…Gesamtbetrag 10.000,-- € (Preis inkl. Ust) übersteigen. Die Richtigkeit der UID muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden, wohl aber vom Rechnungsempfänger hinsichtlich des eigenen Vorsteuerabzuges. Bei fehlenden Rechnungsmerkmalen muss eine Korrektur der Rechnung durch das leistende Unternehmen erfolgen. Werden fehlende Rechnungsmerkmale vom Leistungsempfänger ergänzt…
…Bp-Bericht g.2.4.2. S.35 ff) iZm Reparaturen und Sanierungen der vermieteten Häuser; - Rechnungsaussteller waren im Zeitpunkt der vorgeblichen Leistungserbringung/ Rechnungsausstellung vielfach nicht mehr existent bzw. im Dunstkreis steuerlicher Malversationen (siehe Bp-Bericht G.g.2.5., Seiten 40 – 127 mit detaillierten…
…Auch der Umstand, dass der Beschuldigte die Namen und Telefonnummern der für die vorangeführten Rechnungsaussteller agierenden Entscheidungsträger nicht nennen konnte, erweckt angesichts der langen Geschäftsbeziehung und der Höhe der an die Scheinrechnungsaussteller überwiesenen Summen erhebliche Bedenken an der Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten. Die Glaubwürdigkeit…
…fraglichen Zeitraum nicht existent gewesen und nicht für die Bf. tätig geworden. Die im Jahr 2013 als Aufwand geltend gemachten Fremdleistungen der Rechnungsaussteller, der VBGmbH - insgesamt Euro 260.405,00 - und der MGmbHCoKG - insgesamt Euro 131.902,42, wurden von der AP nicht als Betriebsausgaben…
…nicht existent, auch Grundaufzeichnungen zu der Leistungserbringung hätten weder von dieser Subleisterin noch von der Beschwerdeführerin vorgelegt werden können. Aus der Tz. 4 sei ersichtlich, dass auch bei der ***1*** Trockenbau GmbH keinerlei Grundaufzeichnungen vorhanden gewesen seien und die Leistungserbringung durch die Rechnungsausstellerin damit nicht…
…angegeben: Nochmals der Rechnungsaussteller hat immer gestempelt!! Dazu ist folgendes anzumerken: In der Niederschrift mit der Fa. *****[N11]***** wurde mitgeteilt, dass ein solcher UID Stempel auf keiner der von der Firma ausgestellten Rechnung verwendet wird, bzw. ein solcher Stempel in der Firma nicht existent sei…
…Abhebungen für direkte Barzahlungen an Schwarzarbeiter, daneben ist wohl auch ein Betrag an den Rechnungsaussteller zu begleichen gewesen, aber eben nicht in der mittels Barübernahmebestätigung behaupteten Höhe. Angesichts der Gesamtumstände zu durch Rechnungen behaupteten Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern (Preise für Mixmulden und Personal, Unterschriften der Empfänger…
…07.2010, 2010/15/0072). Bei Rechnungen mit Namen & Anschrift eines unter dem angegebenen Namen oder unter der angegebenen Anschrift nicht existenten Leistenden fehle es am Erfordernis des Namens und der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers für die Rechnung (vgl. u.a. VwGH 14…
…CC E.U und E Bau E.U. übermittelt wurden. Strittig ist, ob die jeweiligen Rechnungsaussteller die Erbringer der in den Rechnungen gestellten Leistungen an die Bf. und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies: § 162 BAO lautet: …
…dass der wesentliche Teil der nicht abzugsfähigen Vorsteuern aus an den Bf. gerichtete neun Eingangsrechnungen über Personalgestellungsleistungen der V XX Ltd (idF. V) resultiere. Diesen Fakturen wäre lediglich eine pauschale Leistungsbeschreibung zu entnehmen gewesen: In diesen Fakturen war der jeweilige Monat für die erbrachte Leistung…
…behauptet wurden, aber ein Nachweis des Geldflusses und der Mittelherkunft vielfach fehlte (Außenprüfungsbericht g.2.4.2., Erkenntnis Seiten 172 ff.) und Rechnungsaussteller im Zeitpunkt der vorgeblichen Leistungserbringung/Rechnungsausstellung vielfach nicht mehr existent bzw. im Dunstkreis steuerlicher Malversationen waren (Außenprüfungsbericht g.2.5., Seiten 40…
…Consulting-GmbH (gemeint L) und des M zu entkräften, so schlägt dieser Versuch fehl. Dass für das Jahr 2006 eine Gewinn- und Verlustrechnung der C samt Vergleichszahlen des Vorjahres existiert, bedeutet noch lange nicht, dass es sich bei der C auch um ein auf dem…
…weil die Abgabenbehörde zu Recht die angenommenen Geldrückflüsse als verdeckte Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer unterzogen hat (dass Überweisungen auf Bankkonten der Rechnungsaussteller stattgefunden haben, war im Übrigen nicht strittig). Die angefochtenen Bescheide waren daher ausgehend von der Hälfte der auf Seite 54 dieses Erkenntnisses festgestellten Überweisungsbeträge…
…399), ist das Wissen bzw. Wissen-Müssen um einen Umsatzsteuerbetrug hinsichtlich des jeweiligen Umsatzes zu beurteilen. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich hinsichtlich der fraglichen Umsätze der ***E*** GmbH und ***D*** GmbH jedoch nicht, dass diese in unterschiedlicher Art und Weise zu Stande gekommen sind. Ganz…
…der Auftragsvergabe und Auftragsdurchführung von der Seriosität des Auftragnehmers zu überzeugen. Auf den guten Glauben, dass der Rechnungsaussteller eine Unternehmereigenschaft aufweist kommt es nicht an. Eine Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers ist das Risiko des Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat…
…Hinweise für relevante, reale Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften gesehen werden." Darüber hinaus sei dem Bf die VSt aus den beiden nicht anerkannten Rechnungen der Rechnungsaussteller zu St Nr ***15*** und St Nr ***16*** von ihm auf deren Steuerkonten innerhalb der Finanzverwaltung übertragen ("überrechnet") worden. Es sei…
…W/11 den Aspekt der formellen Existenz angesprochen und ist im Ergebnis zu einer gleichgerichteten Antwort gelangt (im Beschwerdefall war die Abzugsfähigkeit von Vorsteuern fraglich). 3.2. Die BP hat in ihrem Bericht dargelegt, aus welchen Gründen sie die Rechnungsaussteller nicht als Leistungserbringer angesehen hat…
…wenngleich unbestritten sei, dass an diversen Baustellen Umbau- und Sanierungsarbeiten erbracht worden seien. Bei den gegenständlichen Subunternehmen handele es sich um steuerlich nicht existente und zum Zeitpunkt der "Leistungserbringung" nicht tätige, teilweise rein zu Betrugszwecken geschaffene rechtliche Konstrukte, denen die steuerliche Anerkennung zu versagen sei…
…angegeben: Nochmals der Rechnungsaussteller hat immer gestempelt!! Dazu ist Folgendes anzumerken: In der Niederschrift mit der Firma F. wurde mitgeteilt, dass ein solcher UID Stempel auf keiner der von der Firma ausgestellten Rechnung verwendet wird, bzw. ein solcher Stempel in der Firma nicht existent sei…
…von der Logik her zurecht. Sie stellen aber aufgrund des Prinzips der Istrechnung keine abzugsfähigen Aufwendungen des jeweiligen Zeitraumes dar. Der höchste all dieser Beträge, € 450.513,60 (Feld D19), wurde bereits im Zuge der Außenprüfung nicht anerkannt. Zu den übrigen hier erfassten Beträgen…