…für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage…
5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…
…dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013; VwGH 5.10.1994, 92/15/0225). Tagesgelder stehen daher nur für die Anfangsphase von fünf bzw. fünfzehn Tagen als Werbungskosten zu.
5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304: Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt…
5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…
…Tagesgelder könnten nur für die ersten 5 Tage geltend gemacht werden, wenn bei einer Dienstreise ein "neuer Mittelpunkt der Tätigkeit" begründet werde. Da jedoch der Ersatz des Dienstgebers über diesen Betrag hinaus refundiert worden sei, stünden für die Dienstreise OrtA keine (Differenz)Tagesgelder zu. In…
…bis 17.09.2003 | | | Passau | 19.09.2003 bis 22.09.2003 | 8 Tage á € 35,30 | € 282,40 | | | | € 1.284,40 Vom Dienstgeber keine Diäten erhalten." Gemäß §§ 4 Abs. 5 bzw…
…eines Einsatzortes nach fünf Tagen dazu führt, dass (erstmals) eine Arbeitsstätte begründet wird. Da Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das Vorliegen einer Dienstreise ausschließen, sind bei Arbeitnehmern ohne feste Arbeitsstätte die Bestimmungen für das Tagesgeld (Mittelpunkt der Tätigkeit nach einem durchgehenden Einsatz von 5 Tagen…
…§ 4 Abs. 5 EStG zu. Für die Tätigkeiten in den unregelmäßig bereisten Orten Güssing (5x) und Weiz (15x) würden jedoch für die jeweilige Anfangsphase von (grundsätzlich) 15 Tagen Diäten zustehen. Es werde daher beantragt, der Beschwerde teilweise stattzugeben und die Betriebsausgaben um einen Betrag von…
…weshalb bei diesem Aufenthalt Werbungskosten i.H.v. 25,90 € (= 52,30 – 26,40) pro Tag zustehen. ad Rom (IT): Das Taggeld steht nach der 5-Tage-Regel lt. obiger Tabelle in voller Höhe zu, da der Dienstgeber für diesen Aufenthalt keine Taggelder…
…informieren. Ich betreibe einen Versicherungsagentur und Vermögensberatung als Einmannbetrieb: Dementsprechend klein ist auch meine Buchhaltung. Obwohl meine Buchhaltung von der Menge her sehr klein ist und alle Unterlagen sorgfaltig geordnet zur Verfügung standen, dauerte die Prüfung vier Tage (10.0.5., 16.05., 24.05…
…XYZ . Der Bw. sei fast täglich in einem anderen Gemeindegebiet tätig und nie länger als drei oder 5 Tage durchgehend am selben Ort tätig. Dem Bw. stünden für jedes Gemeindegebiet für die Anfangsphase von 15 Tagen pro Kalenderjahr Diäten zu. Der Bw. beantragte, die o…
…über einen längeren Zeitraum, wenn auch mit Unterbrechungen, an einem Ort auf (in der Regel 5 Tage) so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise gesprochen werden. Verpflegungsmehraufwand an einem Ort, der sich im Sinne der Rechtsprechung als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kann steuerlich grundsätzlich…
…S, W, BH, G, WA und D) nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen Taggeld zu." Im Umsatzsteuerbescheid 1999 vom gleichen Datum wurde die anerkannte Vorsteuer von S 76.241,24, wie beantragt, auf S 72.472,15 mit dem Hinweis gekürzt, dass diese um…
…demselben Ort tätigen Arbeitnehmer. Da die in Tz. 18 des Bp-Berichtes angeführten politischen Bezirke vom Bw. über einen die Anfangsphase von 5 Tagen übersteigenden Ausmaßes wiederkehrend bereiste, wurde dadurch jeweils ein neuer Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet, weshalb die o.a. Kriterien einer Reise u…
…fixen Arbeitszeiten unseres Mandanten als Lehrer bzw. Vortragender schlicht weg unzumutbar sind (zB Fahrzeiten von länger als 2,5 h in die Schule). Das Pendlerpauschale für das zweite Dienstverhältnis mit einer 2-Tage-Woche (in B) steht zu, da unserem Mandant tatsächlich zusätzliche Fahrtkosten anfallen…
…Außendiensttätigkeit. Ebenso ist das Liefern der Waren als Außendiensttätigkeit anzusehen. Wenn man die Außendiensttage der Bw. pro Monat inklusive der Warenauslieferungstage nach den vorgelegten Reisekostenaufstellungen mit den möglichen Arbeitstagen in den einzelnen Monaten bei einer durchschnittlichen 5 Tage Woche pro Monat vergleicht , ist ersichtlich, dass…
…A-R wurden die vollen Reisekosten iHv 3.939,68 Euro anerkannt. Taggelder stehen nur zu, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (beginnt bei einer Anfangsphase ab 5 Tagen!). Die Begründung betreffend Erhöhung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb befindet sich im letzten Absatz betreffend…
…Reise im Sinn des § 4 Abs. 5 EStG 1988 entspricht dem Begriff Reise im § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988. Zur Beurteilung der Frage, ob Verpflegungsaufwendungen in Form von Tagesgeldern als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, ist auch die Judikatur zu den Werbungskosten, die nach …
…Schreiben für 4 Tage, die nicht zusammenhängen (zB für den 5., 10., 20. und 25.), angesucht, dann fällt eine vierfache Gebühr an. Wird um Offenhaltung vom 5. bis 9. eines Monats angesucht, dann ist die Gebühr nur einfach zu entrichten. Ansuchen um Offenhaltung vom 5…