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EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiezu eine vertiefte Sachverhaltswürdigung vorzunehmen ist, die den zuständigen Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit…

EAS 1124Klientenstockübertragung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9711.08.1997

…zu werden, da hiefür eine eingehendere Durchleuchtung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorgenommen werden müsste. Sollte der Kundenstock im Wege einer steuerlich anzuerkennenden Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

    Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…

EAS 1935Kunstmaler mit österreichisch/irischem Lebens- und Betätigungsfeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 211/1-IV/4/0115.10.2001

…Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum…

EAS 2164Zahlung von Verkaufsprovisionen an monegassischen Patentinhaber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1046/1-IV/4/0226.11.2002

…Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten ist. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2291Hauptwohnsitzverlegung für 5 Jahre in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 228/1-IV/4/0312.05.2003

…Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden kann, wird vorsorglich auch die Einholung einer Bestätigung dieser Gegebenheiten durch das zuständige…

EAS 2159Shopmanagement durch eine deutsche OHG für eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 52/3-IV/4/0228.10.2002

…steuerlichen Rechtsfolgen mit der in der Anfrage erhofften Exaktheit und Verbindlichkeit festzulegen. Denn die Beurteilung, welche Sachverhaltsgegebenheiten in einem konkreten Besteuerungsfall steuerliche Wirkung entfalten, muss den Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten bleiben. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 612Österreichische Zwischenholding mit nachgeschalteter Luxemburg-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/4/2-IV/4/9512.04.1995

…die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen, wurde in …

EAS 700Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/9517.08.1995

…Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden müsste. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 764Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/9521.11.1995

…Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird…

EAS 848Österreichischer Konsulent eines liechtensteinischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 29/2-IV/4/9628.03.1996

…Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte verbindlich zugesichert werden kann. Weiters ist anzumerken, dass dann…

EAS 1176Internationale Patentverwertung über Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 83/1-IV/4/9701.12.1997

…der vereinnahmten Lizenzgebühren verbleiben; doch kann darüber nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens abgesprochen werden, da eine solche Beurteilung eine nähere Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraussetzt und dies den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten ist. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 2075Brasilianischer Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 517/1-IV/4/0217.06.2002

…die brasilianische Einkommensteuer anzurechnen ist. Die hier entscheidende Frage der Einkünftezuordnung erfordert daher eine entsprechend tiefgehende Sachverhaltsuntersuchung und -beurteilung, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann und daher den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorbehalten bleiben muss. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2058Steuersparkonstruktion über Deutschland und Irland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1034/1-IV/4/0228.05.2002

…Einkünfte tatsächlich jenen Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 624Wirtschaftliche Betrachtungsweise und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/10/1-IV/4/9521.04.1995

…Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 unterliegt. Allerdings kann diese Problematik nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Sachverhaltsuntersuchung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu erlangen, kann das gemäß § 6…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…weitere Ermittlungen anzustellen wären, die aber nicht vom BMF, sondern von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzunehmen sind. Die Frage einer allfälligen österreichischen Lohnsteuerpflicht muss daher erforderlichenfalls vom örtlich zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung der vorstehend aufgezeigten Leitlinien geprüft und entschieden werden. 31. Oktober 1995 Für…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

…Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann, sondern deren Beurteilung den Abgabenbehörden der 1. Instanz überlassen werden muss. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 914Russisch-amerikanisches Ost-Joint-Venture im Wege einer österreichischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9601.08.1996

…die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz zu beurteilen ist; um für solche Fälle die nötige Rechtsicherheit zu verschaffen, wurde in …

EAS 1032Deutsche Gastprofessoren an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 265/1-IV/4/9710.03.1997

…der Besteuerung freizustellen gewesen. Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste von den Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden, da hiefür Sachverhaltsbeurteilungen erforderlich sind, die nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können…

EAS 1084Inländischer Osteuropa-Stützpunkt für eine niederländische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/6-IV/4/9717.06.1997

…verborgen sein sollten. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste bei Bedarf mit der Abgabenbehörde erster Instanz abgeklärt werden. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…