Findok · EAS-Auskünfte
EAS 164
Internationale Treuhandbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskunftS 1541/1/1-IV/4/92vom 22.09.1992
Wortlaut laut Findok
Wird von einer österreichischen
Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer
ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich
gemäß
§ 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in
wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der
inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des
§ 7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein.
Allerdings ist zu bedenken, dass in Fällen dieser Art
seitens der österreichischen Finanzverwaltung für Zwecke der
steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses auch auf die
Sachverhaltsbeurteilung in dem betroffenen anderen Staat Rücksicht zu
nehmen sein wird, insbesondere dann, wenn mit diesem Staat ein
Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
22.
September 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 7 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1541/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18420
- Gültig
- 22.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF