… die Abgabenbehörde bemerkte, dass die Unterschriften auf der Rechnung und anlässlich der Scheckeinlösung nicht ident waren. Anlässlich einer IWD-Anfrage durch die Abgabenbehörde wurde festgestellt, dass die Firma B weder in Großbritannien noch Spanien existent ist. Der Steuerberater der nunmehrigen Bw. hatte anlässlich der Betriebsprüfung…
…darauf, dass an den auf den Rechnungen angegebenen Firmenadressen der jeweilige Rechnungsaussteller unbekannt gewesen sei. Diese Nichtanerkennung beruht auf den oben im Einzelnen wiedergegebenen Feststellungen. Die Bw. ist diesen Feststellungen nicht konkret entgegen getreten und hat sich mit allgemeinen Ausführungen zur Durchführung der Arbeiten bzw…
…Gesamtbetrag 10.000,-- € (Preis inkl. Ust) übersteigen. Die Richtigkeit der UID muss vom Rechnungsaussteller nicht überprüft werden, wohl aber vom Rechnungsempfänger hinsichtlich des eigenen Vorsteuerabzuges. Bei fehlenden Rechnungsmerkmalen muss eine Korrektur der Rechnung durch das leistende Unternehmen erfolgen. Werden fehlende Rechnungsmerkmale vom Leistungsempfänger ergänzt…
…von den inländischen Fremdleistern gelegten Rechnungen entsprechen nicht den Bestimmungen des § 11 Abs 1 Z 2 u 3 UStG, da das jeweilige als Rechnungsleger angeführte Unternehmen an der auf der Rechnung angeführten Sitzadresse zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht existent war bzw die in den entsprechenden…
…Vorsteuern den jeweiligen Tag der Zahlungsfrist als maßgeblichen Zeitpunkt für den Nachweis der Liquidität anzusehen. Weiters ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht ausschließlich Umsatzsteuernachforderungen wegen mangelhafter Rechnungen beinhalten, sondern vielmehr auch nicht erklärte vereinnahmte Anzahlungen, Zahlungen an die nicht existente A…
…Bp-Bericht g.2.4.2. S.35 ff) iZm Reparaturen und Sanierungen der vermieteten Häuser; - Rechnungsaussteller waren im Zeitpunkt der vorgeblichen Leistungserbringung/ Rechnungsausstellung vielfach nicht mehr existent bzw. im Dunstkreis steuerlicher Malversationen (siehe Bp-Bericht G.g.2.5., Seiten 40 – 127 mit detaillierten…
…Auch der Umstand, dass der Beschuldigte die Namen und Telefonnummern der für die vorangeführten Rechnungsaussteller agierenden Entscheidungsträger nicht nennen konnte, erweckt angesichts der langen Geschäftsbeziehung und der Höhe der an die Scheinrechnungsaussteller überwiesenen Summen erhebliche Bedenken an der Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten. Die Glaubwürdigkeit…
…nicht tätig seien und nur der Verschleierung der Pflicht zur Entrichtung von Lohnabgaben im Inland dienten. (2) Diese Scheinfirmen seien alle zumindest mittelbar dem KPP zuzurechnen. Sie seien zwar rechtlich existent, dh. in den jeweiligen Firmenbüchern und Handelsregistern im Ausland eingetragen und verfügten selbstverständlich auch…
…der Lieferung, Entgelt und Steuerbetrag. (1) Die Angabe des liefernden oder leistenden Unternehmers dient der Sicherstellung der Besteuerung. Scheint in der Rechnung eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Dasselbe gilt, wenn die…
…fraglichen Zeitraum nicht existent gewesen und nicht für die Bf. tätig geworden. Die im Jahr 2013 als Aufwand geltend gemachten Fremdleistungen der Rechnungsaussteller, der VBGmbH - insgesamt Euro 260.405,00 - und der MGmbHCoKG - insgesamt Euro 131.902,42, wurden von der AP nicht als Betriebsausgaben…
…nicht existent, auch Grundaufzeichnungen zu der Leistungserbringung hätten weder von dieser Subleisterin noch von der Beschwerdeführerin vorgelegt werden können. Aus der Tz. 4 sei ersichtlich, dass auch bei der ***1*** Trockenbau GmbH keinerlei Grundaufzeichnungen vorhanden gewesen seien und die Leistungserbringung durch die Rechnungsausstellerin damit nicht…
…angegeben: Nochmals der Rechnungsaussteller hat immer gestempelt!! Dazu ist folgendes anzumerken: In der Niederschrift mit der Fa. *****[N11]***** wurde mitgeteilt, dass ein solcher UID Stempel auf keiner der von der Firma ausgestellten Rechnung verwendet wird, bzw. ein solcher Stempel in der Firma nicht existent sei…
…Abhebungen für direkte Barzahlungen an Schwarzarbeiter, daneben ist wohl auch ein Betrag an den Rechnungsaussteller zu begleichen gewesen, aber eben nicht in der mittels Barübernahmebestätigung behaupteten Höhe. Angesichts der Gesamtumstände zu durch Rechnungen behaupteten Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern (Preise für Mixmulden und Personal, Unterschriften der Empfänger…
…07.2010, 2010/15/0072). Bei Rechnungen mit Namen & Anschrift eines unter dem angegebenen Namen oder unter der angegebenen Anschrift nicht existenten Leistenden fehle es am Erfordernis des Namens und der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers für die Rechnung (vgl. u.a. VwGH 14…
…Betreffend die Bezeichnung " Alles Zustellung von: ... bis ..." gilt das oben Gesagte. Eine Firma WJ Kleintransporte KEG war bzw. ist nicht existent. Existent war eine J Transport KEG, bei welcher WJ unbeschränkt haftender Gesellschafter war; betreffend diese Firma war es jedoch bereits im Juni 2004 zur…
…CC E.U und E Bau E.U. übermittelt wurden. Strittig ist, ob die jeweiligen Rechnungsaussteller die Erbringer der in den Rechnungen gestellten Leistungen an die Bf. und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies: § 162 BAO lautet: …
…dass der wesentliche Teil der nicht abzugsfähigen Vorsteuern aus an den Bf. gerichtete neun Eingangsrechnungen über Personalgestellungsleistungen der V XX Ltd (idF. V) resultiere. Diesen Fakturen wäre lediglich eine pauschale Leistungsbeschreibung zu entnehmen gewesen: In diesen Fakturen war der jeweilige Monat für die erbrachte Leistung…
…behauptet wurden, aber ein Nachweis des Geldflusses und der Mittelherkunft vielfach fehlte (Außenprüfungsbericht g.2.4.2., Erkenntnis Seiten 172 ff.) und Rechnungsaussteller im Zeitpunkt der vorgeblichen Leistungserbringung/Rechnungsausstellung vielfach nicht mehr existent bzw. im Dunstkreis steuerlicher Malversationen waren (Außenprüfungsbericht g.2.5., Seiten 40…
…Consulting-GmbH (gemeint L) und des M zu entkräften, so schlägt dieser Versuch fehl. Dass für das Jahr 2006 eine Gewinn- und Verlustrechnung der C samt Vergleichszahlen des Vorjahres existiert, bedeutet noch lange nicht, dass es sich bei der C auch um ein auf dem…
…weil die Abgabenbehörde zu Recht die angenommenen Geldrückflüsse als verdeckte Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer unterzogen hat (dass Überweisungen auf Bankkonten der Rechnungsaussteller stattgefunden haben, war im Übrigen nicht strittig). Die angefochtenen Bescheide waren daher ausgehend von der Hälfte der auf Seite 54 dieses Erkenntnisses festgestellten Überweisungsbeträge…