…Durchschnittsatz für Betriebsausgaben von 5.825 € (§ 2 Abs 2 V BGBl II 2000/95) umfasst und dürfen daher nicht nochmals geltend gemacht werden. Zu den Kosten der Bewirtung von Geschäftsfreunden: In den Werbe- und Repräsentationsaufwendungen lt. Steuererklärung von 1.045,90 € waren Ausgaben…
…Bf1***. ist eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft (FN ***8***), deren Unternehmenszweck es ist, für die österreichischen 19 ***10*** österreichweit Werbe- und Marketingmaßnahmen zu veranstalten und zu organisieren. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die ***18***. (FN ***9***), deren Gesellschafterinnen wiederum die ***1*** (99%) sowie die 19 ***11***…
…Zur Einsicht vorgelegt wird der "Einnahmenvergleich laut Zinsliste und vorläufiger Erklärung 2011", wo unter Werbefläche ein Betrag von € 1.870,47 aufscheint. Außenprüfungsbericht c) Aufzeichnungen c.1. Einnahmen / Fortsetzung In einem Belegordner von Fr. Dr. *****[N1]***** wurde eine Aufstellung der Werbe- und Sendemasteneinnahmen vorgelegt…
…f) USt f.1.1. Darstellung der Schätzung / Fortsetzung Von Fr. Dr. *****[N1]***** wurden über den gesamten Prüfungszeitrum Einnahmen aus Werbe- und Sendemastenverträgen bezogen. Diese Einnahmen (siehe Tz. c.1) wurden zuerst bestritten. Die Betriebsprüfung kann nicht erkennen, dass diese Einnahmen in dem vorgelegten Rechenwerk…
…Rahmen der neu erstellten Steuererklärungen wurden bereits die korrigierten Mieteinnahmen herangezogen. Daher ist eine Erhöhung des Umsatzes unangebracht. 3. Werbe- und Sendemasten: Die Einnahmen aus den Werbe und Sendemasten sind in den Erklärungen bereits enthalten. Eine Hinzurechnung daher auch unangebracht. 4. Kautionen: Für die Annahme…
…darin, dass möglicherweise eine zu niedrige Schätzung erfolgt ist. Weitere steuerliche Feststellungen Dass die „Zurechnungen laut Mietzinslisten“(Geldflussrechnung Zeile Nr. 118, 189.413,15 €), „Werbe- und Sendemasten“ (Geldflussrechnung Zeile Nr. 118, 90.220,00 €) sowie die Abzüge für Leerstehungen (Geldflussrechnung Zeile Nr. 121…
…eingewendet: - Rund 11 Jahre nach dem Einbringungsvorgang 1995 sei eine rückblickende Betrachtung und Beurteilung der gegenständlichen Datenbank kaum mehr möglich und zumutbar, weil die technischen Voraussetzungen und Begleitmaßnahmen nicht so schnell mitgewachsen seien. - Zum anderen werde eine eingehende Auseinandersetzung der Abgabenbehörde mit dem Sachverständigengutachten vermisst. …
…Die Einnahmen von 80.000,00 € für das zeitlich befristete Überlassen der Nutzungsrechte am Kartenmaterial an DE stellen zweifelsohne Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht dar. Ferner ist im Leistungsverzeichnis unter Pkt C die Schaffung von Werbe- und Präsentationsflächen erwähnt, womit auch eine nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht nach …
…General Representation and Co-Operation and Partnership Agreement" zwischen der Beschwerdeführerin und der CH*** GmbH, wurde die CH*** GmbH als Subauftragnehmerin für die Beschwerdeführerin bei ausgewählten Projekten für bestimmte Aufgaben in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Finanzierungsberatung, Lobbying, allgemeine Beratung und Entwicklung von Werbe- und/oder Marketingkonzepten…
…Bf. auch dieser Aufforderung nicht nachkam. Zum fehlenden Nachweis des Werbe- oder Entgeltcharakters: Aus den einzelnen Anmerkungen des Bf. ist der konkrete Leistungsinhalt nicht ersichtlich und bleibt der Inhalt der Gespräche völlig offen (zum darüber hinaus fehlenden Nachweis der weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung im Folgenden)…
…00, Gewerkschaftsbeiträge (KZ 717) mit € 7.418,35 und Werbe- und Repräsentationsaufwendungen (KZ 9200) mit € 19,99. Hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist strittig: Arbeitsmittel (KZ 719): Der Beschwerdeführer beantragte unter dieser Kennzahl einen Betrag in Höhe von € 1.739,12…
…259 und 556), noch die Beilage "Anlage 29 -KZ 9160 2020" dem Bundesfinanzgericht vorgelegt hat. Die Belege finden sich auch nicht in dem vom Finanzamt am 19.02.2025 vorgelegten Belege-Konvolut. Werbe- und Repräsentationsaufwendungen (KZ 9200): Hinsichtlich dieser Position machte der Beschwerdeführer insgesamt €…
…ob es sich um Werke der klassischen Literatur, der Belletristik, Comics, Magazine (VwGH 27.05.1999, 97/15/0142) oder Krimis handelt (VwGH 24.04.2014, 2011/15/0187 Buchhändlerin). Der Umstand, dass fallweise Anregungen und Ideen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit gewonnen werden…
…Öffentlichkeitsarbeit und lmagewerbung durch Kommunizieren der Vorteile der Referenzanlage bei a) öffentlichen Veranstaltungen b) Führungen c) geschlossenen Veranstaltungen [Beschwerdeführerin] agiert als Werbe- und Kommunikationsdienstleister, vor allem im Bereich B2C Marketing." Der Niederschrift über das Ergebnis der (ersten zur Körperschaftsteuer durchgeführten) Erörterung der Sach- und Rechtslage…
…Rechnungen mit den Nummer 12327 (hier werden die Leistungen der LEKG für die Online-Werbe-Präsenz auf diversen von LEKG im Vertrieb befindlichen Webplattformen im für die Bf zielgruppenrelevanten Umfeld verrechnet) und 12328 (hier erfolgt die Verrechnung von Werbeplatzierungen samt der Produktion eines Werbespots für…
…von Vermarktungsrechten an die LEKG für Werbe- und Produktplatzierungen auf der Plattform bzw. eine Zurverfügungstellung eines Firmenprofil-Paketes zur Nutzung der Werbeplattform durch die IGmbH fakturiert worden sein. Möglicherweise wurden auf der Plattform im gegenständlichen Zeitraum Werbungen durchgeführt und eventuell konnte die LEKG bzw die…
…Rechtsfragen (Vorliegen eines Nachtrages gemäß § 21 GebG bei Gesamtrechtsnachfolge, Einbeziehung von vereinbarten Nebenleistungen hier: Werbe-und Energiekostenbeitrag) in die Bemessungsgrundlage, wenn wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Leistungen mit der Überlassung der Bestandsache besteht) keine der genannten Voraussetzungen zutrifft, war die Revision nicht zuzulassen. Aus den aufgezeigten Gründen…
…steuerliche Vertretung nimmt am 16.03.2018 wie folgt Stellung zur Tätigkeit der Prostituierten in des Studios: Die Dienstleistung der Prostituierten für die ***Bf1*** werde auf Basis eines Vermittlungsvertrags vereinbart" Der gegenständlichen Beschwerde werden alle Stellungnahmen meiner Mandantin beigelegt und findet sich diese Aussage nirgendwo…
… 188 BAO mit € 77.646,39 fest. Die im Feststellungsverfahren strittigen Fremdleistungen, Werbe- und Repräsentationsaufwendungen sowie Instandhaltungsaufwendungen wurden erklärungsgemäß berücksichtigt. Mit Schreiben vom 18. März 2010 teilte die Beschwerdeführerin betreffend einen Ergänzungsauftrag vom 16. Februar 2010 Folgendes mit: "Die Fremdleistungen laut Kennzahl 9110 in…
…dass es sich bei dem dort entscheidungswesentlichen Sachverhalt um ein Unternehmen gehandelt habe, dass eine neue Fahrzeugmarke am österreichischen Markt habe einführen wollen und daher umfangreiche Werbe- und Marketingmaßnahmen erforderlich gewesen wären. Der Sachverhalt sei daher nicht mit dem hier strittigen vergleichbar. Die belangte Behörde…