…Aufgrund der auch ansonsten widersprüchlichen Angaben des Bf, der ständigen Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung und der Aktenlage ist im Ergebnis davon auszugehen, dass der Bf als Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge auch der Verwender bzw Halter der Fahrzeuge ist und diese ihren dauernden Standort am…
…der Beschwerdevorentscheidung auch nicht entgegenhalten, dass die "verlangten Unterlagen" nicht nachgereicht wurden. Erst wenn der Abgabepflichtige trotz eines ausreichend konkreten Verlangens zu einem Beweisthema oder nach einem Beweismittel zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, unterliegt dies der freien Beweiswürdigung…
Gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung…
…Geständnis bzw. der Beitrag zur Wahrheitsfindung zu werten. Die weitere lange Verfahrensdauer bei der Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung von beinahe 18 Monaten war ebenfalls mit einem Abschlag von € 1.000,00 zu werten. Zur unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer kommt der Umstand des fortgesetzten Deliktes, sodass…
…private Veranlassungen auszuschließen. Dieser Nachweis ist nicht getätigt worden. Die Beschwerdeführerin führt in der Eingabe vom 19. Juni 2017 (Mängelbehebung) an, dass im Abgabenverfahren nach wie vor das Prinzip der amtswegigen Wahrheitsfindung gilt. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, ausgenommen es handelt sich um Sachverhalte, bei denen…
… 23.2.2010, 2007/15/0292). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen…
…des § 68 Abs.6 EStG 1988 (überwiegende Nachtarbeitszeit) aus Sicht des FA durch den Bf nicht erfüllt wurden. In einer an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) gerichteten Berufung gegen diesen Bescheid wendet der Bf sowohl Verfahrensmängel (Vorbringen einer Verletzung der amtswegigen Pflicht zur materiellen Wahrheitsfindung, Verletzung…
…ausmachende aktive Schadensgutmachung (§ 34 Abs. 1 Z 14, 15 leg. cit.) und die von ihrem Gehalt her als wesentliche Mitwirkung an der Wahrheitsfindung einzustufenden missglückten Selbstanzeigen (§ 34 Abs. 1 Z 17 StGB) bzw. die Erschwerungsgründe der wiederholten deliktischen Handlungen über einen längeren Zeitraum (§ 33 Abs…
…gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes (siehe Beilage ./3), geringes Einkommen von Herrn ***24*** (siehe Beilage ./4)…
…die derjenige hinnehmen muss, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Wahrheitsfindung nicht entsprechend mitwirkt. Die Wahl der zur Erreichung dieses Zieles geeigneten Schätzungsmethode(n) steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Anzustreben ist/sind die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles am besten geeignet erscheinende…
…hat; 2. der Verband lediglich für Straftaten von Mitarbeitern verantwortlich ist (§ 3 Abs. 3); 3. er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat; 4. er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die…
…wie sie es nun einmal seien. Der Beitrag zur Wahrheitsfindung tendiere gegen null, auch weil bei deren Befragung die ***Bf1***-Seite unerwünscht gewesen und deshalb erst gar nicht beigezogen worden sei. Das vom Finanzamt selbst offen eingestandene Faktenwissen über das sehr ich-bezogene Verhalten der…
…sind bzw. die Aspekte nicht bereits in die Abhängigkeit der Strafe von der Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge Eingang gefunden haben - umso geringer zu bemessen ist, wenn der Verband nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, er die Folgen der Tat gutgemacht hat, er wesentliche…
…vorliegen müssen um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können tragen, doch würde dies den Abgabepflichtigen nicht von dessen Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht befreien. In dem Ausmaß, in dem der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung, ungeachtet dessen Verpflichtung hierzu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt…
…hat; 2. der Verband lediglich für Straftaten von Mitarbeitern verantwortlich ist (§ 3 Abs. 3); 3. er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat; 4. er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die…
…nach Prüfungsbeginn nicht zu kooperieren und falsch auszusagen. Ich möchte hiermit ein reumütiges Geständnis ablegen und vor Gericht auch so gut ich kann zur Wahrheitsfindung beitragen. Die Schein- und Deckungsrechnungen waren nicht immer gleich, im Schnitt ging es da um Beträge von ungefähr 2000 bis…
…bei vorheriger Verständigung dadurch vereitelt werden, dass dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit eingeräumt wird, die tatsächlichen Verhältnisse vorübergehend in einer für sein Vorbringen zweckmäßigen Weise zu verändern und damit der amtswegigen Wahrheitsfindung entgegenzuwirken. Über die Durchführung des Augenscheines ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 87 Abs 2). (vgl…
…sind bzw. die Aspekte nicht bereits in die Abhängigkeit der Strafe von der Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge Eingang gefunden haben - umso geringer zu bemessen ist, wenn der Verband nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, er die Folgen der Tat gutgemacht hat, er wesentliche…
…korrigieren sind und damit bei der Urteilsfindung falsch angesetzt werden könnten. Damit wird aber der Anspruch der Wahrheitsfindung und der Rechtssicherheit gröblichst verletzt und die Möglichkeit einer unrichtigen Strafbestimmung herbeigeführt. Niemals wäre eine Gegenstandsloserklärung freiwillig erfolgt, wenn über die Folgen eine Aufklärung vorgenommen worden wäre…
…korrigieren sind und damit bei der Urteilsfindung falsch angesetzt werden könnten. Damit wird aber der Anspruch der Wahrheitsfindung und der Rechtssicherheit gröblichst verletzt und die Möglichkeit einer unrichtigen Strafbestimmung herbeigeführt. Niemals wäre eine Gegenstandsloserklärung freiwillig erfolgt, wenn über die Folgen eine Aufklärung vorgenommen worden wäre…