…im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiezu eine vertiefte Sachverhaltswürdigung vorzunehmen ist, die den zuständigen Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit…
…zu werden, da hiefür eine eingehendere Durchleuchtung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorgenommen werden müsste. Sollte der Kundenstock im Wege einer steuerlich anzuerkennenden Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16…
Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…
…Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum…
…Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann, sondern den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten ist. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden kann, wird vorsorglich auch die Einholung einer Bestätigung dieser Gegebenheiten durch das zuständige…
…steuerlichen Rechtsfolgen mit der in der Anfrage erhofften Exaktheit und Verbindlichkeit festzulegen. Denn die Beurteilung, welche Sachverhaltsgegebenheiten in einem konkreten Besteuerungsfall steuerliche Wirkung entfalten, muss den Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten bleiben. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen, wurde in …
…Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden müsste. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird…
…Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte verbindlich zugesichert werden kann. Weiters ist anzumerken, dass dann…
…der vereinnahmten Lizenzgebühren verbleiben; doch kann darüber nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens abgesprochen werden, da eine solche Beurteilung eine nähere Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraussetzt und dies den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzubehalten ist. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…die brasilianische Einkommensteuer anzurechnen ist. Die hier entscheidende Frage der Einkünftezuordnung erfordert daher eine entsprechend tiefgehende Sachverhaltsuntersuchung und -beurteilung, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann und daher den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorbehalten bleiben muss. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…Einkünfte tatsächlich jenen Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 unterliegt. Allerdings kann diese Problematik nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Sachverhaltsuntersuchung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu erlangen, kann das gemäß § 6…
…weitere Ermittlungen anzustellen wären, die aber nicht vom BMF, sondern von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzunehmen sind. Die Frage einer allfälligen österreichischen Lohnsteuerpflicht muss daher erforderlichenfalls vom örtlich zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung der vorstehend aufgezeigten Leitlinien geprüft und entschieden werden. 31. Oktober 1995 Für…
…Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann, sondern deren Beurteilung den Abgabenbehörden der 1. Instanz überlassen werden muss. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz zu beurteilen ist; um für solche Fälle die nötige Rechtsicherheit zu verschaffen, wurde in …
…der Besteuerung freizustellen gewesen. Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste von den Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden, da hiefür Sachverhaltsbeurteilungen erforderlich sind, die nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können…
…verborgen sein sollten. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste bei Bedarf mit der Abgabenbehörde erster Instanz abgeklärt werden. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …