Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1256
Inländischer Vertrieb von US-Software unter Zwischenschaltung einer britischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 2181/3-IV/4/98vom 04.05.1998
Wortlaut laut Findok
Hat eine US-Konzernmuttergesellschaft
für den Inlandsvertrieb ihrer Spezialsoftware eine österreichische
Tochtergesellschaft errichtet, und bezieht diese Tochtergesellschaft die zu
vertreibenden Softwareprodukte von der in Großbritannien als
Hauptdistributor für Europa eingerichteten Schwestergesellschaft, dann ist
die Frage, ob jene 58% der von den österreichischen Kunden für die
Software bezahlten Vergütungen, die an die britische Schwestergesellschaft
zu zahlen sind, Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12
DBA-Großbritannien darstellen, ertragsteuerlich unerheblich. Denn liegen
Lizenzgebühren vor, dann hat gemäß Artikel 12 Abs. 1
DBA-Großbritannien eine vollständige Steuerentlastung von der sonst
in Österreich nach § 99 EStG anfallenden Abzugsbesteuerung zu
erfolgen. Denn es wird im Gefolge eines in der gleichen Frage mit den
Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht
vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene
10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur Lizenzgebührenzahlungen an
Muttergesellschaften und Großmuttergesellschaften (EAS 697) nicht aber an
Schwestergesellschaften (EAS 886) betrifft. Liegen keine Lizenzgebühren
vor, muss auf der Grundlage von Artikel 7 DBA-Großbritannien eine
Besteuerung der britischen Gesellschaft in Österreich unterbleiben.
Ob die vorgesehene Verteilung der österreichischen
Kundenzahlungen (42% für Österreich; 10% für
Großbritannien, 48% für USA) dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht,
kann im EAS-Verfahren nicht beurteilt zu werden.
4. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 Abs. 1 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 12 Abs. 2 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 7 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
SoftwarevertriebUmsatzvergütungMuttergesellschaftenGroßmuttergesellschaftenSchwestergesellschaftenFremdverhaltensgrundsatz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2181/3-IV/4/98
- Stammnummer
- 29313
- Gültig
- 04.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF