…holländischen Gesellschaft in Österreich hindeuten, als den bloßen Inlandsvertrieb eines Computerprogrammes. Genauere Aussagen erfordern daher eine vertiefte Funktionsanalyse über die Aufteilung der geschäftlichen Aktivitäten zwischen der inländischen und der holländischen Gesellschaft. Denn wenn die beiden Konzerngesellschaften in einer Weise zusammenarbeiten, dass die österreichische Gesellschaft in…
…für Finanzen spricht einiges dafür, dass der Bestand einer inländischen Vertreterbetriebstätte anzunehmen ist. Hier auf die Aussagen von EAS 1047 zurückzugreifen und im Eintreiben von Kundenforderungen keinen Teil einer ertragbringenden "Output"-Funktion des Factors zu sehen, erscheint jedenfalls nicht sachgerecht. Denn der vom Factor erzielbare…
…wird. Verbleibt die Familie während der Inlandsversetzung im Ausland, können im Rahmen von RZ 210 der Lohnsteuerrichtlinien Kosten für Familienheimflüge als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus gehende Aussagen allgemeiner Art können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht getroffen werden, insbesondere kann nicht bestätigt werden…
…ob bei Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei die hierfür angesetzten Beträge steuerfrei ausgezahlt werden können, ist in EAS 1606 (noch vor Ergehen der DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005) Folgendes ausgeführt worden: "Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt im Rahmen der Planung…
…als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
…Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen, dann ist nicht ausgeschlossen, dass derartige Fälle einer Doppelbesteuerung (i.w.S.) im Wege von § 48 BAO geheilt werden. Dies kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geschehen, sondern müsste nach…
…70/1998 (der auf den Aussagen des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des OECD-Musterabkommens beruht) nur bei der Abgrenzung der Variante a) von Variante c); diese Kriterien sind aber ungeeignet, um die Abgrenzung der Variante b) von c) zu ermöglichen. Welche der drei Varianten…
…dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben…
…Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr kam, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten…
…Allgemeinen nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden. Bei Kreditgeschäften mit Dritten wird der Umstand, dass Akquisition, Bewertung, Konditionsvereinbarung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluß, Ausfallsrisiko, Kreditverwaltung und Überwachung von Österreich aus erfolgen jedenfalls für eine Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen…
…sowie der Durchführung von Schulungen, Seminaren und Lehrveranstaltungen, zu besorgen, wobei ihm zur Vorbereitung dieser Tätigkeiten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu nutzen, so kann eine inländische Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen in Österreich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht…
…die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich…
…operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der…
…48 BAO abgeholfen werden muß; eine Prüfung, die höchstwahrscheinlich negativ ausfallen würde, da § 48 BAO im allgemeinen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht dazu führen darf, daß inländische Betriebstättengewinne von der Besteuerung freigestellt werden, mögen diese Betriebstättengewinne laufend oder als Veräußerungsgewinn anfallen. 01. Dezember 1999 Für den…
…durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber entschieden werden kann, ob das Besteuerungsrecht an den Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (EAS 1773, EAS 2407). Die neuen Aussagen des OECD-Musterkommentars zu Art 5 (Rz 55, 2…
…Zusammenführung dieser beiden EAS-Aussagen lässt die im Anlagenbau bestehende Problematik erkennen herauszufinden, wann nun der Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung anzusetzen ist. Bei EAS 357 ging es um einen nachfolgenden Probebetrieb, in dessen Verlauf Mängel auftreten, die das anlageerrichtende Unternehmen im Rahmen der sie treffenden…
…Arbeitnehmer Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend macht, spricht dies für das Vorliegen einer Homeoffice-Betriebsstätte (EAS 3392). Andererseits ist die Tätigkeit des Mitarbeiters im inländischen Homeoffice abzugrenzen von Tätigkeiten, denen eine bloß untergeordnete Funktion im Rahmen der Geschäftstätigkeit…