Findok · EAS-Auskünfte
EAS 285
Weitergeltung des DBA-Liechtenstein ex 1955 für die Erbschaftsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftG 2153/1/1-IV/4/93vom 26.07.1993
Wortlaut laut Findok
Die in BGBl. Nr. 325/1968 veröffentlichte
Kündigung des österreichisch-liechtensteinischen
Doppelbesteuerungsabkommens vom 7. Dezember 1955 betrifft nur dessen Abschnitt
II, so dass dieses Abkommen nach wie vor eine Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Erbschaftssteuer (nicht jedoch der Schenkungssteuer) beseitigt. Der darin
verwendete Begriff "Wohnsitz" hat hierbei jene Bedeutung behalten, die ihm seit
Abschluss des Abkommens zugekommen ist. Artikel 4 und die darin umschriebene
Wohnsitzdefinition des auf dem Gebiete der Einkommens- und
Vermögensbesteuerung am 5. November 1969 abgeschlossenen neuen Abkommens
hat daher keine unmittelbare Bedeutung für den weiter bestehenden Restteil
des Abkommens vom 7. Dezember 1955.
26. Juli
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- DBA FL (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 214/1956
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2153/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18069
- Gültig
- 26.07.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF