…Umstände an (Pkt. 2 der Stellungnahme), kann aber für die Leistungserbringung durch E. bzw. durch deren Subauftragnehmer keine Nachweise erbringen. Sie räumt nach Ansicht der Bp sogar implizit ein, dass E. (direkt oder indirekt) die Leistungen nicht erbracht haben könnte, wenn sie ausführt , "dass diese…
…stets Rechnungen über erbrachte Leistungen ausgestellt worden seien wonach sich die Fragen betreffend Entstehung der Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 oder § 11 Abs. 14 UStG 1994 hinsichtlich dieser Argumentation und betreffend den Vorsteuerabzug nicht stellten. Dieser Beschwerdepunkt entspreche nicht dem Sachverhalt und sei…
…da diese Beträge der Konkursmasse zugestanden wären. Die Konkursmasse hat jedenfalls keine Zahlung erhalten. Es ist mir im diesem Zusammenhang auch nicht klar, mit welchen Betriebsmitteln bzw. Arbeitskräften die Leistungen erbracht worden wären, da ab Schließung des Unternehmens keine Mitarbeiter mehr beschäftigt waren und somit…
…eindeutig, dass die angegebene UID-Nummer mit dem Rechnungsaussteller nicht ident gewesen sei. Von der Person, welcher die UID-Nummer zugeordnet gewesen sei, seien keine Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse gemeldet worden, somit konnten auch hier die in Rechnung gestellten Leistungen nicht erbracht worden sein. Zudem…
…dass die nicht haushaltszugehörige Mutter des Bf., D, im Jahr 2010 beim Österreichischen Roten Kreuz den Kurs „Babyfit“ im Ausmaß von 32 Stunden erfolgreich absolviert hat. Fest steht weiters, dass sie dem Bf. für im Streitjahr 2011 durch sie erbrachte Leistungen für die Betreuung seiner…
…Barzahlung nicht der üblichen Vorgehensweise der Begleichung der Rechnungen durch Überweisung, obwohl die inkriminierten Rechnungen weit höher als die übrigen "üblichen" Abrechnungen gewesen sind und daher diese viel eher eine Überweisung nahelegen würden. Nach Ansicht der Außenprüfung seien von MK Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen…
…z.o.o. in Polen war, zu übermitteln. Dieser Vorgang habe den Zweck gehabt, fingierte Rechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu erstellen, die vom Bf. damit begründet wurden, dass das Unternehmen zuviel Gewinn mache. Aufgrund der von der Außenprüfung getroffen Feststellungen, dass die XXX…
…und Handels GmbH v.21.11.05 (./55) 71.030 € Summe behaupteter Umsatz 2004 lt. USt-Erklärung Bf 04 c.) die Bf hat all diese Leistungen nicht erbracht. aa.) Organe der Bf haben zwar behauptet ( Software-Nutzungs- und Wartungsvereinbarungen vom 18.2.2002, vgl…
…GmbH (FN 000000c), welche damals Mehrheitseigentümerin der E in Polen war, zu übermitteln. Dieser Vorgang hatte den Zweck, fingierte Rechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu erstellen, die vom Bf. ihr gegenüber damit begründet wurden, dass das Unternehmen zu viel Gewinn mache. Sie habe vermutet…
…im Urteil festgestellt, dass *Name* als faktischer Geschäftsführer der G S.L & Co KG (und H S.L. & Co KG) unter Verwendung von Scheingeschäften durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für nicht erbrachte Leistungen eine Abgabenhinterziehung begangen habe. Das Gericht ging dabei u.a. davon aus…
Nicht rechtskräftiges Urteil vom 9.3.2020: Mit diesem Urteil wurde der BfKompl u.a. schuldig gesprochen, als faktischer Geschäftsführer der LEKG (und einer weiteren Gesellschaft) unter Verwendung von Scheingeschäften durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für nicht erbrachte Leistungen eine Abgabenhinterziehung begangen zu haben. Ebenso…
…3 verwiesen hat). Zu Tz. 8 Nicht erbrachte Leistungen Nach Ansicht des belangten Finanzamtes hätte der Aufwand bereits im Jahr 2007 geltend gemacht werden müssen. Dies sei jedoch unterblieben und nunmehr stehe der steuerlichen Absetzbarkeit das Nachholverbot entgegen. Dies stelle - aufgrund des beharrlichen Negierens von…
…bereits festgehalten hat, dass Rechnungen mit einem Vermerk "Betrag dankend erhalten" nicht als Beweis für das tatsächliche Verlassen der ausgewiesenen Rechnungsbeträge aus der Sphäre des Zahlenden dienen, wenn von Rechnungslegungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen auszugehen ist (VwGH vom 19.09.2007, 2003/13/0115…
…die auf Rechnungen basieren, die ohne Rechtsgrundlage und ohne tatsächlichen Leistungsaustausch ergangen sind, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. Tz. 8 Nicht erbrachte Leistungen Bestrittene Forderungen aus Schadenersatzansprüchen und Vertragsverletzungen sind idR erst dann zu bilanzieren, wenn ein Anerkenntnis…
…deren einzige Leistung in der Rechnungserstellung lag. Insofern ist auch der Einwand des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführerin, es gebe keinen Nachweis für sogenannte Kick-back-Zahlungen entkräftet, als andernfalls die Überweisung der in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen nicht erklärbar wäre…
…Kurz zusammengefasst wird im Urteil festgestellt, dass K als faktischer Geschäftsführer der LEKG (und einer weiteren Gesellschaft) unter Verwendung von Scheingeschäften durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für nicht erbrachte Leistungen eine Abgabenhinterziehung begangen habe. Ebenso wurde er schuldig gesprochen als faktischer Geschäftsführer der LEKG und…
…Leintuchgesellschaft 1*** gehaltenen ***Immobiliengesellschaft 2***-Aktien mittels Scheinrechnungen zu lukrieren, indem eine ihm nahestehende Gesellschaft eine Rechnung für nicht erbrachte Leistungen an die ***Leintuchgesellschaft 2*** ausstellt und von dieser der entsprechende Betrag sodann überwiesen wird. Der Beschwerdeführer forderte in Umsetzung dieses Tatplanes ***Geschäftsführer 1*** auf…
…festgestellt. Dass tatsächlich nicht erbrachte Leistungen nicht zu Betriebsausgaben führen, ergibt sich unmittelbar aus der Bestimmung des § 4 Abs. 4 EStG 1988. Aus diesen Gründen war in Ansehung der aus den Scheinrechnungen steuerlich geltend gemachten Betriebsausgaben auszusprechen, dass eine ordentliche Revision nicht zulässig ist. Die…
…Aufforderung des ***2*** in den Jahren 2005 bis 2009 gegen Provision an die beschwerdeführende Gesellschaft "Gefälligkeitsrechnungen" über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen im Gesamtausmaß von 443.101,85 Euro netto ausgestellt habe. Dabei habe es sich im Jahr 2005 um Scheinrechnungen in der Höhe von 64…
…Fall nun tatsächlich vorliegt, nämlich ein Schadensersatz oder aber ein Fall des § 11 Abs. 14 UStG - die unrechtmäßige Fakturierung von Leistungen die so nicht erbracht worden sind und die, der jüngsten EuGH-Rechtsprechung folgend, mit Ausnahme jener Rechnungen die "missbräuchlich" ausgestellt wurden, einer Rechnungsberichtigung zugänglich…