Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
…setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (Ritz, BAO4, § 114 Tz 8, mit Judikaturnachweisen). Entgegen den Ausführungen der steuerlichen Vertreterin ist aber die freie Beweiswürdigung kein Anwendungsfall von Ermessen, und die zwingend zu versagende Umsatzsteuerfreiheit bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung enthält keinen Vollzugsspielraum. Dazu…
… ein Schutz von Treu und Glauben besteht für die Bw. hinsichtlich dieser Rechtsauskunft des Zollamts Wien nicht. Da die Anwendung von Treu und Glauben einen Vollzugsspielraum voraussetzt, die zwingend zu versagende Umsatzsteuerfreiheit bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung aber keinen solchen zulässt (siehe…
…der Verwaltung an die Gesetze auf Grund des Legalitätsgrundsatzes hin; der Grundsatz von Treu und Glauben könne nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Vollzugsspielraum vorläge, was bei der Festsetzung der Erwerbssteuer nicht der Fall sei. Der Finanzamtsvertreter führte aus…
… 114 Tz 7, mit Judikaturnachweisen). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei Ermessensentscheidungen und - nach überwiegender Auffassung - bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu berücksichtigen; die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl. Ritz, § 114 Tz 8; dem Grundsatz von Treu…
…Grundsatzes Treu und Glauben nicht aus, sondern es wird dafür ein, der Behörde gegebener, Vollzugsspielraum bei der Anwendung der einzelnen Gesetze verlangt. Ein solcher ist bei Ermessensentscheidungen und bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (z.B. Dunkelheit) gegeben. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden 1) vom 3. Mai 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. März 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Abweisung eines Antrages vom…
…Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben zeitigt nur insoweit Auswirkungen, als das Gesetz der Vollziehung einen Vollzugsspielraum einräumt (VwGH 16.11.2006, 2002/14/0007). Die Rückzahlungspflicht nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert…
…öffentlichen Rechts wenden den Grundsatz von Treu und Glauben nicht nur bei Ermessensentscheidungen, sondern vereinzelt auch dann an, wenn der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt ist (somit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe). Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus (vgl. Ritz, BAO³, …
…Grundsatz von Treu und Glauben nur insoweit Auswirkungen, als das Gesetz der Vollziehung einen Vollzugsspielraum einräumt (vgl VwGH 16. 11. 2006, 2002/14/0007). Da jedoch die Anwendung der Bestimmung des § 6a NoVAG 1991 keinen derartigen Vollzugsspielraum einräumt, ist das Vertrauen auf eine gesetzwidrige Abstandnahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Dr. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, vom 15.07.2020 gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - BA 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. xyz über die Beschwerde des X1, A1, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 09.10.2017, GZ:123, mit welchem der Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur…
Dieser Umstand erklärt sich vor allem daraus, dass im Bereich des Automatenglücksspiels außerhalb von Spielbanken bekanntermaßen der Anteil bewilligungslos betriebenen Glücksspiels besonders hoch ist, was sich aus der Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten der Länder und in der Folge beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hinsichtlich solcher…
Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus. Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. März 2017 betreffend, Erteilung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO, Abgabenkontonummer: ***1*** zu Recht…
Wie unabdingbar die Herstellung der Betriebsbereitschaft der vorgefundenen Glücksspielgeräte gewesen wäre, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass den Beschwerden im Hauptverfahren durch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Wesentlichen im Zweifel mit der Begründung stattgegeben wurden, dass die nunmehr nicht betriebsbereiten Glücksspielgeräte zwar beschlagnahmt, aber nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 2. Mai 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 28. März 2019, Abgabenkontonummer ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers WP u StB, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 08.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
…besteht allerdings nicht. Der Grundsatz von Treu und Glauben hat als Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit nämlich lediglich interpretations- und ermessensleitende Funktion. 2. Anwendungsbereich 2.1 Vollzugsspielraum Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraumvoraus (zB VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179, 0180…