…sondern lediglich das vorsätzliche Handeln bestritten. Aus dem festgestellten äußeren Geschehensablauf im Zusammenhalt mit den eigenen Angaben ließ sich jedenfalls ein vorsätzliches Handeln in der Form der Wissentlichkeit ableiten. Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens ging der Senat daher davon aus, dass es der Beschuldigte wohl für…
…der sich daraus ergebenden" Umsatzsteuerverkürzung mit "Abgabenverkürzungsvorsatz" gehandelt habe. Eben das langjährige Unternehmertum der Beschuldigten lege eine vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG weiters vorausgesetzte Wissentlichkeit nach der Überzeugung des Spruchsenats eindeutig gegeben. Bei der Strafbemessung betreffend den Beschuldigten wertete der Spruchsenat als mildernd dessen bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, seinen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung und die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend die Wiederholung der…
Es trifft laut den obigen Darlegungen nicht zu, dass der Beschuldigte etwa, wie vom Spruchsenat behauptet, zwischen den Voranmeldungszeiträumen mit Umsatzsteuerzahllasten und solchen mit Umsatzsteuerguthaben unterschieden hat und hinsichtlich letzterer etwa Voranmeldungen zur Geltendmachung bei der Abgabenbehörde eingereicht hätte. Ebensowenig trifft es zu, dass hinsichtlich…
…über die Höhe der Miete beachtet werden (im Einzelnen siehe Zorn, Wohnhausvermietung an Gesellschafter, ÖStZ 3/2021." 3. Wissentlichkeit im Gegensatz zum bloßen ernstlich für möglich halten Hrn. ***Bf1*** wurde eine UVA-Verkürzung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit a FinStrG zur Last gelegt. …
…Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Der sogenannte bedingte Vorsatz (dolus eventualis), der eine Untergrenze des Vorsatzes darstellt, ist dann gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des…
…a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wie die Mutter des Beschuldigten anlässlich der Nachreichung der Unterlagen ausführte hat der damalige Steuerberater der…
…wissentlich handelte, wobei sich diese Wissentlichkeit nur auf das Bewirken der Verkürzung richten müsse. Als mildernd wertete die Finanzstrafbehörde die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend wurde hingegen kein Umstand berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sei die ausgesprochene Geldstrafe von € 3.000.—angemessen…
…Abs. 1 FinStrG (wie von der belangten Behörde behauptet) oder aber unter Abs. 2 lit. b leg.cit., der in Bezug auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Hinterziehung auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit verlangt, fällt. Die belangte Behörde hielt dazu fest, dass das der Bf. zum…
…1). Der Täter handelt somit nach § 5 Abs 3 StGB dann wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt (hier den Umstand, dass eine Abgabenverkürzung erfolgt ist), nicht bloß für möglich, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält (sog…
…die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG jedoch nur Wissentlichkeit als Schuldform voraussetze. Diese Ansicht des Spruchsenates werde vom Amtsbeauftragten nicht geteilt. Da die objektive Tatseite des § 33 Abs. 2 FinStrG außer Streit stehe, werde nur auf dessen subjektive Tatseite näher eingegangen…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden - und gemäß § 157 FinStrG auch das Bundesfinanzgericht - unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des…
…in der Qualifikation unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen, weil für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG der qualifizierte Vorsatz der Wissentlichkeit (dolus principalis) erforderlich ist, während zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht. Solcherart kommt der Finanzstrafbehörde zweiter…
…wenn Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht oder nur verkürzt abgeführt bzw. entrichtet werden. Zum subjektiven Tatbestand: Die Wissentlichkeit des Täters muss sich nur auf das Bewirken der Verkürzung richten, nicht aber auf die Verletzung der Verpflichtung zur Lohnkontenführung…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
…hat. Wissentlich handelte gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss gehalten hat. Absichtlich sogar handelte gemäß § 5 Abs. 2 StGB derjenige Täter…
…zur subjektiven Tatseite der jeweiligen Angeklagten einschließlich der vom Schöffengericht als erwiesen erachteten Sachverhaltsannahmen zur nach § 33 Abs 2 lit a und b FinStrG tatbestandserforderlichen Wissentlichkeit […] lassen sich nach Ansicht des Schöffengerichts angesichts des sorgfältig geplanten und arbeitsteiligen Zusammenwirkens der Angeklagten […], […] ***H***…
…dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann…
…mitgekommen? Vertr.: Nein. Der Verteidiger verweist auf das schriftliche Vorbringen und beantragt wie dort. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Wissentlichkeit hinsichtlich des Eintrittes einer Verkürzung nicht gegeben ist. Im Zeitpunkt der Fälligkeit waren jeweils Guthaben am Abgabenkonto. Die Beschuldigte war nicht in der Lage, richtige…
…für diese in Österreich erfolgt sind, kann in diesen Jahren bzw. für diese Jahre vom Vorliegen eines(auch nur bedingten) Vorsatzes hinsichtlich der Nichtführung von Lohnkonten und der Wissentlichkeit hinsichtlich der Abgabenverkürzung der Geschäftsführung nicht ausgegangen werden. Dies umso mehr, als bei steuerlich nicht ausgebildeten…