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EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

    Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…

EAS 3198Rahmenvertrag zur Regelung der konzerninternen Leistungsbeziehungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0176-IV/4/201124.01.2011

…inländischen Tochtergesellschaft und ihrer ausländischen Muttergesellschaft als Grundlage einer fremdverhaltenskonformen Gewinnermittlung anerkannt werden kann, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen voraus, wie sie von der zuständigen Abgabenbehörde im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 118 BAO, nicht aber im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens angestellt werden…

EAS 684Kreditvergabe nach Deutschland über Kanalinselgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1895/2/1-IV/4/9501.08.1995

…britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden. Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

… 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von…

EAS 2246Inländische Maßschneider als ständige Vertreter eines schweizerischen Maßkonfektionshauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/1-IV/4/0303.03.2003

…muss damit rechnen, dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und…

EAS 3417Abkommensberechtigung und Quellensteuerbefreiung für japanische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/8/201914.08.2019

…hervorgehen, dass es sich um einen Pensionsfonds iSd Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan handelt. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch die zuständige Abgabenbehörde. Ansässige Pensionsfonds, die unter die Definition des Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan fallen, können…

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

…Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein…

EAS 3000Begriff des "Bruttobetrages der Einkünfte" für Zwecke des Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2020-IV/4/200825.08.2008

…fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25% des Bruttobetrages der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der M-Holding an die Ö-GmbH verloren geht, ist zum großen Teil eine Sachverhaltsfrage, die von der örtlich zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2…

EAS 2952Umgehung der Quellenentlastungssperre bei ausländischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0891-IV/4/200828.03.2008

…92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der inländische Schuldner der Einkünfte innerhalb der folgenden drei Jahre die Einkünfte ohne Steuerabzug (bzw. unter Anwendung des gemäß DBA herabgesetzten Steuersatzes…

EAS 2054Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/0214.05.2002

…SWK Nr. 3/97, 56 und EAS 1873). Allerdings muss in Fällen dieser Art stets mit einer genaueren Durchleuchtung der Fallgegebenheiten durch die Abgabenbehörde gerechnet werden. Denn sollte sich herausstellen, dass die Einschaltung der liechtensteinischen Stiftung nur dem Zweck einer Steuerumgehung dient, könnte dadurch die…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden. Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken…

EAS 2837Anwendung der Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0134-IV/4/200723.03.2007

…hierzu nicht im EAS-Weg eine verbindliche Erklärung über die Angemessenheit dieser Preisgestaltung abgegeben werden, da dies als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde zu überlassen ist. Ohne im Übrigen auf die Übereinstimmung der gewählten Methodik mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen einzugehen, fällt aber auf…

EAS 1394Frage der inländischen "festen Einrichtung" eines schweizerischen Agraringenieurs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 30/1-IV/4/9804.01.1999

…hin, dass im Inland keine "Freiberuflerbetriebstätte" begründet worden ist. Allerdings kann diese von den Sachverhaltsgegebenheiten und deren steuerlicher Würdigung abhängende Frage nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, sondern muss der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen werden. Hiebei wird auch von Bedeutung sein, dass…

EAS 356Steuerausländer-OEG im Baunebengewerbe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/1/1-IV/4/9317.12.1993

…der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten, muss als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde überlassen bleiben. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

…für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die…

EAS 612Österreichische Zwischenholding mit nachgeschalteter Luxemburg-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/4/2-IV/4/9512.04.1995

…Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen…

EAS 700Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/9517.08.1995

…Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden müsste. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…