…Bedeutung. Für die verbleibenden Fälle wäre für die Beurteilung, ob gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 eine sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt wird, die Judikatur des EuGH Rs 168/84 (UR 85, 226) zu beachten. Danach kommt die Zuordnung einer Dienstleistung zu einer anderen…
…der Folge, dass den hiefür geleisteten Zinsen die steuerliche Abzugsfähigkeit genommen wäre. Im Übrigen wären gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 auch jene Zinsenzahlungen von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen, die auf Fremdmittel für den Erwerb der Beteiligung an der schweizerischen Tochtergesellschaft entfallen. Der Umstand, dass…
…österreichischen Muttergesellschaften auf der Grundlage des § 10 KStG von der Besteuerung befreit sind, hat im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung nicht zur Folge, dass hiedurch allfälligen nachgewiesenen Minderungen des Beteiligungswertes im Jahr des Wertverlustes die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt wird (kein Anwendungsfall des § 12 Abs. 2 KStG)…
…für Belange des § 10 Abs. 2 KStG. Werden die Anteile an der IBC von einer in Argentinien ansässigen Person in eine ihr gehörende österreichische Holdinggesellschaft eingebracht, so kann diese Einbringung gemäß § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 UmgrStG mit…
Artikel 12 Abs. 2 DBA-Belgien unterliegen von österreichischen Kapitalgesellschaften an belgische Gesellschaften fließende Lizenzgebühren einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich, wenn die belgische Gesellschaft "zu mehr als 50 von Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist…
…USA, mit Malta und mit Brasilien sind bei der Festlegung der Quellenbesteuerungsrechte für Lizenzgebühren Sondernormen für eine Urheberrechtsverwertung in Rundfunk und Fernsehen vorgesehen. Die Vorschrift des Artikels 12 Abs. 2 DBA-USA besagt, dass dem Quellenstaat ein 10-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht für eine Vergütung zusteht, die…
…italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der Besteuerung ausgenommen…
…12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10…
…12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10…
…an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen (EAS…
Für die Frage, ob Rumänien gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Nur…
…Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden. Denn gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien dürfen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine italienische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug unterzogen werden, wenn…
…in der gleichen Frage mit den Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften und Großmuttergesellschaften (EAS 697) nicht aber an Schwestergesellschaften (EAS 886) betrifft. Liegen keine Lizenzgebühren vor…
…an eine lizenzgebende Produzentenfirma in Spanien gezahlt werden, unterliegen gemäß § 99 EStG einem 20%igen Steuerabzug. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Spanien ist der in Spanien ansässige Lizenzgeber berechtigt, eine Herabsetzung der österreichischen Quellensteuer auf 5% zu verlangen. Sind die Lizenzgeber in Deutschland, USA…
…in Sublizenz, dann fallen die von der Tochtergesellschaft zu leistenden Lizenzgebühren nicht unter Art. 12 Abs. 1 DBA-Malta, sondern gegebenenfalls unter Abs. 2. Die Bestimmung des Abs. 1, die nicht eine bloße Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf 10%, sondern überhaupt Steuerfreistellung zur Folge hätte…
…im Geltungsbereich des Abkommens vom 31. Mai 1996 dem 10-prozentigen Steuerabzug (EAS 1913). Daraus folgt, dass auch Entgelte für die Überlassung von Filmen auf DVD oder BD an Sendeanstalten der Quellenbesteuerung unterliegen. Nach dem Wortlaut von Artikel 12 Abs. 2 DBA-USA fällt indessen…
Entgelte für "technische Leistungen" werden in Art. 12 DBA-Indien mit Lizenzgebühren gleichbehandelt und dürfen daher einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Der Begriff "technische Leistungen" wird in Art. 12 Abs. 4 DBA-Indien wie folgt umschrieben: "Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Entgelte…
… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine britische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende britische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Stimmrechte der die Lizenzgebühren zahlenden…
…eine österreichische Gesellschaft Lizenzgebühren aus China in Höhe von 2 Mio. Euro, von denen in China eine Abzugssteuer in Höhe von 10% einbehalten worden ist, dann sind gemäß der Matching-Credit-Bestimmung des Artikels 24 Abs. 2 lit. c (ii) DBA-China 20% (sonach im…
…Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs. 3 Z 2 DBA Serbien; vgl…