…Staatsbürger, war eine Kontaktaufnahme nicht möglich. Subunternehmervertrag: 8.10.2007, Leistungszeitraum 08-12/2006 und 10-12/2007 Konkurseröffnung: 20.2.2008 S B GMBH Die Firma wurde am 19.01.2007 gegründet und am 17.03.2007 ins Firmenbuch eingetragen. Stammeinlage: EUR 35.000…
…gegebenen Emfpänger stets nach dem gleichen Muster zwar rechtlich existent sind (Firmenbucheintragung, Unbedenklichkeitsbescheinigung - rglm vor dem Leistungszeitraum datiert-, etc) sind, aber operativ nicht tätig waren, am Firmensitz nicht auffindbar waren, erweist sich die Aufforderung zur Empfängerbenennung im Sinne der Wahrnehmung einer Gefährdungshaftung (vgl. Stoll, BAO…
…geschultes kaufmännisches Personal zur Verfügung. Die blitzartige Umsatzsteigerung und die ebenso schnelle Beendigung stellen ebenso Eckpfeiler dar. Die gewerberechtlichen Geschäftsführer waren für die Subunternehmer nicht tätig, da auch diese meist unmittelbar nach der Anmeldung niemanden mehr von den Subfirmen erreichen konnten. Eine stichprobenartig durchgeführte Befragung…
…prüfen, ob der jeweilige Subunternehmer an der im Firmenbuch angeführten Adresse tatsächlich seinen Sitz gehabt habe. Aus den vorgelegten Verfahrensakten sind Verfahrensschritte hiezu nicht erkennbar; offenbar hat das BFG eine Internet-Recherche vorgenommen und verweist nunmehr auf eine im Internet auffindbare Checkliste der Wirtschaftskammer. Dass…
…zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen fehlender eigener Ressourcen zum Teil oder zur Gänze an Subunternehmer weiterzugeben (VwGH 26.06.2002, 2000/13/0013). Die Abgabenbehörde stützte die Versagung des Betriebsausgabenabzugs…
…der ***8*** Handel & ***9*** GmbH an die ggstdlGmbH (eine vom 31.7.2007 über 28.869,00 € und die andere vom 21.12.2007 über 57.210,00 €). Ausführungen zu Faktum 2 (***10*** ***11*** GmbH): An der im Firmenbuch eingetragenen Adresse nicht auffindbar…
…verschiedene Unterschriften, fehlende Gewerbeberechtigungen sowie Hinweise auf betrügerisch verwendete Scheinrechnungen vorlagen. Zudem war der Geschäftsführer im Bundesgebiet nicht auffindbar. Die Umsätze der Gesellschaft wurden von der Abgabenbehörde letztlich mit EUR 0,00 festgestellt. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde das Konkursverfahren eröffnet; in weiterer Folge…
…Faktum 2 (Subunternehmer3 ***14*** GmbH): An der im Firmenbuch eingetragenen Adresse nicht auffindbar. Wohnungsöffnungen an dieser Adresse und an der Meldeadresse des Geschäftsführers ergaben, dass die Wohnungen leer waren. Tatsächlicher Machthaber: ***10*** laut Aussagen seiner Sekretärin und der Lohnbuchhalterin. Der Betreuer des Bankkontos der Subunternehmer3 *…
…keinerlei Anhaltspunkte für ein tatsächlich tätiges Unternehmen gäbe. Die in Blg. 2 des Bp-Berichtes genannten Subfirmen seien an der jeweils aktenkundigen Adresse nicht auffindbar gewesen und es sei auch keine operative Tätigkeit feststellbar gewesen. Außerdem sei Anzeige wegen Sozialbetrugs gegen alle Subfirmen erstattet worden. …
…Geschäftsführer in Österreich nicht auffindbar sind. Teilweise waren die Gesellschafter/Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Konkurses in Österreich nicht mehr gemeldet." Die Betriebsprüferin errechnete verdeckte Ausschüttungen für jedes der Streitjahre 2005 bis 2009 nach folgender Methode: Die folgenden fakturierten Beträge von Subunternehmern wurden nicht als (Fremdleistungs…
…B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang Im Jahr 2023 wurde bei der ***Bf1*** (in Folge kurz: Bf) mit Sitz in ***A*** eine Außenprüfung für die Jahre 2018 - 2021 durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wurde u. a. festgestellt, dass die Bf Leistungen mit Subunternehmern abrechne…
…dass die Leistungen nicht von den Rechnungsausstellern erbracht wurden. Zudem geht das Finanzamt Österreich (offenbar auf Basis bloßer Vermutungen und nicht näher konkretisierter "Erfahrungswerte") davon aus, dass der Rechnungsbetrag nach Zahlung durch die X-GmbH von den jeweiligen Subunternehmen unmittelbar in bar behoben und anschließend…
…FN ***FNG3***) um Scheinfirmen handle. Die ***G1*** GmbH übernehme Aufträge von diversen Baufirmen ohne über die notwendige Personalausstattung zu verfügen und gebe diese Aufträge an Subunternehmer weiter, die jedoch am Firmensitz laut Firmenbuch nicht auffindbar sind bzw. deren Ansprechpersonen nicht kontaktierbar sind. Die ***G2*** GmbH…
…Steuerberater nicht mehr erreichbar. Eine Buchhaltung gibt es nur bis einschließlich 1/2013. ***Ad***-***O*** ***T*** verfügt seit der Abmeldung des Hauptwohnsitzes in der ***Gasse *** 42/4, 1030 Wien, über keine aufrechte Wohnsitzmeldung in Österreich. 2.4. Schlussfolgerungen Unstrittig ist, dass die genannten angeblichen Subunternehmen…
…Herrn A finden. Eine Firma A mit Bezug auf einen Herrn A war nicht auffindbar (Bp-Bericht). Die Bf. führte aus, dass Herr A bereits 2004 als Subunternehmer gearbeitet und es auf Initiative des Herrn A zur Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen gekommen sei. Seinerzeit habe der…
…nicht auffindbar gewesen seien (KE GmbH, MA GmbH, LP GmbH, R GmbH, D GmbH, LI GmbH, P GmbH, H GmbH), dass an der im Firmenbuch ausgewiesenen Geschäftsanschrift lediglich ein Papier (MA GmbH) bzw. ein "post it" (K GmbH) mit dem Namen des Subunternehmers vorgefunden worden…
…Kennenlernens des Zahlungsempfängers für sich alleine noch nicht als Nichterfüllung des Auftrages zur Empfängerbenennung angesehen werden. Der beschwerdegegenständliche Sachverhalt unterscheidet sich jedoch erheblich von dieser zitierten Entscheidung, zumal gerade jene Personen, welche als Geschäftsführer von Subunternehmen angegeben wurden, nicht auffindbar waren. Die Beschwerden gegen die…
…2005, 2002/13/0236). Es liegt auf der Hand, dass es gegen das Vorliegen eines Leistungsaustausches (mit dem Rechnungsaussteller als Leistungserbringer) spricht, wenn der beauftragte Geschäftspartner - zumal im zeitlichen Nahbereich zur angeblichen Leistungsbeziehung - nicht auffindbar ist (vgl. VwGH 03.08.2004, 2000/13/0039). Bei…
…Subunternehmer des Bf tatsächlich an den angeführten Geschäftsadressen keine Geschäftstätigkeit aus, und hatten jeweils aus dem Ausland stammende Geschäftsführer, die in Österreich über keine ordnungsgemäße Meldung an tatsächlichen Unterkunftsorten verfügten. Die überwiegenden Zahlungen der Rechnungen erfolgten durch Barzahlung, wobei die Unterschriften auf den Barzahlungsbelegen nicht…
…13*** Handels GmbH, ***14*** GmbH, ***15*** GmbH, ***16*** GmbH und ***17*** GmbH. Leistungen wurden erbracht, nicht jedoch von diesen Subunternehmern. Die Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerbescheide 2015 bis 2019 sind rechtskräftig geworden. 2. Beweiswürdigung Dass sich die Bf. in Insolvenz befindet, ist aktenkundig. Ebenso ist der Geschäftsgegenstand…