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917 Treffer1370 msnur geltende Fassungen
EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

…für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18 Tage in Dänemark und Norwegen, 60 Tage in Großbritannien, 100 Tage in Deutschland, 5 Tage in Italien, 5 Tage in den Beneluxländern und 14 Tage in den USA), dann…

EAS 1834Österreichischer Langstreckenpilot einer Hongkong-Airline
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 373/1-IV/4/0123.04.2001

…Wohnsitz zu verfügen) und der von Frankfurt aus laufend ca. 7 bis maximal 10 Tage weltweite Langstreckenflüge durchführt und sich in seiner sodann ca. 5 Tage umfassenden dienstfreien Zeit üblicherweise an seinem österreichischen Wohnsitz aufhält, unterliegt kraft inländischem Wohnsitz mit den aus Hongkong zufließenden Einkünften…

EAS 1404Belgischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 81/1-IV/4/9904.02.1999

Ob ein in Belgien ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH einer holländischen Kapitalgesellschaft, der einen monatlichen Geschäftsführerbezug von 20.000 S bezieht und der in Österreich lediglich 5 bis 10 Tage pro Jahr anwesend ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Arbeit bezieht, kann…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung (sie sind lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet). Die so genannte "183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei…

EAS 461Unterstützung einer tschechischen Spielbetriebs-GesmbH durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 376/5/1-IV/4/9427.06.1994

…werden dürfen, falls die Entsendungsdauer die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 nicht überschreitet. Beratungsvertrag: Hier ist entscheidend, ob zur Erfüllung der Beratungsleistung dem österreichischen Unternehmen Räume überlassen werden, die als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 des DBA-CSSR zu werten sind;…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet und haben sich daraufhin seine Österreich-Aufenthalte bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der Russland-Aktivitäten und eine Rückkehr nach Österreich vor…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter…

EAS 3284Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0366-IV/4/201215.06.2012

…Rechtsbeurteilung auch Artikel 15 Abs. 2 des DBA (183-Tage-Klausel) zur Anwendung kommt, wonach bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Inlandstätigkeit der verliehenen Arbeitskräfte Steuerentlastung in Österreich in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist der österreichische Gestellungsnehmer gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 DBA…

EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte…

EAS 3096Österreichischer Transitverkehr mit geleasten ausländischen LKW-Lenkern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200928.10.2009

… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 entlastet werden. Wird hierbei Lohnsteuerbefreiung der überlassenen Arbeitskräfte in Österreich geltend gemacht, weil auf Grund der "183-Tage-Klausel" des mit dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an ihren Löhnen entzogen ist, dann muss unter…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

…Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…

EAS 3204Dienstleistungsbetriebstätte - Fristenberechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0824-IV/4/201128.03.2011

…als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht werden (EAS 2912). Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten wird daher im Fall von Dienstleistungsbetriebstätten nicht analog angewendet. Allerdings folgt die tageweise Berechnung…

EAS 31Anmietung sowjetischer Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 969/2/1-IV/4/9103.10.1991

…so unterliegen die hiefür zu zahlenden Vergütungen gemäß Artikel 5 des DBA-UdSSR in Österreich keiner Einkommensbesteuerung, wenn diese Agentur in Österreich über keine Repräsentanz (=Betriebstätte) im Sinn des Artikels 4 des Abkommens verfügt. Hält sich der Sporttrainer länger als 183 Tage in Österreich auf…

EAS 49Area Manager eines österreichischen Unternehmens in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2940/1/1-IV/4/9129.11.1991

  Ein in Österreich ansässiger Area Manager eines österreichischen Unternehmens, der als Leiter der tschechoslowakischen Repräsentanz ("Betriebstätte") dieses österreichischen Unternehmen tätig ist und sich etwa 10 Tage monatlich in Ausübung dieser Funktion in der CSFR aufhält, ist mit jenen Bezugsteilen des österreichischen Arbeitgebers, die auf…

EAS 1617EDV-Schulungszentrum in Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 554/1-IV/4/0013.03.2000

…angemietet, in dem ein EDV-Schulungszentrum errichtet werden soll, dann wird dieses Schulungszentrum - soferne es nicht in der Rechtsform einer zypriotischen Kapitalgesellschaft geführt wird - als Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 bzw. feste Einrichtung im Sinn von Artikel 14 des österreichisch-zypriotischen Doppelbesteuerungsabkommens anzusehen sein…

EAS 671Hotelreinigung durch ein portugiesisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1299/1/1-IV/4/9520.07.1995

…des § 29 BAO vor, dann wird diese vermutlich auch eine solche gemäß Art. 5 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) darstellen. Die Umsätze unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß § 29 BAO jedenfalls der österreichischen Umsatzbesteuerung und es ist für die Dienstnehmer Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen…

EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

…dann, wenn eine Betriebstätte als bestehend angenommen wird, dieser Betriebstätte über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht eine Betriebstätte gegeben ist. Unabhängig davon…