Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…
…wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist." Diese internationale Zuordnung von Ausschüttungen an Anteilsinhaber von deutschen Immobilienfonds unter die Dividendenregel des Art. 10a schließt eine Anerkennung als Zinsenaufwand…
…Fall einer Arbeitskräftegestellung und folglich kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vor, dann ist die Besteuerung im Veranlagungsweg vorzunehmen. Der Umstand, daß kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen…
…1983, 339). Insbesondere folgende Umstände sprechen für eine Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens (für Zwecke des inländischen Rechtes und für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern…
…die Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft der britischen Gesellschaft vorliegen, vermag nicht das Erfordernis zu ersetzen, dass alle Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen fremdüblich zu gestalten und nach Abschnitt V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 114/1996, auch entsprechend zu dokumentieren sind. Denn nur bei Vorliegen eines Arbeitsgestellungsvertrages…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 7 Abs…
…werden, führt nicht zur Aberkennung der Mitwirkendeneigenschaft. Denn es handelt sich hierbei insgesamt gesehen um Nebenaufgaben, wie sie größtenteils auch bei einem auf Gastpieltournee befindlichen ausländischen Theater (bei einer ausländischen Theater-AG) anfallen können. Da die britische Gesellschaft sonach an der inländischen Theaterveranstaltung mitwirkt, unterliegen…
…Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Arbeitgebereigenschaft des Gestellers in Frage zu stellen. Die aufgelisteten OECD-Kriterien sollen dazu dienen, Steuerumgehungsmuste r unter künstlicher Zwischenschaltung von ausländischen Verleihfirmen…
…haben, die Zinsen und Rückzahlungen, die sie als Inhaber der Anleihe von der portugiesischen Hotelgesellschaft jeweils erhält, an die ausländischen Investoren weiterzugeben. Eine weitergehende Haftung der österreichischen GesmbH ist nicht vorgesehen ("non-recourse loan"). Es soll weiters erwirkt werden, dass die von der GesmbH aus…
…da hierfür ein Dienstverhältnis zum Heimatstaat erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne…
…spricht allerdings gegen eine derartige Aberkennung der Künstlereigenschaft). Ein Rückfall des Besteuerungsrechtes an Österreich gemäß Z 27a lit. b des ab 1992 revidierten Schlussprotokolls zu Artikel 15 des Abkommens würde nur dann eintreten, wenn die Nichtbesteuerung auf deutscher Seite auf einen Qualifikationskonflikt zurückzuführen wäre und…
…Zahlungen an eine ausländische Produktionsgesellschaft der ersten und nicht der zweiten Fallgruppe zuzuordnen ist. Im Zweifel wird daher entweder das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt hergestellt werden müssen, oder es wird der Steuerabzug vorgenommen und in einem anschließenden Rückzahlungsverfahren die amtliche Anerkennung einer Zuordnung zur…
…sich das Funktions- und Risikoprofil der österreichischen Landesgesellschaften so stark reduziert, dass die österreichischen Landesgesellschaften zu reinen "Dienstleistern" für die ausländische Zentralgesellschaft werden, dann erscheint eine Abgeltung solcher Dienstleistungen nach der Kostenaufschlagsmethode gerechtfertigt. In diesem Fall sind die Konzernkunden nicht mehr Kunden der jeweiligen Landesgesellschaft…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Arbeitgebereigenschaft des Gestellers in Frage zu stellen. Die aufgelisteten OECD-Kriterien sollen dazu dienen, Steuerumgehungsmuster unter künstlicher Zwischenschaltung von ausländischen Verleihfirmen zu…
…nach ausländischem nationalen Recht der Höhe nach begrenzt ist, wobei diese Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß…
…es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden…
…es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden…
…es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden…