…aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist ab tatsächlichem Baubeginn überschritten werden kann. Eine Bauausführung, die (bei einem angenommenen DBA-Wirksamkeitsbeginn am 1.1.2003) am 15. Juni 2002 begonnen worden ist, würde daher keine Baubetriebstätte begründen, wenn sie spätestens am 31. Dezember 2003 beendet ist…
…vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie…
Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…
…deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von…
…207). In EAS.573 wurde ausgeführt, dass im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft…
…Nr. 325/1968 veröffentlichte Kündigung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 7. Dezember 1955 betrifft nur dessen Abschnitt II, so dass dieses Abkommen nach wie vor eine Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer (nicht jedoch der Schenkungssteuer) beseitigt. Der darin verwendete Begriff "Wohnsitz" hat hierbei jene…
…das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anzuwenden. Der Umstand, dass die Auftraggeber des Zeichenbüros unter Artikel 14 fallende freiberuflich tätige Ziviltechniker sind, vermag keine andere Beurteilung zu rechtfertigen. 21. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…fällt sonach unter das Freistellungsverfahren des DBA-Liechtenstein; ob die Tätigkeit eines "Baukünstlers" im konkreten Einzelfall unter die zweite oder dritte Einkunftsart einzustufen ist, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. 28. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gezahlt, so tritt eine inländische Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 99 EStG nur in dem Ausmaß ein, in dem an der liechtensteinischen KG keine in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen beteiligt sind (sonach im Ausmaß von 52%). 16. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955, BGBl. Nr. 214/1956. Die im zeitlichen Geltungsbereich des alten DBA…
…DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits aus diesem Grund nicht eintreten. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS 947, 989). 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verlegt daher ein österreichischer Unternehmensberater, der bisher als freiberuflich tätiger Unternehmensberater in Österreich besteuert worden ist, sein Unternehmen nach Liechtenstein, dann findet auf seine Unternehmensgewinne Artikel 14 des DBA-Liechtenstein Anwendung. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Einkünfte eingeschränkt ist. Somit ist auch der persönliche Anwendungsbereich gemäß Art. 1 iVm Art. 4 DBA-Liechtenstein nicht erfüllt. Für allfällige von der Person aus Österreich bezogene Einkünfte (zB GmbH-Ausschüttungen) besteht daher keine Abkommensberechtigung nach dem DBA-Liechtenstein. Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember 2023
…1994 ebenfalls, dann führt die Regelung der Z 12 lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland-2000 nur scheinbar zu einer Verlustdoppelverwertung. Deutschland ist zwar nach dieser Bestimmung des Schlussprotokolls zur Unterlassung der Nachversteuerung für Österreich-Verluste 1990 bis 1997 verpflichtet. Doch…
…Arbeitgebergesellschaft gegenüber bereits erbrachten und auch künftig zu erbringenden Arbeitsleistungen verknüpft sind, stünde auf Grund von Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 24 Abs. 2 DBA-Dänemark Steuerfreiheit in Österreich zu, wodurch das Problem der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gegenstandslos würde. Bundesministerium für Finanzen, 23. Dezember 2011
…Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu werten. Anmerkung: EAS 1775, die das Gegenteil besagt, ist noch 2000 ergangen und daher durch das Ergebnis des Verständigungsverfahrens überholt. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007
…diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder Komplementäre der deutschen KGaA noch Gesellschafter der liechtensteinischen AG sind. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen…