…ist somit, in welchem Ausmaß (überwiegend oder nicht überwiegend) die vereinbarte Miete von der als angemessen erachteten Miete abweicht (vgl. Lachmayer, Vermietung von (Luxus-)Immobilien an Gesellschafter/Stifter, SWK 2021, 128). Renditemiete Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Höhe der angemessenen Miete daraus abzuleiten, …
…ist ausschließlich von den Marktverhältnissen beim Beginn der Vermietung abhängig (VwGH 15.9.2016, 2013/15/0256). Etwaige Erhöhungen der Miete durch Indexierung haben als reine Wertsicherung des Mietertrags keine Auswirkungen auf die Vergleichsrechnung (VwGH 15.9.2016, 2013/15/0256; Zorn, Wohnhausvermietung an Gesellschafter…
…Umsatzsteuer: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt gem. § 10 UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz. Dafür bezogene Eingangsleistungen berechtigen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug, wenn eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG 1994 gegeben ist. Bei Vermietungstätigkeit durch die GmbH an ihren (mittelbaren) Gesellschafter sei zu…
…dazu vom 7.4.2023 samt aktuellem Sachverständigengutachten iSd § 115 BAO zur Kenntnis und etwaigen Stellungnahme übermittelt. In der Stellungnahme der Behörde vom 2.5.2023 war ausgeführt: " Die Vermietung der Liegenschaft an die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist weiterhin als nicht fremdüblich zu…
…gewesen wäre. Die Behörde führte zudem als Indiz für die Fremdunüblichkeit der Vermietung die Tatsache der Übernahme der Bürgschaft für den bestehenden Kredit durch die Gesellschafter / Geschäftsführer an. Dazu war festzuhalten, dass die Haftung für den Kredit nicht mit der Vermietung selbst in Verbindung stand…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zur Nutzung überlassenen Wohnimmobilien im Rahmen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (zB durch Vermietung an fremde Personen) einsetzbaren Gebäuden ("klassische" verdeckte Ausschüttung) und solchen…
…der ausschließlich am Mietertrag interessiert ist und nur die Interessen der Körperschaft vor Augen hat, ebenfalls eine derartige Investition getätigt hätte (vgl Lachmayer, Vermietung von [Luxus-]Immobilien an Gesellschafter/Stifter, SWK 2021, 119 [126.]). Ein funktionierender Mietenmarkt im Sinne der Rechtsprechung wird also im Ergebnis…
…2023, Ro 2023/15/0008, fasste der Verwaltungsgerichtshof den umsatzsteuerlichen Beurteilungsmaßstab für die Vermietung von Wohnraum durch eine GmbH an ihren Gesellschafter wie folgt zusammen: "Die dem persönlichen Wohnbedürfnis eines Steuerpflichtigen dienende eigene Wohnung gehört zum Kernbereich der persönlichen Lebensführung (vgl. VwGH 27.1.2011…
…ausgeführt hat, ist bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zur Nutzung überlassenen Wohnimmobilien im Rahmen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z.B. durch Vermietung an fremde Personen) einsetzbaren Gebäuden ("klassische" verdeckte Ausschüttung) und solchen Wohngebäuden, die schon…
…Familie zu schaffen. Mieterzielgruppe sei das gehobene Management, wobei auch eine Vermietung an einen (allenfalls anzuwerbenden) leitenden Angestellten der Unternehmensgruppe (aus dem Ausland) geplant gewesen sei. Keinesfalls handle es sich um ein Luxusgebäude für welches keine Mietermarkt gegeben sei, oder ein Gebäude, welches den besonderen…
…2023, Ro 2023/15/0008, fasste der VwGH den umsatzsteuerlichen Beurteilungsmaßstab für die Vermietung von Wohnraum durch eine GmbH an ihren Gesellschafter wie folgt zusammen: "Die dem persönlichen Wohnbedürfnis eines Steuerpflichtigen dienende eigene Wohnung gehört zum Kernbereich der persönlichen Lebensführung (vgl. VwGH 27.1.2011…
…sie an den Gesellschafter der Beschwerdeführerin erfolgt wäre (vgl. VwGH vom 1. Juni 2017, Ro 2016/15/0021). In Bezug auf dem Gesellschafter zur Nutzung überlassene Gebäude einer Kapitalgesellschaft unterscheidet der Verwaltungsgerichtshof hierbei in ständiger Rechtsprechung zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (z.B. durch Vermietung…
…der Judikatur geleistet, die eine anerkennende Beurteilung der konkreten Investition rechtfertigen kann. Erwägungen Da das gegenständliche Bauwerk im Sinne der oben skizzierten Rechtsprechungskriterien des VwGH dem notwendigen Betriebsvermögen der Bf zuzuordnen ist und die Vermietung an den ehemaligen Gesellschafter einem Fremdvergleich standhält, erweist sich die…
…Zeitpunkt für den Renditevergleich, der Beginn der Vermietung dar. Es ist somit die Anfangsrendite entscheidend. Etwaige Erhöhungen der Miete durch Indexierung haben als reine Wertsicherung des Mietertrags keine Auswirkungen auf die Vergleichsrechnung (VwGH 15.09.2016, 2013/15/0256; Zorn, Wohnhausvermietung an Gesellschafter, ÖStZ 2021…
…habe sehr wohl folgende elektronische und daher nachweisliche und zeitlich zuordenbare Aktenvermerke erstellt: "12.05.2015 Vermietung: Es wurden von der GmbH sehr hohe Ausgaben für Luxusgüter betreffend eine Gebäudeerrichtung getätigt (s USO 2014). Die Verwendung dieses Gebäudes sollte überprüft werden (zB Vermietung an Gesellschafter…
…lassen) ergibt, wobei nach Auffassung des VwGH im Allgemeinen ein Renditesatz in der Bandbreite von 3 bis 5% (gemeint als Verhältnis von Jahresmieterlösen zum Betrag des investierten Kapitals) zu erzielen sein müsste (vgl Lachmayer, Vermietung von (Luxus-)Immobilien an Gesellschafter/Stifter, SWK 2021/3, 119…
…ist der Beginn der Vermietung. Es ist daher die Anfangsrendite entscheidend. Etwaige Erhöhungen der Miete durch Indexierung haben als reine Wertsicherung des Mietertrags keine Auswirkungen auf die Vergleichsrechnung (Zorn, Wohnhausvermietung an Gesellschafter, ÖStZ 2021, 69 (71). Da die Vermietung im April/Mai 2016 begonnen hat…
…§ 12 Tz 175). C.8. Die umsatzsteuerliche Judikatur zur Vermietung von Wohnimmobilien an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist auch auf die Überlassung von Dienstwohnungen übertragbar. Diese ist immer dann dem Unternehmensbereich zuzuordnen, wenn die Gegenleistung (in Form von Arbeit) zumindest fremdüblich ist (UFS 18.6.2013…
…Immobilienbereich tätig sind, in Abrede gestellt. Tatsächlich erfolgte im Rahmen dieser Gesellschaften Vermietungen an gesellschafts- bzw. stiftungsfremde juristische oder natürliche Personen oder zu anderen als Wohnzwecken und sind daher mit der geprüften Gesellschaft nicht gleichzusetzen. Tatsache ist, dass die ***Bf1*** als unmittelbare bzw. mittelbare Tochtergesellschaft…
…der Zeit der Vermietung an die Bf. immer gleich viel Raum für sich genutzt. In den Jahren 2015 und 2016 seien er und Heike *W.* getrennt gewesen und habe sie in ihrer Wohnung Top 4 gewohnt. Für die Miete habe er sich an den Vermietungserlösen…