…als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff)…
…auf der Grundlage von Art. 7 DBA-Israel in Israel der steuerlichen Erfassung zugeführt wird, dann wird die österreichische Abgabenbehörde vermutlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht in der Lage sein, ohne Abstimmung mit der israelischen Seite in der Leistung des Einmalbetrages einen in Österreich…
…ausländische Muttergesellschaft. Im Fall der Bonusauszahlung wird aber auch noch folgendes zu beachten sein : wurden in den Vorjahren von der ausländischen Muttergesellschaft in ihren Bilanzen Rückstellungen für den aus den Zusagen zu erwartenden Aufwand gebildet (etwa nach Art der österreichischen Abfertigungsrückstellungen oder als Vorsorge für…
…Gewinnerzielung (Leistungserbringung durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der…
…als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff)…
…Absatzes 4 nur so verstanden werden, dass es sich bei den Leistungen "leitender Art" und "beratender Art" um solche handelt, die für die Erbringung der technischen Leistungen erforderlich sind und sonach in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den technischen Leistungen stehen. So würden daher durch diese…
…der deutschen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens…
…der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen eine Verknüpfung zwischen körperschaftsteuerlicher und lohnsteuerlicher Sachverhaltsbeurteilung herzustellen sein. Sollte es so sein, daß die fremdübliche Abrechnung der Leistungsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der deutschen Tochtergesellschaft eine teilweise Weiterbelastung der…
…sein Unternehmen betreibt. Die Anwendung des Reverse Charge Systems scheitert jedoch an dem Umstand, dass die Journalistin als leistende Unternehmerin über einen Wohnsitz in Österreich verfügt (§ 19 Abs. 1 UStG 1994). 15. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird - solange sich im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten kein anderweitiges Auslegungserfordernis ergibt - auch im Geltungsbereich der andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese…
…Eigeninteresses am Zustandekommen der Beratung - nicht vornimmt. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist folgendes auszuführen : unter der Voraussetzung, daß die Leistung gegenüber einem österreichischen Bundesministerium (nichtunternehmerischer Bereich) erbracht wird, bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Unternehmerortprinzip) und die Beratungsleistung unterliegt der inländischen Umsatzsteuerpflicht…
…und PC sowie der Einspielungen von touristischen Informationen wie Veranstaltugnen, Infrastruktur, Panoramabildern usw. gestattet) produziert und diese in der Folge auf Grund von Verträgen mit interessierten Tourismusbetrieben im DBA-Ausland aufstellt, könnte hiermit nur dann eine ausländische Betriebstätte begründen, wenn der Leistungsinhalt des österreichischen Unternehmens…
…Grund eines anderen angemessenen Schlüssels nach den verschiedenen Leistungen, die der Vertrag vorsieht, führen könnte. Sind hingegen die vorgesehenen Leistungen lediglich von untergeordneter Bedeutung, könnte die Gesamtvergütung steuerlich so behandelt werden, wie es der Hauptleistung entspricht (vgl. sinngemäß Abs. 11.6 des Kommentars zu Art…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…Frage anlangt, ob die deutschen Gesellschaften hinsichtlich der an die österreichische KG zu leistenden Zahlungen nach deutschem Recht zum Steuerabzug verhalten werden können, muss dies auf deutscher Seite geklärt werden; das Abkommen überlässt die Entscheidung dieser Frage dem jeweiligen Quellenstaat der Einkünfte (Art. 27 DBA…
…zuständigen Finanzamt geklärt werden; maßgebend wird, sein, ob sich für Tätigkeiten der genannten Art tatsächlich bereits repräsentative Provisionssätze auf dem freien Markt herausgebildet haben und ob hierüber aussagekräftige Nachweise erbracht werden können. 24. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass auch im Sinn des Art. 5 DBA-Großbritannien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Es deutet Vieles darauf hin, dass die erbrachten Leistungen als Katalogleistungen im Sinn des § 3a Abs. 10 UStG einzustufen sind; allerdings kann diese Frage wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht allein im EAS…
…von dritter Seite" in Österreich ausgezahlt wird. Anders wäre der Fall nur dann zu sehen, wenn man sich in Österreich chinesischer Billig-Arbeitskräfte in einer Art und Weise bedient, dass deren Leistungserbringung gegenüber dem österreichischen Unternehmen im Vordergrund steht und der Schulungseffekt nur zweitrangig ist…