…dass bei Beendigung einer Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes folgendes Fälle zu unterscheiden seien: - von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung (Rz 18) - vorzeitige Beendigung aufgrund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisken (Rz 19) - vorzeitige Beendigung aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20) - sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21) Bei einer…
…würden lediglich die Fortbildungskosten und ein Teil der Stromkosten die Coachingtätigkeit betreffen. Das Betriebsergebnis werde daher wie folgt ermittelt: [Grafik] Aufgrund der Bereinigung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung um die nicht das Coaching betreffende Ausgaben liege keine von vornherein aussichtslose Betätigung, sondern eine Tätigkeit nach …
…Argumente in der Niederschrift und den BP-Bericht verwiesen. Werde eine Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet, seien folgende Fälle zu unterscheiden: von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung, vorzeitige Beendigung auf Grund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisiken, vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sonstige vorzeitige…
…19) unvorhergesehener Betätigungsrisken: trifft nicht zu vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Rz 20): trifft nicht zu sonstige vorzeitige Beendigung (Rz 21): trifft zu Die Betätigung war von vornherein für die Dauer eines begrenzten Zeitraumes beabsichtigt. Sie war weder von vornherein erkennbar aussichtslos noch wurde…
…Fallen jedoch weiterhin Verluste an, kann die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalles, jedenfalls nicht rückwirkend in Art…
…große Bedeutung zu (z.B. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0115). Darunter fallen jegliche Schritte, die erkennbar darauf gerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig Gewinn bringend zu gestalten ( z.B. 20.4. 2006, 2004/15/0038). Entscheidend ist, ob die behaupteten strukturverbessernden Maßnahmen…
…im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, welche seitens der beschwerdeführenden Partei nicht beeinsprucht wurde. Diese Berechnung ergibt für das erste Jahr (2021) einen Verlust von 2.765,82 €. Es liegt keine von vornherein aussichtslose Bestätigung vor, sodass die Tätigkeit der beschwerdeführenden GesbR als…
…auch nicht dem Gesetzeszweck entsprechen, die Übernahme von Schulden für nahe Angehörige auf die Allgemeinheit abzuwälzen…..Es besteht keine Pflicht für objektiv aussichtslose Hilfsmaßnahmen…..die sittliche Pflicht muss einer rechtlichen Pflicht nahekommen……es besteht keine sittliche Pflicht, einen nahen Angehörigen vor…
…Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (VwGH 23.02.2005, 2002/14/0024). 4. Fest steht, dass (ex ante) nicht von einer zeitlich befristeten Betätigung des Beschwerdeführers als Wertpapiervermittler…
…unterscheidet sich dabei allerdings in den einzelnen Ländern...") Ebenso für welche BPM-Frequenz es Nachfrage geben könnte (Stichwort Marktrecherche) hätte bereits im Vorfeld einer etwaigen Betätigung geklärt werden können. Im konkreten Fall konnte von Seiten des Gerichts auch keine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr festgestellt werden…
…im Sinn des ersten Satzes darf nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird." Unter Gesamtgewinn ist nach § 3 Abs. 1 der LVO der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier…
…Förderstelle im Okt 2013 den bereits erfolgten Wegzug des Bruders mit Gattin hervor. Zugleich wurde das Unterbleiben einer weiteren Vermietungstätigkeit feststellt (Bestätigung des vollständig leerstehenden Wohnhauses HNr 111 "mangels fertiggestellter Sanierung" in einem Schreiben des Bf an die Förderstelle vom 9.Dez 2013, obwohl lt…
…weiterhin Verluste an, kann die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion beispielsweise im Hinblick auf die Erzielung eines bestmöglichen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes angesehen werden kann, ist nach…
…an nicht erfolgbringend ausgeübt habe werden können. Die im Schreiben vom 14.11.2014 angeführte Weitergabe des Kundenstockes an den in Ausbildung befindlichen Sohn (15 Jahre alt) bedeute eine von vornherein zeitlich begrenzt geplante Betätigung. Auf der 5. Seite der Begründung führt das Finanzamt zur…
…durch eine mangelhafte Koordination bzw Zusammenarbeit innerhalb des Finanzamtes erschwert sein, bestünde diesbezüglich interner Handlungsbedarf und sind derartige Probleme nicht durch die Durchführung zusätzlicher und völlig aussichtsloser Verfahren zu lösen. Zum Gesichtspunkt der Billigkeit ist anzumerken, dass die berechtigten Interessen der Beschwerdeführerin durch eine (ermessensbedingte…
…Fortführung des Strafverfahrens nach § 34 VStG verfügt, da der Aufenthaltsort des Beschuldigten trotz Zentralmelderegisteranfrage unbekannt sei, weitere Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort erschienen zurzeit aussichtslos. Die Überprüfung der Zulassung des Fahrzeuges wurde bei der Landespolizeidirektion Wien angeregt. Neue Meldung Am 17. 12. 2015 stellte die belangte…
…weiterhin Verluste an, kann die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion beispielsweise im Hinblick auf die Erzielung eines bestmöglichen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes angesehen werden kann, ist nach…
…gewesen sei, da diese Steuersatzerhöhung "am Markt nicht unterzubringen gewesen ist" (Schriftsatz 19. Juli 2024, Seite 5). Änderungen von für die Betätigung maßgeblicher Vorschriften, wie im vorliegenden Fall von Umsatzsteuersätzen, stellt keine Unabwägbarkeit dar (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24, Tz…
…bzw. wollte nicht etabliert werden, sodass die erwerbswirtschaftliche Betätigung von vornherein aussichtslos war. Aus diesen Gründen war jedenfalls von Beginn an damit zu rechnen, dass die Betätigung ohne Aussicht auf die Erzielung eines Gesamtgewinns beendet werden hätte müssen. 2.4. Kriterienprüfung 2.4.1. Ausmaß…
…an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Von Liebhaberei ist jedenfalls auszugehen, wenn bei Erkennbarkeit der Aussichtlosigkeit des Erfolges die Betätigung nicht eingestellt wird. Die Behörde muss darlegen, warum die Betätigung gerade…