…einer GmbH - wobei konkret festzustellen ist, dass die Person, der der rechtswidrige Vorteil zugekommen ist, eine einkommensteuerliche Tätigkeit entfaltet hat und dass ein Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit und dem Vermögensvorteil besteht; VwGH 30.1.2001, 95/14/0043, zur Bereicherung eines solcherart Einkünfte aus sonstiger…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Doris Schitter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Johann-Peter Höflmaier in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. selbständiger Lohnbuchhalter, whft. XXX…
…Überdies seien seine derzeitige persönliche und wirtschaftliche Situation, wie vom Beschuldigten dargestellt, mildernd zu bedenken. Laut dem Amtsbeauftragten sei bezüglich der vom Beschuldigten betrügerisch erzielten Vermögensvorteile von einer Einkommensteuerpflicht auszugehen, wobei auf Judikate des Unabhängigen Finanzsenates zu verweisen sei, bei welchem unter anderem angeführt ist…
…die sie anderen fremden Personen nicht oder nicht unter gleich günstigen Bedingungen zugestehen würde. Die Zuwendung von Vermögensvorteilen erfolgt aufgrund der gesellschaftrechtlichen Beziehung und wird anhand eines Fremdvergleichs ermittelt.(VwGH 25.11.2009, 2008/15/0039) Nach Ansicht der Betriebsprüfung liegt aufgrund oben dargestellten Sachverhaltes…
…wenn der Vorteilsempfänger nicht der Gesellschafter selbst, sondern eine ihm nahestehende Person ist. Ein als verdeckte Ausschüttung zu qualifizierender Vermögensvorteil kann auch in Hinblick auf ein zukünftiges Gesellschafterverhältnis erfolgen. Die Leistungen der Kapitalgesellschaft müssen aber in einem engen zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit dem späteren…
…Ro 2014/15/0046). Wendet eine GmbH, die im Eigentum einer anderen GmbH steht, dem Gesellschafter dieser anderen GmbH einen Vermögensvorteil zu, und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hierfür nicht in gegenüber jener GmbH erbrachten Leistungen, sondern in der Stellung des Zuwendungsempfängers als Gesellschafter der anderen…
…Geschäftschance durch eine Körperschaft an ihren Anteilseigner nur dann zu einer verdeckten Ausschüttung führen, wenn der Körperschaft eine bereits hinreichend konkretisierte Geschäftschance zuzuordnen ist, die einen künftigen Vermögensvorteil verkörpert. Entscheidend sei damit eine hinreichende und nicht bloß vage Konkretisierung (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr [Hrsg], KStG …
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache ist an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln, wobei Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern…
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verdeckte Ausschüttungen…
Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist (vgl…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1974, 1157/72…
…Geschäftschance durch eine Körperschaft an ihren Anteilseigner nur dann zu einer verdeckten Ausschüttung führen, wenn der Körperschaft eine bereits hinreichend konkretisierte Geschäftschance zuzuordnen ist, die einen künftigen Vermögensvorteil verkörpert. Entscheidend sei damit eine hinreichende und nicht bloß vage Konkretisierung (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr [Hrsg], KStG …
…und im Eigentum des Herrn **VornameX** **NachnameA** befindlichen Liegenschaften Personalhaus und Almhaus sowie durch die Vermietung des Almhauses an die Bf. zu einem Jahresmietzins von 1.000,00 EURO pro Jahr im Streitzeitraum ein Vermögensvorteil zugekommen ist, der seine Wurzeln in der gesellschaftsrechtlichen Beziehung hat…
…Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist…
…entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist…
…VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096). Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursachen in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache ist anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln…
…Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von in ihrer äußeren Erscheinung nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbaren und ihrer Ursache nach in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen liegenden Vermögensvorteilen (Kirchmayr in Achatz, KStG, …
…KStG, Kommentar, § 8 Tz 70). 4. Wenn allerdings im Rahmen derartiger schuldrechtlicher Vereinbarungen dem Gesellschafter Vermögensvorteile zugewendet werden, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, so liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Als solche ist sie der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zuzurechnen. Verdeckte Ausschüttungen dienen…
…getroffen, die eine aus dem Gesellschaftsverhältnis resultierende verdeckte Ausschüttung betroffen haben. Im Bericht der AP war dazu in Tz. 6 und hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen in Tz. 8 ausgeführt. Der zugrundeliegende Vermögensvorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf. sei bei der Tochtergesellschaft, der GM, festgestellt…
…VwGH). Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist…