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208 Treffer45 msnur geltende Fassungen
EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu dem gegenteiligen Ergebnis, sollte sonach dadurch im Entsendungs- und im Rückkehrjahr wegen eines Qualifikationskonfliktes (unterschiedliche Anwendung der 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland) eine…

EAS 3285183-Tage-Zählung bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/201214.05.2012

Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Tschechien enthält besondere Vorschriften über die 183-Tage-Zählung, derzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Tage fiktiv als Beschäftigungstage in Tschechien gelten. Im Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge…

EAS 3147183-Tage-Klausel bei Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0955-IV/4/201019.04.2010

…dann zu einer inländischen Besteuerung, wenn diese Entsendung in eine Betriebstätte des US-Unternehmens erfolgt ist oder wenn der Inlandsaufenthalt 183 Tage innerhalb eines beweglichen 12-Monatszeitraumes überschreitet. Eine Betriebstätte des US-Unternehmens könnte in Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen, wenn diese von den Mitarbeitern…

EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

…österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten (unter 183 Tagen pro Jahr) kein österreichischer Besteuerungsanspruch an den Gehältern des deutschen Dienstnehmers auf, der auf Artikel 15…

EAS 2925Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0080-IV/4/200811.01.2008

In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen…

EAS 2569Berechnung der 183-Tagefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-IV/4/200525.02.2005

Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…

EAS 246183-Tage-Klausel im Verhältnis zu Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1572/1/1-IV/4/9313.03.1993

  Die von der OECD-Staatengemeinschaft als richtig erkannte Berechnungsmethode für die Ermittlung der 183-Tage-Frist bei Arbeitnehmerauslandsentsendungen, die mit BMF-Erlass vom 18. November 1991, AÖF Nr. 331/1991, veröffentlicht wurde, wird von Österreich auch in jenen Abkommen angewendet, die mit Nicht-OECD…

EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…

EAS 998Behandlung des Abflugtages bei Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9620.01.1997

…dann ist der 1.2. nicht in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein…

EAS 1156Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9720.10.1997

…183-Tage-Test gesondert vorzunehmen. Die Neuregelung bedeutet sonach nicht, daß bei einer Mehrjahresentsendung der Tätigkeitsstaat wegen der monatlichen (z.B. jeweils 6tägigen) Heimreisen nie ein Besteuerungsrecht erlangen könnte. Vielmehr ist bei dieser Gestaltung evident, dass in jedem dieser 12-Monatszeiträume (= jeweils 356 Tage…

EAS 1134Unvorhergesehene Überschreitung der 183-Tage-Frist bei der Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/21-IV/4/9729.09.1997

Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…

EAS 1694183-Tage-Berechnung bei Auslandsentsendung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 299/1-IV/4/0027.07.2000

…USA 183 Tage überschreitet. Ist es nun so, dass sich die Dienstnehmerin bei fünf Entsendungen im Jahr 1999 nur 144 Tage in den USA aufgehalten hat, dass aber in dem mit der ersten Einreise (26.5.1999) beginnenden 12monatigen Beobachtungszeitraum die Aufenthaltsdauer 183 Tage überschritten…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter diesen rechtlichen Gegebenheiten auch die 183-Tage-Klausel der DBA zur Anwendung kommt, derzufolge dem Arbeitnehmer auf der Grundlage von Artikel 15 ein Rückerstattungsanspruch zustehen kann. Die Frage…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

…diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung dann freizustellen, wenn der Aufenthalt in der Sowjetunion insgesamt länger als 183 Tage dauert. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

…5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel…

EAS 545240-Tage Dienstnehmerentsendung nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3514/1/1-IV/4/9415.12.1994

…Tage im zweiten Jahr), unterliegt mit seinen für diese Auslandstätigkeit erzielten Einkünften gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Spanien ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Dieses Auslegungsergebnis entspricht auch den Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage…

EAS 3389Kurzfristige Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat im Verhältnis zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0276-IV/8/201720.09.2017

…für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als 183 Tagen auf Grundlage von Art…

EAS 3120Personalentsendung in den Betriebstättenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0115-IV/4/201015.01.2010

…183 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigenden Österreich-Entsendungen von in Deutschland ansässigen Arbeitkräften gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA-Österreich/Deutschland die Bezüge der ausschließlichen deutschen Lohnbesteuerung vorbehalten bleiben. Bei jenen Tiefbohrspezialisten hingegen, die sich länger als 183…

EAS 2350Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/0306.10.2003

Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…

EAS 2707Konzernentsendung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200603.03.2006

…Österreich steuerfrei zu stellen, soweit sie auf die in der Slowakei ausgeübte Tätigkeit entfallen und soweit nicht die "183-Tage-Klausel" des DBA-CSSR zur Anwendung kommt. Da die inländische Ansässigkeit des Mitarbeiters während der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit offensichtlich nicht verloren geht, kann die Steuerfreistellung…