…inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand, dass 1995 keine inländische Betriebstätte…
…die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind…
…die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind…
…Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur auf positive Einkünfte der US-Betriebstätte statt. Auch nach Aufgabe des US-Betriebes ist daher ein Vortrag des US-Verlustes auf die Inlandseinkünfte möglich…
…zu dessen Aufgabe es gehört, Informationen über mögliche Investitionsprojekte in Osteuropa einzuholen, insbesondere Möglichkeiten aufzuspüren, Betriebe zu übernehmen oder Beteiligungen einzugehen sowie den Kontakt zu Geschäftspartnern aufzunehmen und zu pflegen, so stellt eine solche Geschäftsstelle in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des Art. II Abs…
…Aufgaben in der deutschen Zweigniederlassung künftig auch die Aufgabe der Geschäftsführung in der österreichischen Zweigniederlassung, dann bleibt die französische Kapitalgesellschaft sein Arbeitgeber. Die von der französischen Kapitalgesellschaft im Wege ihrer deutschen Zweigniederlassung ausgezahlten Bezüge unterliegen insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf berufliche Aufenthalte des…
…Arbeitnehmer strategische Aufgaben/Entwicklungsaspekte oder Dokumentations-/Support-Aufgaben inne, so fallen diese Tätigkeiten nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960, weshalb auch kein Fall eines echten Heimarbeiters gegeben ist. Im Ergebnis kann daher aufgrund der Homeoffice Tätigkeit des inländischen Arbeitnehmers für das deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte nach…
…ansässiger Steuerpflichtiger Leitungsaufgaben in einem tschechischen Krankenhaus, ist zunächst zu klären, ob diese Aufgaben im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder auf selbständiger Basis erfüllt werden. Besteht ein Dienstverhältnis mit dem tschechischen Betreiber des Krankenhauses, unterliegt gemäß Artikel 14 Abs. 1 DBA-Tschechien jener Teil der Bezüge…
…ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte unter Umständen nötig sein nachzuforschen, wie ernst gemeint sich eine als…
…schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig. "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…
Wurde ein dänischer Dienstnehmer einer dänischen Konzerngesellschaft für drei Jahre - unter Aufgabe des dänischen Wohnsitzes - zu einer österreichischen Konzerngesellschaft versetzt, so wird dadurch die abkommensrechtliche Ansässigkeit des Dienstnehmers in Österreich begründet. Wird für diese Zeit mit der österreichischen Gesellschaft ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis…
…Doppelnichtbesteuerungen zu verursachen; die in die ausländischen Niederlassungen österreichischer Banken entsandten österreichischen Unternehmensmitarbeiter unterliegen daher auch bei Aufgabe ihres Inlandswohnsitzes gemäß § 98 Z 4 EStG 1988 der inländischen Steuerpflicht. Nicht unberücksichtigt soll in diesem Zusammenhang auch das Erkenntnis des VwGH 20.10.1982, 81/13…
…Hauptwohnsitz aufgeschlagen, dann bleiben die Besteuerungsrechte Deutschlands mit dem Eintritt in den EU-Personalstand erhalten; sie gehen weder durch Aufgabe des deutschen Wohnsitzes noch durch Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes auf Österreich über. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
…Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
…nbsp; Wird ein bisher in den USA ansässiger deutscher Staatsbürger von seinem US-Arbeitgeber nach Österreich entsandt und wird hierbei mit 1. Juni 1991 unter gleichzeitiger Aufgabe des US-Wohnsitzes der österreichische Wohnsitz begründet, so tritt ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich ein…
…der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig, wenn für die Dauer des Aufenthaltes in Großbritannien eine …
…Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der…
…Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden…