…Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung - der Erbübergang des KEG-Anteils als Übergang eines inländischen Grundstücksanteils der österreichischen Besteuerung unterzogen (EAS 1571; ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde im Fall…
…bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Japan akkumulierten stillen Reserven bleiben daher vom Übergang von der Anrechnungs- zur Befreiungsmethode unberührt (vgl EStR 2000 Rz 2518, EAS 3402). Zweckmäßigerweise wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA-Japan der gemeine Wert des japanischen Betriebsstättenvermögens (der einzelnen…
…sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des …
…nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über;…
…wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob…
…Der Umstand, dass für den Übergang des Betriebstättenvermögens im Ausland Steuerfreibeträge gewährt werden, ist der Steuerfreistellung solange nicht hinderlich, als der Vermögensübergang noch einer vergleichbaren ausländischen Besteuerung unterliegt. Zur Vermeidung des internationalen Vorwurfes, Österreich befleißige sich bei der Anwendung der Befreiungsmethode nach § 48 BAO einer…
…für Zwecke der Anwendung des Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland die Ö-GmbH als (wirtschaftliche) "Arbeitgeberin" anzusehen. Dadurch käme es letztlich auch zum Übergang des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Einkünfte der deutschen Arbeitnehmer an den Tätigkeitsstaat (vgl. auch den Erlass des BMF vom 27.10…
…einer inländischen Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland ausübt. Dies vor allem dann, wenn das deutsche Unternehmen auch weiterhin seine Produkte am österreichischen Markt absetzt (hier ist im Übrigen auch der Frage nachzugehen, ob anlässlich der Schließung der Tochtergesellschaft der Übergang des österreichischen…
…Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der…
…zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen Reisekosten) bei der österreichischen Besteuerung des verbleibenden Vermögens nicht als Abzugspost berücksichtigt werden können. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…
…man durch künstliche Vorverlegung einer Anlagenabnahme einer Bauausführung mit Betriebstätteneigenschaft diese Eigenschaft nehmen könnte. Es erscheint vorstellbar, im Zweifel in sinngemäßer Anlehnung an Z. 1.1.2 des IFB-Erlasses AÖF Nr. 75/1994 hilfsweise auf den Übergang der Preisgefahr der Gesamtanlage abzustellen. Liegt der…
…Weise nach § 48 BAO zu entlasten wie bei Übergang an inländische gemeinnützige Einrichtungen. Es kann daher der Wert der inländischen Liegenschaft insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden werden, als dies erforderlich ist, eine inländische Steuerbelastung des gesamten Erwerbes in jener Höhe zu erzielen, die bei…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…Zwischenschaltung des deutschen Treuhänders, sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM…
…dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt…
…Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten, vor allem im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen, auftreten: denn bisher war für zB für Doppelstaatsbürger gemäß Artikel 12 Abs. 1 letzter Satz des alten DBA-Frankreich das…
…Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen wird. Dies führt nach Auffassung des BM für Finanzen aber nicht zum Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches. Denn durch…
…Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende Beteiligung an ihre in der Schweiz lebende Schwester im Erbweg übergehen, dann löst dieser Übergang im…