…Banken erfolgt, als betrieblich veranlasst zu werten und steuerlich grundsätzlich zu erfassen. Es handle sich nicht um keine gesellschaftsrechtlich veranlasste, erfolgsneutrale Vermögensvermehrung, sondern um einen erfolgswirksamen Vorgang, nämlich um einen Sanierungsgewinn. Demgegenüber macht die Bf im Berufungs- bzw Beschwerdeverfahren Mangelhaftigkeit des Verfahrens geltend, indem sie…
Das durch eine Zuwendung an einen Anteilsinhaber bewirkte objektive Tatbild bedeutet eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensvermehrung der Körperschaft (dh "zu ihren Lasten"; vgl VwGH 20. 4. 1995, 94/13/0228; UFS 12. 12. 2013, RV/2531-W/11; BFG 6. 2. 2019, RV/2100808/2016…
Zudem kam es durch die Überweisung der Beträge an Sonderbonus aus dem "Zentralrabatt" zum einen zu einer Vermögensvermehrung auf Ebene der Mitglieder der Gesellschafterin der beschwerdeführenden Partei zu Lasten des Vermögens der beschwerdeführenden Partei, womit das objektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung erfüllt ist. Aber auch…
…sind alle Vorteile, die einem Anteilseigner oder einer einem Anteilseigner nahestehenden Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gewährt werden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und bei der Körperschaft eine Vermögensminderung bewirken oder Vermögensvermehrung verhindern (Gernot Ressler/Birgit Stürzlinger in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG, 2…
…des Verwaltungsgerichtshofes darauf abzustellen, dass der Pflegebedürftige noch Hälfteeigentümer der Liegenschaft ist, kann dem Beschwerdevorbringen, die Vermögensvermehrung durch Liegenschaftserwerb sei keiner Verwertung zugänglich, weil im Schenkungsvertrag vereinbart wurde, dass die Liegenschaft ohne Zustimmung der Übergeber weder belastet noch veräußert werden darf, eine entscheidungswesentliche Bedeutung nicht…
…im vorliegenden Schuldnachlass private Verbindlichkeiten in Höhe von 41.000,00 € enthalten sind und dieser im Hinblick auf diesen Betrag als nicht steuerbare Vermögensvermehrung zu werten ist. Dem Erkenntnis zu Grunde gelegter Sachverhalt Die gegenständlichen Liegenschaften EZ 27 und EZ 429 je Grundbuch B…
…erfolgte Vermögensvermehrungen - und genau solche wirft die belangte Behörde der Beschwerdeführerin fallkonkret vor - zu keiner Gefährdungshandlung iSd § 212a Abs 2 lit c BAO führen können: "Selbst aus dem Umstand, dass die Betriebsprüfung verdeckte Gewinnausschüttungen an [...] andere Gesellschafter feststellte, weshalb es eventuell zu keiner Vermögensvermehrung bei…
…| 184.500,00 € | 254.851,10 € | 43.000,00 € | 68.000,00 € | ungeklärte Vermögensvermehrung = Zuschätzung Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 14.675,66 € | 10.556,85 € | 77.043,03 € | 90…
…in diesem Punkt abzuweisen. G) Zusammenfassend ist sohin festzuhalten, dass die von der belangten Behörde angenommene, ungeklärte Vermögensvermehrung des Bf. von 301.807,65 € hinsichtlich eines Betrages von 70.000,00 € als geklärt anzusehen ist und der ungeklärte Vermögenszuwachs, vermindert um jenen Betrag…
…die Mitteilung werthaltig war, dem mitgeteilten Wertzuwachs also die Möglichkeit und Bereitschaft des XY zu Auszahlung zugrunde lag. Solange ein nachvollziehbarer Entschluss des Anlegers, über die angebotene Vermögensvermehrung zu verfügen fehlte, kam es zu keinem Zufluss im Sinne des § 19 EStG. Dieser Entschluss konnte auch…
…4 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 geeignet anzusehen, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen.“ Der Verzicht auf eine Forderung durch einen Gesellschafter führt bei der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensvermehrung, weil eine Schuld bei der Gesellschaft wegfällt. Der Wert eines Forderungsverzichts ist aus…
…4 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 69/335 geeignet anzusehen, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen.“ Der Verzicht auf eine Forderung durch einen Gesellschafter führt bei der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensvermehrung, weil eine Schuld bei der Gesellschaft wegfällt. Der Wert eines Forderungsverzichtes ist aus…
…es deshalb bereits an der objektiven Voraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung - nämlich einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensvermehrung der Körperschaft zu Gunsten des Gesellschafters. Überdies wurden seitens des Finanzamtes die subjektiven Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - nämlich Wissen und Wollen der vertretungsbefugten Organe der Körperschaft (Raab/Renner aaO, …
…das Finanzamt wie folgt: „Die Begriffe "Einkünfte" und "Einkommen" setzen eine Tätigkeit voraus, die von der Absicht des Steuerpflichtigen getragen ist, insgesamt eine wirtschaftliche Vermögensvermehrung zu erreichen. Für die Steuerbarkeit von Einkünften ist daher nicht nur erforderlich, dass sie im Rahmen der sieben Einkunftsarten anfallen…
…der Einkünften die nicht unter § 11 Abs. 1 fallenden Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit - nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen, - Einkünften aus der Überlassung von Kapital, aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und Einkünften aus Derivaten, mit Ausnahme der in § 27a Abs…
…die Betriebseinnahmen in Höhe von € 188.460,- aus der angeblichen ARGE angesetzt worden wären. Anerkennung von Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0263 ). Dabei genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit den betrieblichen Vorgängen (Knechtl/Unger/Winkler in…
…dürfen ab der Veranlagung 2005 bei der Ermittlung der Einkünfte die nicht unter § 11 Abs 1 KStG 1988 fallenden Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen, mit Kapitalerträgen im Sinne des § 97 EStG 1988 oder mit Kapitalerträgen im Sinne des …
…Rechtliche Würdigung: Der Tatbestand des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ist weit gefasst und erfasst die laufenden Kapitalerträge aus Fremdkapitalinstrumenten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören demnach alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…Rechtliche Würdigung: Der Tatbestand des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ist weit gefasst und erfasst die laufenden Kapitalerträge aus Fremdkapitalinstrumenten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören demnach alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…2009/13/0112, VwGH 4.2.2009, 2008/15/0167, mwN). Das durch eine Zuwendung an einen Anteilsinhaber bewirkte objektive Tatbild bedeutet eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensvermehrung der Körperschaft (dh "zu ihren Lasten"; vgl VwGH 20.4.1995, 94/13/0228; UFS 12.12.2013…