…die Einvernahme aller Aussendienstmitarbeiter (KIAB, Finpol, etc.) darüber, ob illegale Beschäftigungsverhältnisse auf den Baustellen der Bf. oder Beanstandungen festgestellt worden seien. Beweisantrag 2 bezieht sich auf die Beschaffung von GKK Akten der Bf., um die (unterbliebene) Zurechnung von Arbeitern zur Bf. zu ermitteln. Beweisantrag 3…
…DelVO) interpretieren wollte, genügt dies zollrechtlich nicht, weil die Vorschrift ausdrücklich einen im Arbeitsvertrag aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses vorgesehenen Gebrauch verlangt (Art 215 Abs 3 zweiter und dritter UAbs UZK-DelVO). Wie der EuGH in der Rs Gabor Fekete (EuGH 7.3.2013, C-182/12…
…DelVO) interpretieren wollte, genügt dies zollrechtlich nicht, weil die Vorschrift ausdrücklich einen im Arbeitsvertrag aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses vorgesehenen Gebrauch verlangt (Art 215 Abs 3 zweiter und dritter UAbs UZK-DelVO). Wie der EuGH in der Rs Gabor Fekete (EuGH 7.3.2013, C-182/12…
…für etwas einzustehen, mit dem nichts verbindet"). Auf dieser Linie liegt auch die Judikatur des VfGH zum Schuldprinzip: So darf bspw ein Generalunternehmer nicht für die illegale Ausländerbeschäftigung durch einen Subunternehmer zur Rechenschaft gezogen werden, außer er hat an diesem Schwindel teilgenommen, ihn erleichtert oder…
…aufgelistet, diese sind aber die Befunde von Frau CC.) Zum Klienten: Diagnosen: Schwere depressiv ängstlich gefärbte Persönlichkeitsstörung, Abhängigkeitserkrankung sowohl Alkohol als auch illegale psychotrope Substanzen, derzeit ohne klinischer Aktualität Zusammenfassend wird in diesem Gutachten aber davon ausgegangen, dass den Klienten eine massive kindliche psychosoziale Dauerkrise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden des Bf, Bf-Adr, vertreten durch die KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Kärntner Straße 532, 8054 Seiersberg, vom 12.07.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19.06.2023 betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39, 1220 Wien, vom 25.09.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.08…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…aber nicht auszuschließen ist, und vor allem im Zuge der Prüfung nicht stichhaltig in Abrede gestellt werden konnte, dann müssen diese Leistungen nach dem Ermittlungsstand im Zusammenhang mit der Organisation von illegalen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Es besteht hierzu der sich allgemein aufdrängende Verdacht, dass die Früchte…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…13/0013, hat der Verwaltungsgerichtshof wie folgt ausgeführt: "Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen (…). Den behördlichen Überlegungen, es…
…an Subunternehmer weiterzugeben. Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen. Den behördlichen Überlegungen, es könne vorausgesetzt werden, dass ein Unternehmer…
…vom 31.10.2008 betreffend BVH jstr ausgewiesenen Leistungen Arbeitsbestätigungen des 1. NU vor. Beweisanträge Die Tatsache, dass keine illegalen Beschäftigungsverhältnisse auf Baustellen der Bf. festgestellt werden konnten ist unstrittig. Alle Aussendienstmitarbeiter mussten deshalb nicht befragt werden. Der Umstand, dass die GKK der Bf…
…und ist dieser Vorhalt ohne Einwendungen geblieben. Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich…
…an Subfirmen nicht unüblich sei. Bekannt sei allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen. Damit könne nach Ansicht der Behörde vorausgesetzt werden, dass ein Unternehmer Kenntnis über…
… 4 Abs. 4 EStG 1988). Im Transportgewerbe ist es - auch wenn die Praxis, den Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse oder durch Schwarzlohnzahlungen zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen fehlender eigener…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…an Subunternehmer weiterzugeben. Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen. […] Den behördlichen Überlegungen, es könne vorausgesetzt werden, dass ein…
…2002, 2000/13/0013 hat der VwGH ausgeführt: "Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen (…). Den behördlichen Überlegungen, es…