…BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der deutschen Rechtsprechung formulierten Grundsätze erscheinen…
…Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird, die andere hingegen nicht, dann kann auf der Grundlage von Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, nur die erstgenannte Auslegung als rechtsrichtig angesehen…
…Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungsvarianten getragen, wobei nach der einen eine offenkundige Steuerumgehungsmöglichkeit eröffnet wird, während dies nach der anderen nicht der Fall ist, dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck…
…9 OECD-MA nicht wortgleich nachgebildet ist. Denn jede gegenteilige Auslegung hätte den Effekt einer Doppelbesteuerung zur Folge, die dem Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl…
…Werden daher vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungsvarianten getragen, wobei nach der einen eine offenkundige Steuerumgehungsmöglichkeit eröffnet wird, während dies nach der anderen nicht der Fall ist, dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck…
…gegenwärtig keine Umstände erkennbar, eine solche Auslegung nicht auch im Geltungsbereich des österreichisch-schweizerischen Verhältnis anzuwenden. In dem beschriebenen Fall kann daher keine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des rückwirkend ab 1.1.2000 revidierten österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen werden…
…weiteren Frage, ob eine irische Tochtergesellschaft als "Kreditinstitut" anzusprechen ist, dessen Tätigkeit nach der Verordnung nicht zur Erzielung schädlicher Passiveinkünfte führt, ist zunächst davon auszugehen, dass dieser Begriff - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich ist. Übt eine IFSC mehrere Tätigkeitszweige aus, wobei…
…Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommen zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird, die andere hingegen nicht, dann kann auf der Grundlage von Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, nur die erstgenannte Auslegung als rechtsrichtig angesehen…
…kommen, die als Mitunternehmerschaften behandelt werden, was wiederum im Bereich der stillen Gesellschaften eine Einschränkung auf atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland steht dieser Auslegung nach Ansicht des BMF jedoch die Protokollbestimmung zu Art. 7 DBA Russland entgegen, wonach…
…eine Steuerschuld des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die deutsche Erbin übergeht. Ihre Geltendmachung verstößt damit nicht gegen die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (siehe EAS 3176). Es ist wohl richtig, dass im vorliegenden Fall durch den Tod selbst kein Besteuerungsrecht an einem…
…österreichische Bauherr eines Hotels an ausländische Architekten und Berater leistet, unterliegen gemäß § 99 EStG 1988 dem inländischen Steuerabzug von 20%. Dieser Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in…
…dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…Grundlage von Artikel 18 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht Art. 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens) eine Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden kann, hängt von der Auslegung einer solchen Abkommensbestimmung ab, die länderweise uneinheitlich ist, wenn - wie im Fall des DBA-Niederlande - eine dem Art…
…hat anlässlich des Abschlusses des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens im Jahr 1954 das OECD-Musterabkommen mit seinem Artikel 17 noch gar nicht bestanden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie diesem Musterabkommen nunmehr eine Ausstrahlungswirkung auf den für die Auslegung primär maßgebenden Willen der Vertragsparteien im Jahr…
…ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH…
…Das BM für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur…
…ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH…
…hat anlässlich des Abschlusses des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens im Jahr 1954 das OECD-Musterabkommen mit seinem Artikel 17 noch gar nicht bestanden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie diesem Musterabkommen nunmehr eine Ausstrahlungswirkung auf den für die Auslegung primär maßgebenden Willen der Vertragsparteien im Jahr…
…DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 22. Dezember 2023, 2023-0…
…der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, 2023-0.913.349). Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere…