…am 16.10.2012. Bei Hinterlegung gilt die Erklärung als mit dem auf die Hinterlegung folgenden Tag als rechtmäßig zugestellt. Beide Elternteile unterließen für dieses Kalenderjahr die Abgabe der Erklärung. Im vorliegenden Fall ist der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres 2007 entstanden, weil in diesem…
…möglichst zeitnahe Steuerentrichtung. Während die Lohnsteuer bereits anlässlich der Lohnauszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, erfolgt die Veranlagung zur Einkommen- und Körperschaftsteuer naturgemäß erst nach Ablauf des zu veranlagenden Kalenderjahres. Ohne Vorauszahlungen würde daher bei der Veranlagung die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer erst…
…jedoch angesichts des Charakters der Vorauszahlung als einer für Zeiträume vor Ablauf des Bezugsjahres zu bezahlende Steuer unzulässig (Quantschnigg / Renner / Schellmann / Stöger, Die Körperschaftsteuer 1988, § 24 Tz. 35). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Bw. ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr…
…2004 in einem Ausmaß vorwerfbar ist, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt…
…2004 in einem Ausmaß vorwerfbar ist, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Der Bw als Rechtsanwalt besteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG). Bei der so genannten Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt…
… 3 Abs. 1 der Verordnung (Verfahren) lautet: Der Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der…
…Januar 2017 um 0:00 Uhr. (5) Auch Ruppe/Achatz würden im Kommentar zum UStG darauf hinweisen, dass die Frist für eine eventuelle Vorsteuerberichtigung mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen beginne, in dem der Gegenstand erstmals als Anlagevermögen verwendet oder genutzt worden sei (Kommentar S…
…einzubringen, verjährt binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. § 238 Abs. 2 BAO: Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene…
… 209 Abs. 3 BAO idgF verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…
…Haftungspflichtigen nach Ablauf der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht im Falle einer späteren Haftungsinanspruchnahme kein Nachweis für die Gleichbehandlung der Verbindlichkeiten gefordert werden kann (vgl. UFSW vom 05.07.2007, RV/0310-W/07), war der Beschwerde für die Abgaben, für die die siebenjährige Aufbewahrungsfrist - Ende des Jahres…
… 3 Abs. 1 der Verordnung (Verfahren) lautet: "Der Unternehmer hat die Erstattung mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. In dem Antrag hat der…
…Abs. 4 Z 3 zusteht: - Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2 zustehende Betrag oder […] c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird…
…ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung…
…Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass seine Umsätze vom Beginn dieses Kalenderjahres an nicht nach den Abs. 1 bis 5, sondern nach den allgemeinen Vorschriften dieses Bundesgesetzes besteuert werden sollen. Diese Erklärung bindet den Unternehmer für mindestens fünf Kalenderjahre…
…0036). Die Verjährung von Haftungsansprüchen richtet sich folglich nach § 238 BAO. Gemäß dieser Bestimmung verjährt das Recht eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Die in der Berufung vertretene Rechtsmeinung, dass…
…und zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. (2) Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen…
… 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht nach § 4 Abs. 2 lit a Z 2 BAO insbesondere mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen…
…nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermöglichen. Demgemäß erfolgte in freier Beweiswürdigung der vorstehend bezeichneten Umstände keine laufende zeitgerechte doppelte Erfassung der Geschäftsfälle auf Bestands- und Ertragskonten und somit keine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bereits zu Beginn des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres 2012. Dies insbesondere, als es…
…3 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBI 1995/279 idF BGBI II 2010/389, ist der Erstattungsantrag binnen neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem…
…Durch den Unabhängigen Finanzsenat wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass gemäß § 193 Abs.2 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein Antrag auf Fortschreibung nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die neue Feststellung beantragt werde, gestellt werden könne. Ein im Jahr 2006 gestellter Antrag auf…