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80 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…

EAS 2399Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 846/1-IV/4/0305.01.2004

…Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt…

EAS 1703Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit Hauptwohnsitzverlegung nach Holland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/2-IV/4/0002.08.2000

…September 2000, sonach noch vor Ablauf der 183 Tage, seinen in Duisburg begründeten Zweitwohnsitz nach Holland (unter gleichzeitiger Aufgabe des österreichischen Wohnsitzes) dann ist dieser Dienstnehmer bis Ende August in Österreich ansässig und ab 1. September in Holland ansässig. Dies bewirkt aber nicht, dass das…

EAS 2009Dreiecksverhältnisse bei internationalen Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/2-IV/4/0203.04.2002

…dieses sieht das Entstehen einer Betriebstätte im Fall von Bauausführungen erst nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten vor. Wird ein anderer, in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens in einer französischen Betriebstätte des deutschen Unternehmens eingesetzt und bezieht der österreichische Dienstnehmer für diese Zeit…

EAS 475Dienstnehmerentsendung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/E002-IV/4/9412.07.1994

…Aufenthalt des Arbeitnehmers in Russland insgesamt länger als 183 Tage beträgt. Die 183-Tage-Regel des DBA-UdSSR ist jedoch, abweichend vom OECD-Musterabkommen, so konzipiert, dass die Tageszählung bei einer als einheitliche Entsendung zu wertenden Auslandstätigkeit unbefristet abläuft und somit nicht auf ein Kalenderjahr…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

…betrifft. Dabei lässt sich auch aus dem Umstand, dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 144/2001 betreffend vererbten und verschenkten Grundstücken mit Ablauf des 31.7.2008 außer Kraft getreten ist, noch keine Gleichartigkeit ableiten. Zugleich…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…

EAS 2119Vorübergehender Wegzug in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/13-IV/4/0208.11.2002

…7 DBA-USA erst mit Ablauf des Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu verhindern, dass in den USA ansässige Personen inländisches Betriebsvermögen nach dem Alt-Abkommen aus dem Jahr 1956 unter Vermeidung des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine…

EAS 1982Gefährdetes Gastspiel eines ausländischen Nationaltheaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 179/1-IV/4/0216.01.2002

…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes…

EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

…dann hat der Empfänger der Pensionsabfindung, wenn keine Einkommensteuerveranlagung mehr erfolgt, nach Ablauf des betreffenden Jahres noch die Möglichkeit auf der Grundlage von § 240 BAO die Rückerstattung des zu Unrecht erhobenen Lohnsteuerbetrages zu erwirken. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 1845Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/4-IV/4/0106.07.2001

…Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des fünften Jahres in Österreich nicht mehr besteuert werden, weil zu diesem Zeitpunkt vom Steuerpflichtigen keine schädliche "Maßnahme" mehr…

EAS 427DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/69/1-IV/4/9421.04.1994

…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 899Einbringung einer kanadischen Bermuda-Beteiligung in eine österreichische Kapitalgesellschaft nach einer Fusion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/9-IV/4/9603.07.1996

…Gesamtrechtsnachfolgerin die Bermuda-Beteiligung nach Ablauf des März 1996 in eine österreichische Kapitalgesellschaft einbringt. In einem derartigen Fall wird die für die Gebühren- und Kapitalverkehrssteuerfreiheit erforderliche zweijährige Frist des § 22 Abs. 3 UmgrStG. für den Gesamtrechtsnachfolger unter Einbeziehung der Besitzzeit des Vorbesitzers berechnet (Schwarzinger/Wiesner…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es…

EAS 1595Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 420/1-IV/4/0007.02.2000

…Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des Jahres 5 in Österreich nicht mehr besteuert werden, weil in diesem Jahr vom Steuerpflichtigen keine schädliche "Maßnahme" mehr…

EAS 1987Argentinisches Non-Profit-Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0228.01.2002

…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

…des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich als mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags eingetreten. Dementsprechend gelangt - zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie doppelter Nichtbesteuerung - das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zum Zeitpunkt der steuerlichen Vermögensübertragung zur Anwendung. Folglich wird der Verlust des…

EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…zuständig sein wird, in dessen Amtsbereich die Gastspieltätigkeit am längsten ausgeübt wurde. Nach Ablauf des betreffenden Gastspieljahres kann seitens des Theaterbetreibers eine Jahressteuererklärung eingereicht und die Anrechnung der im Abzugsweg einbehaltenen Abzugssteuerbeträge geltend gemacht werden. Der erwähnte Besteuerungsnachweis betrifft im Fall eines Theaters, dessen Schauspieler…

EAS 2014Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/0203.04.2002

…den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch…