1-IV/4/9130.12.1991

…dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. 30…

EAS 504Keine Endbesteuerung für Einkünfte von US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 192/7/1-IV/4/9422.09.1994

…US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die…

EAS 113Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/108/1-IV/4/9206.04.1992

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft…

EAS 2806Auswirkungen des EuGH-Urteils "Scorpio" auf die österr. Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0013-IV/4/200715.01.2007

…Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht. Engagiert daher ein österreichischer gemeinnütziger Kulturveranstalter vom Gemeinschaftsrecht begünstigte Künstler zu…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 240Keine Zinsenendbesteuerung für Diplomaten und Administrativpersonal der Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/9/1-IV/4/9304.03.1993

…Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln…

EAS 233KESt-Befreiung für die nichtösterreichischen IIASA-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 2/4/1-IV/4/9305.02.1993

…nbsp; Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…