Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1720
Tournee eines österreichischen Marionettentheaters durch die USA
geltende FassungEAS-AuskunftL 257/1-IV/4/00vom 05.09.2000
Wortlaut laut Findok
Unternimmt ein österreichisches
Marionettentheater, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, eine
Tournee durch die USA, so ist Folgendes zu beachten:
Den Marionettenspielern wird wie den Schauspielern eines
Theaters die Künstlereigenschaft im Sinn des Artikels 17 Abs. 1 DBA-USA
zuzumessen sein. Allerdings unterliegen die Tourneeeinkünfte der GmbH nicht
der US-Besteuerung, da Artikel 17 Abs. 1 nur auf natürliche Personen,
sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen "Künstler"
anwendbar ist. Soweit diese "Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in
einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß
erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das
Verständigungsprotokoll zu Artikel 17, betr. den vergleichbaren Fall eines
Orchestergastspiels).
Wenn der US-Agent dennoch einen Teil des vereinbarten
Honorars der GmbH einbehält und an die US-Steuerbehörden abführt,
so widerspricht dies nicht dem DBA (Art. 17 Abs. 3). Allerdings muss diesfalls
über Anträge der einzelnen "Künstler" eine entsprechende
Steuerrückerstattung in den USA stattfinden.
Sollte in Übereinstimmung mit den Regeln des DBA-USA
keine volle Rückerstattung der US-Steuer erfolgen, dann wäre die
abkommenskonform in den USA verbleibende Steuer in Österreich anrechenbar.
Allerdings nicht auf der Ebene der GmbH (da diese in den USA nicht besteuert
wurde), sondern im Veranlagungsweg auf der Ebene der "Künstler".
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich das DBA-USA
lediglich auf die US-Bundessteuern bezieht. Sollten gliedstaatliche
Einkommensteuern von der GmbH erhoben werden, dann könnte
diesbezüglich eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von
§ 48 BAO durch die GmbH beantragt werden.
05.
September 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 1 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 17 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 257/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2385
- Gültig
- 05.09.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF