…so tritt auf Grund des inländischen Zweitwohnsitzes jedenfalls die Wirkung der unbeschränkten Steuerpflicht ein. Die Wirkung der beschränkten Steuerpflicht kann somit im Regelfall nicht gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Person eintreten. Vielmehr ist hiefür die Führung eines speziell zwecks Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung erstellten Verzeichnisses…
…die jeweiligen Funktionsträger international nicht unüblich ist und daher nicht gegen den "Abkommenszusammenhang" (Artikel 3 Abs. 2 DBA-Schweiz) verstößt, zeigt die gleichgerichtete Vorgangsweise auf deutscher Seite (EAS 2029). Der Rückgriff auf innerstaatliches Recht (Auslegung der Zurechnungsgrundsätze des EStG 1988 auf der Grundlage von EStR…
…dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in…
…dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. In EAS 1405 wurde folgendes Beispiel untersucht: Wird an eine brasilianische Bank ein kurzläufiges Darlehen in Höhe von S 100 Mio. vergeben, wobei nach den getroffenen Abmachungen im…
…der Gesamtrechtsnachfolge auf die deutsche Erbin übergeht. Ihre Geltendmachung verstößt damit nicht gegen die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (siehe EAS 3176). Es ist wohl richtig, dass im vorliegenden Fall durch den Tod selbst kein Besteuerungsrecht an einem "Veräußerungsgewinn" verloren geht, weil dieses - anders als…
…die USA hiedurch gegen eine US-Steuerflucht zur Wehr setzen (siehe Verständigungsprotokoll zum DBA-USA betr. Auslegung des Abkommens auf Basis des OECD-Kommentars und Z 22 und Z 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens). 27. September 1999 Für den Bundesminister:…
…damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7 DBA maßgebend sind. Die Auslegung des Artikels 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten "AOA" zu stützen. Darnach können einer Betriebstätte Kapitalbeteiligungen nur zugerechnet werden…
…Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente daher als …
…hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie in dieser…
…anzusehen ist, erscheint eine Gesetzesinterpretation sachgerecht, derzufolge der Anrechnungsmechanismus bei der Endbesteuerung durch Veranlagungsbesteuerung jenem im Fall eines Kapitalertragsteuerabzuges entsprechen soll. Eine solche Auslegung von § 97 EStG verstößt nicht gegen Abkommensrecht, da auf der Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen nicht in die Frage eingegriffen wird, in welcher…
…für die Auslegung jener Abkommen maßgebend sein soll, die im Zeitpunkt der Kommentaränderung bereits existierten, ergibt sich aus der OECD-Empfehlung vom 23. Oktober 1997 betreffen das OECD-Musterabkommens (Nr. I.3). Gegen diese Empfehlung ist weder von Österreich noch von Portugal ein Einwand erhoben…
…Überwachungsfunktionen Einwendungen ("observations") gegen die Kommentaränderung erhoben. Die Vorgangsweise gegenüber Nicht-OECD-Staaten ergibt sich aus EAS 2907. Die Beurteilung, ob die Mitwirkung an einem ausländischen Bauvorhaben durch eine inländische Planungs-GmbH eine ausländische Baubetriebstätte begründet, muss zwischen den beiden betroffenen Ländern korrespondierend beurteilt werden…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
…ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Philippinen nicht OECD-Mitglied sind und dass daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist die neue…
…nach § 98 EStG 1988 gar keine beschränkte Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen ergeben wird). Werden zwischen dem deutschen Geräteeigentümer und den österreichischen Hotels Vereinbarungen getroffen, die Elemente beider Vertragsgestaltungen aufweisen (zB es werden die Geräte an die Hotels gegen einen Anteil an den Einspielergebnissen vermietet…
…dessen Tätigkeit nach der Verordnung nicht zur Erzielung schädlicher Passiveinkünfte führt, ist zunächst davon auszugehen, dass dieser Begriff - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich ist. Übt eine IFSC mehrere Tätigkeitszweige aus, wobei diese zum Teil bankgeschäftlicher Natur im Sinn des § 1 Abs…
…6 EStG demgegenüber in einem derart engen Sinn auslegen, dass er auf den konzerninternen Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar ist, würde eine derartige Auslegung keine OECD-konforme Umsetzung des dem Artikel 7 DBA-Irland innewohnenden Fremdverhaltensgrundsatzes zulassen und damit gegen einschlägige OECD-Empfehlungen (vom 16.5.1979…
…Dividenden und nichtbetriebliche Veräußerungsgewinne an) vermag allerdings bei sachgerechter Anwendung des Methodenartikels (Artikel 15) keinen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt zu verursachen. Denn bei Auslegung von Artikel 15 Abs. 1 des DBA-Ö/D (Anwendung der Befreiungsmethode) wird davon auszugehen sein, daß dieser Bestimmung die gleichen Rechtswirkungen wie…
…die lokalen Einkommensteuern grundsätzlich anrechnungsfähig sind. Diese Anrechnungsverpflichtungen gehen nicht dadurch unter, dass die US-Einkünfte erst nach einer Selbstanzeige der österreichischen Besteuerung zugeführt wurden. Auch der bloße Umstand, dass die Einkünftezurechnung in den beiden Staaten nicht deckungsgleich ist, entbindet für sich alleine noch nicht…
…ob die im Zusammenhang mit inländischen Gastspielen gezahlten Gagen in einen Inlandsteil (der auf das Gastspiel entfällt) und einen Auslandsteil (der auf die im Ausland stattfindende Vorbereitungsarbeit entfällt) ist sowohl mit Deutschland wie auch mit den USA erörtert worden. Mit Deutschland ist in Ziffer 5…