Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1184
Stiftungszuwendungen nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/18-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger,
der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und
nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen
Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21
DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu
entlasten (EAS 947, 989).
1. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/18-IV/4/97
- Stammnummer
- 13820
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF