Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1084
Inländischer Osteuropa-Stützpunkt für eine niederländische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/6-IV/4/97vom 17.06.1997
Wortlaut laut Findok
Wenn eine niederländische operative
Gesellschaft, die sich in den Händen ausländischer Investoren
befindet, sich dazu entschließt, in Österreich ein Büro mit etwa
10 Mitarbeitern zu errichten, die zu 60% in osteuropäischen Ländern
durch Projektteams auf dem Gebiete der Optimierung von Unternehmensstrukturen
und Rationalisierungsmaßnahmen tätig sind, wobei sich die
Tätigkeit lediglich auf die Präsentation und
Informationsüberlassung der Unternehmenskonzepte beschränkt, dann ist
nicht ausgeschlossen, dass man auf österreichischer Seite das
österreichische Büro als bloßen Hilfsstützpunkt beurteilen
könnte, vor allem dann, wenn dies erforderlich ist, einen
grenzüberschreitenden Beurteilungskonflikt mit den Niederlanden zu
vermeiden.
Allerdings wird diese Beurteilung, nämlich die
Beurteilung der Frage, ob die der inländischen Betriebstätte
zuzuordnenden Funktionen nur von untergeordneter Bedeutung sind, an den
Gesamtfunktionen der niederländischen Gesellschaft zu messen sein. Fungiert
diese niederländische Gesellschaft als bloße Holdinggesellschaft,
handelt es sich hiebei möglicherweise gar um eine bloße
"Briefkastengesellschaft" oder um eine ähnliche funktionslose oder
funktionsarme Gesellschaft, dann wird selbst dann, wenn die niederländische
Steuerverwaltung eine fehlende Betriebstätteneigenschaft des
österreichischen Büros attestieren sollte, auf österreichischer
Seite am Bestand einer zu besteuernden Betriebstätte festzuhalten sein;
insbesondere dann, wenn Grund zur Vermutung bestehen sollte, dass hinter der
niederländischen Gesellschaft österreichische Interessen verborgen
sein sollten.
Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im
Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste bei Bedarf mit
der Abgabenbehörde erster Instanz abgeklärt werden.
17. Juni
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
ausländische GesellschaftBetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenHilfsstützpunktHoldinggesellschaftBriefkastengesellschaftfunktionslose Gesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/6-IV/4/97
- Stammnummer
- 14587
- Gültig
- 17.06.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF