…gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar.…
…Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode des "Steueraufschubs" für Betriebseinbringungen in Schwestergesellschaften zugesichert werden, so könnte in Fällen der…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…
Am 14. Juli 1993 hat das BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Dienstes (EAS 283) folgende Auffassung vertreten: "Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA…
…abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…das Zustandekommen der Geschäftsanteilsabtretung? "Nein, der Forderungsverzicht erfolgte weder im Hinblick auf die beabsichtigte Übertragung der Geschäftsanteile, noch war Voraussetzung dafür." 9) Aus welchem Rechtsgrund entstand die Forderung der Schwestergesellschaft gegenüber der Bw.? Wann wurde diese Forderung begründet? "Aus gegenseitigem Leistungsaustausch. Da sich der Endsaldo…
…nicht von der Alleingesellschafterin B der Firma A gewährt worden, sondern von den Gesellschaften C und D geleistet worden. Diese beiden seien die "Schwestergesellschaften" der Bw. Damit sei das Darlehen nicht von der unmittelbaren Gesellschafterin B gewährt worden, weswegen der Tatbestand des "Gesellschafterdarlehens" nicht erfüllt…
…Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften und Großmuttergesellschaften (EAS 697) nicht aber an Schwestergesellschaften (EAS 886) betrifft. Liegen keine Lizenzgebühren vor, muss auf der Grundlage von Artikel…
…An einer solchen betrieblichen Tätigkeit fehle es jedoch, wenn der Organträger der Tochtergesellschaft lediglich Holdingfunktionsaufgaben übertrage, die dann die Tochter anstelle der Muttergesellschaft für alle Schwestergesellschaften zu erfüllen habe. Die Körperschaftsteuer für die Bw. wurde deshalb, ausgehend von einem Einkommen in Höhe von S 78…
… 10a Abs. 4 Z 2 letzter Satz KStG 1988 kann ein verbundenes Unternehmen auch "seitlich", dh. bei einer Schwestergesellschaft der beherrschenden Körperschaft, entstehen. Als verbundene Unternehmen in diesem Sinne gelten auch Unternehmen, an denen verbundene juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen ihrerseits Beteiligungen im Sinne…
…werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft gezahlt würden; denn im Fall von Schwestergesellschaften handelt es sich zwar um "verbundene Unternehmen"; es ist aber keine an der anderen beteiligt…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…
…Lohnkosten für die leitenden Angestellten der Entwicklungsabteilung, für Sekretärinnen und für das eigene EDV Personal der Entwicklungsabteilung berücksichtigt. Einen wesentlichen Anteil an der Bemessungsgrundlage haben auch fremde Entwicklungsleistungen von anderen Schwestergesellschaften. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten werden an die deutsche Muttergesellschaft weiterverrechnet. Der Forschungsfreibetrag gem …
…sofern an beiden Körperschaften die selben Personen beteiligt sind oder der Lieferverkehr innerhalb verbundener Unternehmen (zB Schwestergesellschaften) erfolgt. Rz 848: Hieraus ergeben sich im Wesentlichen folgende steuerliche Konsequenzen: Bei einem zu teuren Verkauf des Anteilsinhabers ist bei der Körperschaft eine Kaufpreiskorrektur nach unten vorzunehmen. Wird…
…0151). Gleiches gilt für die Behauptung, mit den Schwarzgeldern sei Schmiergeld bezahlt worden oder es wäre das Schwarzgeld Dienstnehmern zugekommen. Siehe auch das Stichwort "Mehrgewinne", Rz 855. Schwestergesellschaften Rz 914: Siehe dazu in Abschnitt 13.3.3, Rz 593, und unter "verbundene Unternehmen", Rz 959…
…zu addieren, unabhängig davon, ob es sich bei den verbundenen Unternehmen um Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften des Steuerpflichtigen handelt (§ 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften). Mittelbare Beteiligungsquoten über nicht verbundene Unternehmen sind dabei außer Acht zu lassen. Die Beherrschungsquote bestimmt sich nach den Beteiligungsquoten, die die…
…Hälfte am Stammkapital der X-GmbH und der Y-GmbH beteiligt. Auf Grund der Ausgabe von Substanzgenussrechten durch die Y-GmbH sind C und D an der Y-GmbH beteiligt. Eine Schwestergesellschaftsfunktion im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG liegt nicht vor. Beispiel…
…nach Erlassung des Erstbescheides bekanntgegeben habe. Auf Grund dieses Vorsteuerschlüssels sei die Bf berechtigt, die Vorsteuern aus den mit den durch die Bf verwirklichten Umsätzen an die Schwestergesellschaften zusammenhängenden Eingangsleistungen an die Bf teilweise abzuziehen. Der Bf waren alle ihre Umsätze, die sie verwirklicht hat…
…die Einzelergebnisse der Gruppenmitglieder zuzurechnen. Stattdessen soll die Zurechnung der Ergebnisse zu einem inländischen Gruppenmitglied erfolgen (vgl in diesem Sinne Kühbacher, EuGH zur Ergebniskonsolidierung bei inländischen Schwestergesellschaften, SWI 2020, 479). Eine derartige horizontale Ergebniszurechnung stellt zwar eine umfassendere Änderung des österreichischen Systems und damit dem…