Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen K.K., vertreten durch Staudinger und Partner Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4020 Linz, Brucknerstr. 3-5, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…2 lit. a FinStrG als subjektive Tatseite eine wissentliche Verkürzung vorausgesetzt ist, die qualifizierte Vorsatzform der Wissentlichkeit im vorliegenden Fall aus dem Akteninhalt nicht abzuleiten ist, ein entsprechendes fahrlässig begangenes Delikt jedoch nicht strafbar ist, war der Beschwerde mangels Erfüllung der subjektiven Tatseite stattzugeben und…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wenn der Bf. in seiner äußerst genauen Darstellung darauf hinweist, er…
…sondern lediglich das vorsätzliche Handeln bestritten. Aus dem festgestellten äußeren Geschehensablauf im Zusammenhalt mit den eigenen Angaben ließ sich jedenfalls ein vorsätzliches Handeln in der Form der Wissentlichkeit ableiten. Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens ging der Senat daher davon aus, dass es der Beschuldigte wohl für…
…der sich daraus ergebenden" Umsatzsteuerverkürzung mit "Abgabenverkürzungsvorsatz" gehandelt habe. Eben das langjährige Unternehmertum der Beschuldigten lege eine vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG weiters vorausgesetzte Wissentlichkeit nach der Überzeugung des Spruchsenats eindeutig gegeben. Bei der Strafbemessung betreffend den Beschuldigten wertete der Spruchsenat als mildernd dessen bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, seinen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung und die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend die Wiederholung der…
Es trifft laut den obigen Darlegungen nicht zu, dass der Beschuldigte etwa, wie vom Spruchsenat behauptet, zwischen den Voranmeldungszeiträumen mit Umsatzsteuerzahllasten und solchen mit Umsatzsteuerguthaben unterschieden hat und hinsichtlich letzterer etwa Voranmeldungen zur Geltendmachung bei der Abgabenbehörde eingereicht hätte. Ebensowenig trifft es zu, dass hinsichtlich…
…informiert worden sei. Da der Beschuldigte von den abgabenrechtlichen Pflichtverletzungen seiner Mutter keine Kenntnis gehabt habe, könne ihm allenfalls fahrlässiges Überwachungsverschulden aber keine Wissentlichkeit hinsichtlich einer Abgabenverkürzung zur Last gelegt werden. Mit Mail vom 10. Dezember 2010 teilt die Mutter des Beschuldigten mit, dass sie…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., C., vertreten durch Dr. Karl Klein, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Invalidenstraße 7/7, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel…
…2 lit. a FinStrG wird bezüglich der Pflichtverletzung Vorsatz (bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz FinStrG genügt) und betreffend den Verkürzungserfolg Wissentlichkeit vorausgesetzt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu…
…über die Höhe der Miete beachtet werden (im Einzelnen siehe Zorn, Wohnhausvermietung an Gesellschafter, ÖStZ 3/2021." 3. Wissentlichkeit im Gegensatz zum bloßen ernstlich für möglich halten Hrn. ***Bf1*** wurde eine UVA-Verkürzung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit a FinStrG zur Last gelegt. …
…Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Der sogenannte bedingte Vorsatz (dolus eventualis), der eine Untergrenze des Vorsatzes darstellt, ist dann gegeben, wenn der Täter die Verwirklichung des…
…a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wie die Mutter des Beschuldigten anlässlich der Nachreichung der Unterlagen ausführte hat der damalige Steuerberater der…
…hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. An der Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale besteht nach seiner Verfahrenseinlassung kein Zweifel. Eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…aus dem Bericht über die GPLA-Prüfung vom 3. Februar 2006 und der Berufungsvorentscheidung vom 5. November 2008 ergebe. Wissentlichkeit sei aufgrund des Bescheides der GKK vom 7. Jänner 2003 betreffend B.H. (Feststellung der Versicherungspflicht), der auch an die Firma L-GmbH ergangen sei…
…Betrag mit 31.Juli 2006 wieder zurückgezahlt hat. Die Ware wurde im Zuge der Nachschau von den Prüfern in Augenschein genommen. § 33 Abs. 2 lit a FinStrG verlangt als Verschuldensform Wissentlichkeit. Diese setzt voraus, dass der Täter weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner…
…gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Jänner 2003, in welcher die Annahme der Wissentlichkeit bekämpft wurde. In der Beschwerde wird vorgebracht, dass die Bf im inkriminierten Zeitraum steuerlich vertreten gewesen sei und auf ihre Vertretung vertraut habe…
…bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Februar 2003, in welcher die Annahme der Wissentlichkeit bekämpft wurde. In der Beschwerde wird eingeräumt, dass sich der Beschuldigte ein längeres…
…wissentlich handelte, wobei sich diese Wissentlichkeit nur auf das Bewirken der Verkürzung richten müsse. Als mildernd wertete die Finanzstrafbehörde die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend wurde hingegen kein Umstand berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sei die ausgesprochene Geldstrafe von € 3.000.—angemessen…