…geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des § 42 Abs. 2 EStG in der Regel nicht überschreiten wird, sodass auf den Einbehalt der 25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden…
…entgegengetreten werden können, wenn die Gruppe bisher noch nicht in Radio oder Fernsehen zu hören war. Die Aussage des deutschen Steuerberaters, dass die in Deutschland in einem solchen Fall abzuführende Steuer (25% der vereinbarten Gage zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag) in Österreich anrechenbar wäre, ist hingegen…
…e EStG 1988 von 25% abzüglich der diesfalls gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland mit 15% erhebbaren und in Österreich anrechenbaren deutschen KESt). Es würde daher bei unmittelbarer Zurechnung des deutschen Kapitalertrages an die Familienmitglieder die gleiche Steuerbelastung eintreten wie bei dem über die Holdinggesellschaften gewählten…
…zu unterziehen; zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ist jedoch diese US-Steuer auf die österreichische Steuer, die auf die US-Pension entfällt, anzurechnen. Wenn daher die US-Sozialversicherungseinrichtungen von den Pensionszahlungen eine 25,5-prozentige Steuer für den IRS (Internal Revenue Service) in Abzug bringen, dann…
…gezahlte Steuer unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mechanismus auf die US-Steuer an. Unter der Annahme, dass auf amerikanischer Seite von der US-Dividende eine US-Steuer in Höhe von 25 erhoben wird, rechnen die USA unter Berücksichtigung des Anrechnungshöchstbetrages die in Österreich zahlbare Steuer…
…den beschränkt steuerpflichtigen juristischen und natürlichen Anlegern als solche gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 in die beschränkte Steuerpflicht einbezogen; werden die Anteile der deutschen KG nicht öffentlich angeboten, muss die KG den 25-prozentigen besonderen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige von…
…die als Abgeltung für die Überlassung von Urheberrechten an tonkünstlerischen Werken zu qualifizieren sind, dann wäre die Vornahme eines 25%igen deutschen Steuerabzuges durch Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt. Denn nach dieser Abkommensbestimmung sind urheberrechtliche Lizenzgebühren von der Quellenbesteuerung freizustellen. Eine andere Betrachtung wäre…
…und sollte aus diesem Grund die zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft die angefallenen Reisekosten in Kanada nicht als Abzugspost berücksichtigt, dann schließt dies nicht aus, dass diese Kosten bei der steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich berücksichtigt…
…Muttergesellschaften unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Artikel VI DBA-USA in Österreich einer auf 5% herabgeminderten Kapitalertragsteuerbelastung. Eine dieser (reziprok wirkenden) Voraussetzungen lässt die Quellensteuerherabsetzung nur zu, "wenn nicht mehr als 25 v.H. des Rohgewinnes der zahlenden Körperschaft aus Zinsen und Dividenden bezogen werden…
…zufließenden Bezüge unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Ö/Deutschland der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 dieses Abkommens in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG kann nicht zur Anwendung…
…04 0101-IV/4/99, für die Beibringung der für eine DBA-Steuerentlastung erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigung bezieht sich auf den Zeitpunkt der in Österreich steuerpflichtigen Mitwirkung an der inländischen Unterhaltungsdarbietung. Für eine am 31.1.2000 stattfindende Veranstaltung kann demzufolge eine in der Zeit vom 31…
…Wie der Dritte die Vorfinanzierung des Aufwandes bewerkstelligt (durch Erwerb eigener Aktien oder durch Ausgabe junger Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung) ist für die Abzugsfähigkeit des Kostenersatzes durch den Arbeitgeber unerheblich. Die Abzugsfähigkeit auf österreichischer Seite hat nach Maßgabe des einschlägigen österreichischen Steuerrechtes zu erfolgen…
…Einkommensbesteuerung in Österreich. Eine in einem solchen Fall abkommenswidrig in Portugal mit 15% vom Rechnungsbetrag einbehaltene Einkommensteuer ist von Portugal rückzuerstatten. Erforderlichenfalls müsste zur Durchsetzung dieses Anspruches gemäß Artikel 25 des Abkommens ein Verständigungsverfahren geführt werden. 23. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Rechtszustand in Russland herzustellen, dann müsste von den betroffenen Mitarbeitern gemäß Artikel 25 des Abkommens beim BM für Finanzen in Wien ein (formloser und gebührenfreier) Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Russland zwecks Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes eingebracht werden. 21. November 2003 Für den…
…hätte allerdings nur dann Aussicht auf den angestrebten Erfolg einer Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung, wenn gleichzeitig auch der italienische Künstler im Veranlagungsweg erfasst wird und er die sodann veranlagte Steuer nachweislich in Österreich entrichtet hat, so dass er dadurch die Agentur in die Lage versetzt…
…der Vermögens- und Erwerbssteuer eine Steuer nach dem Aufwand erhoben werden. Wird dem Antrag, über den die liechtensteinische Finanzverwaltung im Ermessen entscheidet, stattgegeben, so richtet sich die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer nach dem Aufwand beträgt 25 % dieses Aufwands.…
…gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA-Partnerstaat Österreichs ist. Zutreffendenfalls wird davon ausgegangen werden können, dass das jeweils anzuwendende DBA Österreich zur vollständigen Steuerentlastung der Zahlungen verpflichtet. Dies auch dann, wenn der für Lizenzgebühren geltende Artikel ein Quellenbesteuerungsrecht vorsehen sollte…
…muss diese als "auszahlende Stelle" den 25%igen Kapitalertragsteuerabzug mit Endbesteuerungswirkung vornehmen (Auslands-KESt-VO BGBl. II Nr. 393/2003). Andernfalls wäre die Ausschüttung gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG der 25%igen "Quasi-Endbesteuerung" im Veranlagungsweg zu unterziehen. 22. Juni 2005 Für den…
…und mittlerweile auf 25% angehobene KESt-System sollte auch die Erbschaftsteuerabgeltung einhergehen. Ob es hierbei im konkreten Einzelfall tatsächlich zu einer budgetwirksamen KESt-Leistung kommt oder ob diese KESt in einem Veranlagungsverfahren z.B. wegen ungenügender übriger Einkünfte oder wegen einer DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung wieder untergeht…