…einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem derzeitigen OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Amtshilferegelungen - eine Informationsweitergabemöglichkeit…
…Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das Ausland abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe z.B. Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art…
…zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen…
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
…dass sie Auskünfte beim Niederlassungsstaat .... einholt". Doch kann ein von der liechtensteinischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU2 nicht als "Ersatz" für eine Prüfung im Amtshilfeweg gewertet werden. Denn in Abschnitt IV des Formulars bestätigt die liechtensteinische Steuerverwaltung nichts anderes als die Ansässigkeit des liechtensteinischen Gesellschafters…
…Steuererklärung für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes geltend gemacht, dann erscheint es nicht sachgerecht, von Amts wegen und ungeprüft die Auslandsverluste automatisch mit den übrigen inländischen Einkünften auszugleichen. Die Geltendmachung der Verluste für Belange des Progressionsvorbehaltes lässt erkennen, dass bereits bei Abfassung der Steuererklärung oberflächlich vorgegangen…
…unterbleiben." Diese EAS ist am 28. Februar 2000, also noch vor dem EU-Beitritt der Slowakei und der damit verbundenen Wirksamkeit der EG-Amtshilferichtlinie ergangen. Im Interesse der Vermeidung einer steuerlichen Wettbewerbsverfälschung zu Lasten inländischer Zeichen- und Architektenbüros, die durch steuerliche Nichterfassung bei Auftragsvergabe in…
…da diese EG-Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote…
…und der Überweisungsbelege, Ansässigkeitsbescheinigungen) und kann auf dieser Grundlage im Amtshilfeweg die niederländische Steuerverwaltung einerseits um Bestätigung der korrespondierenden Erfassung der Beträge im Rechnungswerk der holländischen Gesellschaften ersuchen und kann andererseits Auskünfte über die von den niederländischen Gesellschaften tatsächlich wahrgenommenen Funktionen erbitten, wobei vor allem…
Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…
…ist zu prüfen, ob die Witwerpension einer steuerlichen Privilegierung unterliegt. Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen kann per se nicht zu einer Steuerbefreiung führen (EAS 3453). Die Rechtsgrundlage für (ehemaligen) IWF-Angestellten zustehende steuerliche Privilegierungen ist das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Abkommen; StF: BGBl. Nr…
…sich eine internationale Organisation (zB auf Grundlage einer Vereinbarung zum Transfer von Pensionsansprüchen und aus verwaltungstechnischen Gründen) des UNJSPF zur Auszahlung von Ruhegenüssen, sind diese Ruhegenüsse von der Einkommensteuer befreit, wenn das anwendbare Amtssitz- oder sonstige Privilegienabkommen dies vorsieht (EAS 735, EAS 903, EAS 1369…
…des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16 lit. b des UNIDO-Amtssitzabkommens bzw. 22 lit. b des IAEO-Amtssitzabkommens die Umsatzsteuerfreiheit bis auf weiteres in Anspruch nehmen. 15. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin…
Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…
…gemäß Art. XII Abschn. 27 lit. d des UNIDO-Amtsitzabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie die nach § 3 EStG steuerfreien Einkünfte nur dann zum "Progressionsvorbehalt" in Österreich herangezogen, wenn dies…
…internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr. 99/1998, sind die am Wiener Amtssitz tätigen UNO-Bediensteten von der Besteuerung aller Auslandseinkünfte befreit, wenn sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen…
Unterhält ein Österreicher, der seit 2 Jahren auf Grund eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug…
…ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen. Gemäß Art. XI Abschnitt 32 lit. a des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998…
…Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen berufen, wie er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982…