…Grundsatzes Treu und Glauben nicht aus, sondern es wird dafür ein, der Behörde gegebener, Vollzugsspielraum bei der Anwendung der einzelnen Gesetze verlangt. Ein solcher ist bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (z.B. Dunkelheit) gegeben. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden 1) vom 3. Mai 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. März 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Abweisung eines Antrages vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Dr. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, vom 15.07.2020 gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - BA 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz über die Beschwerde des X1, A1, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 09.10.2017, GZ:123, mit welchem der Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur…
Dieser Umstand erklärt sich vor allem daraus, dass im Bereich des Automatenglücksspiels außerhalb von Spielbanken bekanntermaßen der Anteil bewilligungslos betriebenen Glücksspiels besonders hoch ist, was sich aus der Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten der Länder und in der Folge beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hinsichtlich solcher…
Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus. Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. März 2017 betreffend, Erteilung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO, Abgabenkontonummer: ***1*** zu Recht…
Wie unabdingbar die Herstellung der Betriebsbereitschaft der vorgefundenen Glücksspielgeräte gewesen wäre, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass den Beschwerden im Hauptverfahren durch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Wesentlichen im Zweifel mit der Begründung stattgegeben wurden, dass die nunmehr nicht betriebsbereiten Glücksspielgeräte zwar beschlagnahmt, aber nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 2. Mai 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 28. März 2019, Abgabenkontonummer ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
…VG) der Grundsatz von Treu und Glauben nur dort Auswirkungen zeitigen, wo das Gesetz der Verwaltung einen Vollzugsspielraum einräumt (zB VwGH 7.5.2025, Ra 2024/15/0012, mwN). Ein solcher Vollzugsspielraum besteht bei der Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG jedoch nicht…
…Auswirkungen zeitigen, wo das Gesetz der Verwaltung einen Vollzugsspielraum einräumt (vgl zB VwGH 15.09.2011, 2011/15/0126; VwGH 23.09.2010, 2010/15/0135 und VwGH 26.01.2006, 2002/15/0188, jeweils mit weiteren Hinweisen). Einen Vollzugsspielraum räumt weder die Bestimmung des §…
…15/0136) ist das Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B-VG) grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraum voraus (z.B. VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179, 0180…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den von der Beschuldigten B, vertreten durch V, im Bescheidbeschwerdeverfahren zur Zahl RV/7501619/2015, betreffend Vollstreckung einer Geldstrafe von € 60,00 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde der Beschuldigten…
…vermeint, ist diesem Vorbringen nämlich entgegenzuhalten, dass der Grundsatz von Treu und Glauben von Vorneherein nur dort Auswirkungen zu zeitigen vermag, wo das Gesetz der Verwaltung einen Vollzugsspielraum einräumt (vgl VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111; Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4…
…Auswirkungen zeitigen, wo das Gesetz der Verwaltung einen Vollzugsspielraum einräumt (vgl zB VwGH 15.09.2011, 2011/15/0126; VwGH 23.09.2010, 2010/15/0135 und VwGH 26.01.2006, 2002/15/0188, jeweils mit weiteren Hinweisen). Einen Vollzugsspielraum räumt weder die Bestimmung des §…
…ist. Ob Treu und Glauben zur Anwendung kommt ist im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen. Treu und Glauben ist insbesondere in folgendem Zusammenhang bei Ermessensentscheidungen und bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe zu beachten. Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (Ritz/Koran, BAO7, …
…würde die Bf. in Ansehung des vorstehend Gesagten dadurch, dass das Finanzamt den ihm hinsichtlich der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten vom Gesetz und von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichteshofes eingeräumten Vollzugsspielraum - Näheres siehe oben - dahingehend gestaltete, als es den ihm von der Bf. anlässlich der Aufnahme…
… 18 Abs. 1 Z 2 und 19 Abs.1 Z 2 KBGG um keine Ermessensbestimmung handle und auch sonst kein Vollzugsspielraum - wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe - gegeben sei, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend vorzunehmenden Rückforderung nicht entgegen. Da…