…Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG bedarf. Im Ausmaß von € 9.870,20 wurde somit die Leistung der Vorauszahlung bei Fälligkeit unterlassen und liegt auch keine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige vor. Der Bf. kannte als langjähriger Unternehmer unzweifelhaft seine Meldungs- und Zahlungsverpflichtungen, was in…
…Stammregister eingetragen sind, ist jedenfalls Kenntnis ab deren Eintragung im jeweiligen Stammregister anzunehmen. Entfalten Umstände bereits vor Eintragung in das Stammregister eine Wirkung auf die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers, so ist für den Beginn der Meldefrist auf den Beginn der Wirksamkeit abzustellen. Bei Vorliegen einer…
…einer Meldepflichtverletzung. Dem Schreiben vom 14.10.2022 kann damit keine strafaufhebende Wirkung als Selbstanzeige zukommen. Das Bemühen des Beschuldigten kann demnach nur im Rahmen der Strafbemessung Berücksichtigung finden. Subjektive Tatseite: Der Beschuldigte fungiert seit 29.1.2016 als alleiniger Geschäftsführer der ***29***, daher war…
…29. April 2014 bis dato. Gesellschafter sind [...] Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist unstrittig. Prüfung der Voraussetzungen für eine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige Das WiEREG enthält keine gesonderten Bestimmungen für Selbstanzeigen zu Meldepflichtverletzungen und schließt Selbstanzeigen auch nicht aus. Es…
…des Wortes "anlässlich" in § 29 Abs. 6 FinStrG die Vorgabe zur Erwirkung einer strafaufhebenden Wirkung einer Selbstanzeige auch eine Abgabenerhöhung zu entrichten auf im Prüfungsauftrag genannte Zeiträume und Abgabenarten einschränkt oder ob für alle "anlässlich" einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder…
…und gilt die Selbstanzeige nicht als für den Geschäftsführer eingebracht. Es hätte somit eines weiteren als Selbstanzeige für den Geschäftsführer bezeichneten Schreibens bedurft, um tatsächlich die strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 49 Abs. 2 FinStrG…
…2.2.6) zu § 30a FinStrG, muss für die Erlangung der strafaufhebenden Wirkung ein wirksamer Rechtsmittelverzicht in Form eines "Vorwegverzichtes" im Hinblick auf die Vorschreibung der Abgabenerhöhung vorliegen. Das Erfordernis eines Vorwegverzichtes ergibt sich auch aus dem insofern klaren Wortlaut des § 30a Abs. 1 FinStrG…
…den Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhöhung. Strittig ist nach dem Beschwerdevorbringen allein die Frage, ob die für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung geforderte subjektive Tatseite vorliegt oder nicht. Als weitere Voraussetzung zur Erzielung einer strafaufhebenden Wirkung einer Selbstanzeige, die anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet wird, ist nach …
…Jänner 2009 (Arbeitsbogen zu ABNr.-x) und Entrichtung der Vorauszahlungen am 24. März 2009 (Kontoabfrage) eine strafaufhebende Wirkung zu gebilligt. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2009 hatte der Beschuldigte die am 16. März 2009 fällig gewesene Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 823,00 am…
…nicht entsprechend der Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG binnen Monatsfrist entrichtet, daher konnte sie keine strafaufhebende Wirkung erzielen. Eine ebenfalls gegebenenfalls für die Erzielung der strafaufhebenden Wirkung zu entrichtende Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG wurde nicht festgesetzt. Zudem hat sich im Zuge der…
…dem belangten Verband bei Einreichung der Selbstanzeigen schon bekannt. Daher besteht der weitere Hinderungsgrund für eine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeigen in einer Tatentdeckung und der Kenntnis des Entscheidungsträgers davon. Letztlich waren aufgrund des Umsatzsteuerbescheides 2021 vom 23. September 2022 bei einem Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen…
…Abgabenerhöhung von € 8.149,97 gutgebucht worden. Tagessaldo: € 5.220,66. In der mündlichen Verhandlung hat der Beschuldigte die entsprechende Aussage von Herrn **T** zur Vorschreibung und Gutschrift der Abgabenerhöhung dargelegt. Strafaufhebende Wirkung tritt nur ein, wenn sowohl die Abgabe als auch die…
…sondern erst am 24.1.2020, damit konnte ihr schon aus diesem Grund für 2018 keine strafaufhebende Wirkung zukommen, daher wäre auch kein Bescheid über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung dazu zu erlassen gewesen. Für die inkriminierten Monate des Jahres 2019 wurde der Prüfungsauftrag zwar erst…
…nach Bescheiderlassung. Die Entrichtung ist jedoch unterblieben, demnach ist schon aus diesem Titel eine strafaufhebende Wirkung für den Verband nicht erzielt worden. Der Beschuldigte ist aber nicht Schuldner der Abgabe und er haftet auch nicht dafür, sondern käme erst potentiell als rechtskräftig bestrafter Täter nach…
…entrichten gewesen, was unterblieb. Ebenso wäre die Abgabenerhöhung binnen Monatsfrist ab Zustellung des Bescheides über deren Festsetzung zu entrichten gewesen, was ebenfalls unterblieb. Somit kann die Selbstanzeige mangels gesetzeskonformer Entrichtung keine strafaufhebende Wirkung mehr erzielen und gilt § 29 Abs. 6 vorletzter Satz FinStrG, insoweit Straffreiheit…
…Getränkelieferung am die I-GmbH am 20. Dezember 2010 in Höhe von netto € 1.702,00: Mangels Entrichtung ist durch die Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung eingetreten. Der Beschuldigte hat daher eine Verheimlichung an Umsatzsteuer betreffend Dezember 2010 in Höhe von € 340,40 zu…
…als solche bezeichnete Selbstanzeige wurde nicht erstattet, es wurde lediglich die Nachreichung der Voranmeldung für 8/2018 durch den Prüfer als konkludente Selbstanzeige interpretiert und eine Abgabenerhöhung festgesetzt. Eine strafaufhebende Wirkung hat diese Nachmeldung nicht bewirkt, da die Entrichtung entsprechend den Vorgaben des § 29 Abs…
…36a ff). Eine Schadensgutmachung erfolgte ohne Gewährung einer Zahlungserleichterung erst mit Entrichtung vom 16. November 2011 (Abfrage Abgabenkonto), weshalb der Selbstanzeige des Beschuldigten keine strafaufhebende Wirkung zukommt. Soweit eingewendet wird, dass bereits eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten wäre, ist anzumerken, dass nach Eintritt des deliktischen…
…Abgabepflichtiger der Ansicht gewesen, dass ihr nach § 29 Abs. 3 FinStrG keine strafaufhebende Wirkung zukommen kann und wurden diese Monate bei Berechnung einer Bemessungsgrundlage für eine Abgabenerhöhung außer Betracht gelassen. Die Bemessungsgrundlage für die Abgabenerhöhung ist die Summe der für die Monate 5, 6, 7…
…Kontoabfrage), weshalb - der Beschuldigten bei der Einreichung der Voranmeldung hypothetisch einen Willen zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG unterstellt - auch keine strafaufhebende Wirkung eingetreten ist. A hat daher eine gewerbsmäßige Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für Mai 2014 in Höhe von € 1.105,28 gemäß …