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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1463

Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien

geltende FassungEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/99vom 05.07.1999

Wortlaut laut Findok

Wechselte ein Dienstnehmer einer österreichischen Tochtergesellschaft mit schwedischer Konzernspitze nach über 20jähriger Dienstzeit im Jahr 1992 unter Wohnsitzverlegung zur Prager Konzerngesellschaft und erhält er im Jahr 1999 von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Pensionsabfindung, so ist der österreichische Arbeitgeber nach österreichischem innerstaatlichen Recht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Allerdings sieht Artikel 18 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung vor, daß in Fällen, in denen der Lebensmittelpunkt eines Pensionsempfängers nach Tschechien verlegt worden ist, Tschechien als Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht zukommt und sonach auf Grund dieses Abkommens in Österreich Steuerfreistellung geltend gemacht werden kann. Der österreichische Arbeitgeber ist allerdings nur dann zur Freistellung vom Lohnsteuerabzug berechtigt, wenn er über ausreichende Nachweise für das Vorliegen der abkommensrechtlichen Steuerfreistellungsvoraussetzungen verfügt. Dazu gehört insbesondere die Beibringung einer von der tschechischen Steuerverwaltung bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung. Hat der inländische Arbeitgeber in derartigen Fällen den Lohnsteuerabzug bereits vorgenommen, dann hat der Empfänger der Pensionsabfindung, wenn keine Einkommensteuerveranlagung mehr erfolgt, nach Ablauf des betreffenden Jahres noch die Möglichkeit auf der Grundlage von § 240 BAO die Rückerstattung des zu Unrecht erhobenen Lohnsteuerbetrages zu erwirken. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Ansässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 677/1-IV/4/99
Stammnummer
7407
Gültig
05.07.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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