…habe auf den Geschäftsführer der Bf. regelrecht eingeredet und zu einem Rechtsmittelverzicht unter der Vorspiegelung, es würde dann kein Strafverfahren geben, irregeführt, was als Täuschung qualifiziert werden könnte. Selbst wenn man der Bf. vorwerfen wollte, es sei kein Darlehensvertrag "abgelegt" gewesen, wäre die unrechtmäßige "Eigenauszahlung…
…Konto „schwebende Geldbewegungen“ eine betriebliche Veranlassung ablesen lässt. Die ggst. Gesellschaft hätte ihren Entschluss, das Wirtschaftsgut als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, zeitfolgerichtig als laufender Geschäftsfall dokumentieren müssen. Die im Zuge der Bilanzerstellung rückwirkend erfolgte Umbuchung vom Konto „schwebende GeIdbewegungen“ auf das Darlehenskonto entspricht nicht der…
…teils zu verleiten versucht, die diese mit einem insgesamt € 50.000,00 übersteigenden Betrag am Vermögen schädigten, wobei er schwere Betrugshandlungen in der Absicht beging, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und zwar I.) durch die Vorspiegelung, ein zahlungswilliger Kunde…
…Übergabe der Beträge wurde das Geld nicht wie vorgegeben investiert, sondern die Angeklagten behielten es für sich und vergaben von Zeit zu Zeit kleinere Beträge als Darlehen. Eine Rückzahlung an H**** T**** erfolgte jedoch nicht. Vielmehr wollten die beiden Angeklagten die vereinnahmten Geldbeträge im Gesamtausmaß…
…Dezember 2015, Zahl: ***1***, betreffend Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid…
…keine Vereinbarung getroffen? M: Es gibt keine Beteiligung. Fa: Das Beschwerdevorbringen und der Darlehensvertrag sind widersprüchlich. P: Wir werden das mit Frau ***41*** klären, ob es sich um eine Privatentnahme handelt. M: Wir werden das abklären. IX. Tz 13 Anlagen im Bau 34. 2014 wurden…
…weitere Einnahmequellen zu finden, sondern insbesondere dazu diente, zu untersuchen, ob der Beschuldigte von dritter Seite Darlehen gewährt bekommen habe, und dadurch eine alternative Erklärung für die hohe Unterdeckung laut Lebenshaltungskostenrechnung als nicht erklärte Einnahmen und Erlöse zu finden (vgl. z.B. Frage 19, Finanzstrafakt…
…statt 10.000,00 € nur 200,00 € gerechnet hätte, sei nicht zu verstehen. Die Versiegelung werde 3-fach aufgetragen. Da würde man nicht einmal einen Kübel bekommen. Es seien hierzu Photos vorgelegt worden. Es seien auch keine Reisekosten für die Abholung der Katzen…
…hafteten von den im Grundbuch eingetragenen (Höchstbetrags)Hypotheken von insgesamt 320.000,00 € (davon ein Darlehen der ***12*** iHv 41.000,00 €, eine Höchstbetragshypothek der ***13*** iHv 229.000,00 € und eine Höchstbetragshypothek der ***14*** iHv 50.000,00 €) zum Zeitpunkt…
…ZZZ***" beinhaltet zwar eine Beschreibung der Wirkungsweise bzw Anwendung eines Konzentrates für eine Nano-Versiegelung unter dem Titel "***ZZZ*** mit NANO", jedoch lässt sich auch aus dieser Urkunde kein Zusammenhang mit der Rezeptur "***XXX***" nachweisen. Das Bundesfinanzgericht hat beim österreichischen Patentamt einen Auszug aus dem…
…erst nachträglich im Finanzstrafverfahren klar gewordener bewusster gravierender Unterlassungen und Nichtinformation durch ***Bf1*** und bezüglich bei mir dadurch verursachter Hervorrufung bzw. Vorspiegelung eines falschen Tatsachenbildes, das ***Bf1*** selbst noch in der Betriebsprüfungsphase gegenüber mir und auch der Prüferin zu kaschieren und sich weiterhin durch die…
…einerseits durch ihn in Kauf genommene gravierende Versäumnisse und Fehler in der Information und in grundlegenden Steuerbetreuungsagenden und andererseits die bei mir dadurch verursachte Hervorrufung bzw. Vorspiegelung eines falschen Tatsachenbildes zu kaschieren und sich weiterhin durch die Situation durchzulavieren. ***Bf1*** hat mich insbesondere nicht bzw…
…erst nachträglich im Finanzstrafverfahren klar gewordener bewusster gravierender Unterlassungen und Nichtinformation durch ***Bf1*** und bezüglich bei mir dadurch verursachter Hervorrufung bzw. Vorspiegelung eines falschen Tatsachenbildes, das ***Bf1*** selbst noch in der Betriebsprüfungsphase gegenüber mir und auch der Prüferin zu kaschieren und sich weiterhin durch die…
…der Bf. nie einen Genussschein ausgehändigt bekommen habe, auch keinen, der auf den Namen X laute. Dies ändere jedoch nichts am klaren und eindeutig formulierten Vertragswillen, der aus den Treuhandaufträgen hervorgehe und von der Abgabenbehörde ohne Begründung in darlehensähnliche Geschäfte umgedeutet worden sei. Die Wertsteigerungen…
…in Höhe eines Betrages von Euro 3.800,00. Die Entnahmen erfolgten unterjährig durch Behebungen vom Bankkonto der GmbH. Am 04.08. 2015 überwies die Bf. Euro 120.000,00 auf ein Bankkonto des K.S (Niederschrift, Schlussbesprechung). Die Bf. gewährte mit Darlehensvertrag vom 26…
…die Bf. nie einen Genussschein ausgehändigt bekommen habe, auch keinen, der auf den Namen B laute. Dies ändere jedoch nichts am klaren und eindeutig formulierten Vertragswillen, der aus den Treuhandaufträgen hervorgehe und von der Abgabenbehörde ohne Begründung in darlehensähnliche Geschäfte umgedeutet worden sei. Die Wertsteigerungen…
… der Abschluss eines mündlichen Darlehensvertrages ist jedoch unter Fremden unüblich (vgl. Quantschnigg/Schuh, Einkommensteuer-Handbuch, § 20 Rz 55.1.). Im Rahmen der Beweiswürdigung kommt aber der Schriftform besondere Bedeutung zu. Aus steuerlicher Sicht können daher der Ausweis einer bilanziellen Verbindlichkeit oder die bloße Verbuchung von…
…sodass jeweils eine buchmäßige Überschuldung der Bf. gegeben und die Verbindlichkeiten der Bf. höher als deren Aktiva waren. Bis einschließlich 2. Juli 2012 erhöhte sich der Gesamtbetrag des Darlehens der ***H-SAS*** von EUR 111.067.876,34 (31.12.2011) auf EUR 112.670…
…2011, mit dem die Spekulationseinkünfte (ohne Berücksichtigung der Zinsen aus dem Privatdarlehen des Stiefvaters sowie der Ablösezahlungen an die beiden Mieter) mit 123.081,98 € angesetzt wurden. Das Finanzamt hat daher eine steuerliche Beurteilung des gegenständlichen Darlehensverhältnisses erstmals im Zuge der Einkommensteuerveranlagung der Bf…
…die Einbuchung einer Forderung oder um „Geld“ handelte.“ Mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat wurden an das Finanzamt folgende Fragen gestellt: „Laut Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 5. Juli 2007, Seite 4, 3. Absatz von oben, wurden die ausgewiesenen Darlehen gegenüber Herrn…