…muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen Abfuhrpflichtigen allerdings nunmehr die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen…
…81 EStG 1988 darstellt, dann ist der deutsche Arbeitgeber unter diesen Gegebenheiten ab 1. Jänner 2003 zur Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer verpflichtet. Sollte der deutsche Arbeitgeber hingegen keine inländische Betriebstätte (maßgebend ist im gegebenen Zusammenhang nicht der Betriebstättenbegriff laut DBA, sondern jener des…
…dafür darstellen, dass in Wahrheit das österreichische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist und dass folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass…
…ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass…
…Verfügung gestellt werden, für das Zirkusunternehmen nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Niederlande gewertet werden können und daher die Bestimmung des Artikels 7 DBA-Niederlande der Geltendmachung einer solchen Abfuhrverpflichtung entgegenstünde (Hinweis auf die Überlegungen des BFH 20.06.1984, BStBl II…
…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Abfuhrpflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel 17, betr. den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels). Wenn der US-Agent dennoch einen Teil des vereinbarten Honorars der GmbH einbehält und an die US-Steuerbehörden abführt, so widerspricht dies nicht dem DBA (Art. 17 Abs. 3)…
…es sich bei den Vergütungsschuldnern um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, sodass auch die Kursteilnehmer Abzugsverpflichtete sein können (EAS 2811). Die Abzugspflicht sowie die Verpflichtung zur Abfuhr an das zuständige Finanzamt binnen der nach § 101 Abs. 1 EStG 1988 relevanten Frist können nicht auf den Steuerschuldner…
…die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der KESt-Abgeltungswirkung geschieht. Andernfalls unterliegen die Zinsen der allgemeinen Steuerbelastung im…
…Unternehmers zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 nicht davon ab, dass in Österreich eine Niederlassung oder sonst eine Betriebstätte unterhalten wird. Für die Abfuhr des von dem deutschen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, ist im österreichischen Abgabenrecht allerdings keine…
…die zu einer KESt-Belastung der Bank von 22% führen. BANK: | Stückzinsen | 50 | 22% KESt-Abfuhr durch die Bank | -11 | | ------ | Zinsertrag (VII-XII/1995) | 39 Die KESt von 11 ist dem Erwerber gutzuschreiben (Z 4.3 Abs…
…inländischen Sportveranstaltung Honorare an eine Assistenz leistende niederländische Gesellschaft gezahlt hat (EAS 657); einer solchen Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Unternehmens steht auch Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt…
…Steuerabzuges nach § 99 EStG entbunden werden kann; es muss daher angeraten werden, auf der Grundlage der vorliegenden Auskunftserteilung die Angelegenheit noch mit dem für die Abfuhr der Steuerabzugsbeträge zuständigen Amt abzusprechen. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gemäß § 99 EStG für die Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Einkommensteuer bezüglich der von ihr an die deutschen Filmschauspieler gezahlten Vergütungen (Hinweis auf EAS 610 und EAS 874). Die an die britische Agentur fließenden Beträge unterliegen auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2 DBA…
…ganz oder teilweise von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kommt hierfür einerseits das Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren in Betracht. Andererseits kann die Entlastung in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom Abfuhrpflichtigen herbeigeführt werden. Diese Entlastung an der Quelle richtet sich nach der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr…
…verursachen würde. Auch EStR 2000 Rz 7797 sieht daher vor, dass die Entlastung von der Zinsen-KESt "im Fall ausländischer Betriebstätten österreichischer Unternehmer" (hier: ausländischer Personengesellschaftsbetriebstätten eines österreichischen Mitunternehmers) unmittelbar durch den Abfuhrverpflichteten erfolgen kann, wenn ihm ausreichende Nachweise für die Entlastungsberechtigung vorliegen. Auch wenn…
…aber nicht aus, dass die österreichische GmbH selbst eine Gegenseitigkeitsbestätigung von der eidgenössischen Steuerverwaltung einholt. Sollte diese Bestätigung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erst nach Abführung der Kapitalertragsteuer erteilt werden, ist eine Rückerstattung der abgeführten Kapitalertragsteuer beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart möglich. Bundesministerium für Finanzen, 15…
…abzugsfähige Aufwendungen kürzen, wurde in EStR 2000 Rz 8006e ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Risiko vom Abfuhrpflichtigen auf die Finanzverwaltung verlagert werden kann und zwar dadurch, dass der Einkünfteempfänger die seiner Auffassung abzugsfähigen Aufwendungen im Veranlagungsweg beim Finanzamt selbst geltend macht. Bundesministerium für Finanzen, 24…
…daher nun die US-Gesellschaft von der Verlängerungsoption Gebrauch machen, muss sie ihre Entscheidung dem österreichischen Abfuhrverpflichteten entsprechend bekanntgeben. Hiebei wird im Rahmen der auch den österreichischen Abfuhrpflichtigen treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu erwarten sein, dass eine solche Erklärung jederzeit zur Einsicht durch die…